Christen in muslimischen Ländern

Europäische Religionsfreiheit darf keine Einbahnstraße sein

 

Berlin, 17. Dezember 2010 – Der Deutsche Bundestag hat den Antrag der Koalitionsfraktionen „Religionsfreiheit weltweit schützen“ abschließend beraten. Zur Religionsfreiheit gehört vor allem das Recht, seinen Glauben öffentlich zu bekennen. In manchen muslimischen Staaten werden dieses Recht und die Möglichkeit, für die eigenen Glaubensüberzeugungen zu werben, stark eingeschränkt. Auch die Türkei erfüllt europäische Standards nicht. So stellt der im November 2010 erschienene EU-Fortschrittsbericht fest, dass das öffentliche Auftreten von Christen als Bedrohung der staatlichen Integrität und der muslimischen Religion wahrgenommen und in Einzelfällen sogar strafrechtlich verfolgt wird. Der Bau von Kirchen ist rechtlich stark eingeschränkt.  

 

Zur Religionsfreiheit gehört außerdem das Recht, den eigenen Glauben zu wechseln oder auch gar keine Religion zu haben. Zahlreiche Staaten, insbesondere mit muslimischer Bevölkerungsmehrheit, bestreiten dieses Recht. Der Abfall vom Islam  wird in vielen dieser Staaten strafrechtlich verfolgt. Dies gilt beispielsweise für den Iran. Im Norden des Landes sitzen ein Pastor und seine Frau wegen des Vorwurfs, sich vom Islam abgewendet zu haben, seit über einem Jahr im Gefängnis. Im September dieses Jahres hat ihn ein islamisches Revolutionsgericht zum Tode verurteilt.  

 

Eng verbunden mit der Religionsfreiheit ist die Meinungsfreiheit. Der Antrag kritisiert den Versuch von islamischen Staaten, die Meinungsfreiheit mit der Begründung einzuschränken, den Islam vor Diffamierung schützen zu wollen. Auf Ebene der Vereinten Nationen werben diese Staaten seit langem für solch ein Vorgehen. So genannte Blasphemiegesetze sind heute in vielen Staaten Realität. Dies gilt beispielsweise für Pakistan. So wurde im November diesen Jahres die Christin Asia Bibi nach einem Streit mit Nachbarn beschuldigt, Jesus Christus mit Mohammed verglichen zu haben, und von einem Gericht in der Provinz Punjab wegen des Vorwurfs der Blasphemie zum Tode verurteilt. Gegen diese und andere Fälle haben Abgeordnete der CDU/CSU-Bundestagsfraktion wiederholt protestiert und bei Reisen in entsprechende Länder ihre Solidarität mit den verfolgten Christen zum Ausdruck gebracht.

 

Artikel vom: 17.12.2010 12:22