Besteuerung von Biokraftstoffen

Göppel: CO2-neutrale Kraftstoffe fördern


Berlin, 14. Februar 2006 - Die Diskussion über die Besteuerung von Biokraftstoffe schlägt hohe Wellen. Josef Göppel hat für den Vorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Volker Kauder, einen Vorschlag erarbeitet, der die Position der Umwelt- und Landwirtschaftspolitiker wiedergibt:
Ziele
möglichst hoher Anteil CO2-neutraler Kraftstoffe
möglichst hohe Wertschöpfung im eigenen Land
möglichst nachhaltiger Steuerertrag für den Bundeshaushalt
Vorschlag für die Regelung ab 01.08.2006
Besteuerung entsprechend dem Bericht zur Steuerbegünstigung für Biokraftstoffe (DS 15/5816) in Höhe der Überkompensation
Biodiesel beigemischt: 10 Cent
Biodiesel rein: 5 Cent
Bioethanol: keine Überkompensation festgestellt; weiterhin steuerfrei
Pflanzenöle:
In der Überprüfung wegen zu geringer Marktrelevanz nicht erfasst. Steuerfrei belassen, da der Herstellungspreis seit 2003 mit rund 70 Cent/Liter unverändert ist. Keine Überkompensation vorhanden. Umrüstkosten der Motoren 3.000 bis 6.000 €. Vertrauensschutz garantieren! Zukünftiger Markt käme bei Wegfall des Preisvorteils zum Erliegen. Ausfälle der erwarteten Steuern wären die Folge.
Vorschlag für die Einführung der Pflichtbeimischung ab 01.01.2007
Grundlagen:
Richtlinie 2003/30/EG vom 08.05.03 zur Förderung der Verwendung von Biokraftstoffen oder anderen erneuerbaren Kraftstoffen im Verkehrssektor. o Artikel 3: „Mindestanteil an Biokraftstoffen 5,75 %"
Koalitionsvertrag o „Die Mineralölsteuerbefreiung für Biokraftstoffe wird ersetzt durch eine Beimischungspflicht"
Projektion der möglichen Steuereinnahmen:
2005 wurden 600 000 t Biodiesel beigemischt. Das entspricht ca. 2 % der gesamten Dieselmenge. Besteuert mit 47 Cent ergäbe diese Menge Steuereinnahmen von 280 Mio. €/Jahr.
2007 Einführung der Beimischungspflicht von 5,75 %. Das entspricht ca. 1,7 Mio. to. Besteuert mit 47 Cent ergibt das Steuereinnahmen von 800 Mio. €/Jahr.
Danach Beimischungspflicht jährlich um 1,5 % steigend auf rund 12 % in vier Jahren. Das entspricht 3,6 Mio. to. Besteuert mit 47 Cent ergibt das Steuereinnahmen von 1,7 Mrd. €/Jahr.
Die angegebenen Steuereinnahmen sind nur teilweise ein Nettozuwachs, da gleichzeitig eine Substitution des Mineralöls stattfindet. Volkswirtschaftlich betrachtet spart die Wertschöpfung im eigenen Land allerdings Kapitalabfluss für Rohölkäufe und bringt Mehreinnahmen bei Einkommens- und Mehrwertsteuer. Nettozuwachs sind die ersten 280 Mio. €, Verbrauchsmehrungen bei Dieselkraftstoff sowie die Erträge aus der Reinkraftstoffbesteuerung.
Vorschlag für die sonstigen Biokraftstoffe ab 01.01.2007
Biodiesel in höheren Mischungsanteilen bis B100 benötigen erhebliche Umrüstkosten. Besteuerung deshalb nur in Höhe der Überkompensation mit 5 Cent/Liter.
2005 wurden 1,2 Mio. Tonnen reiner Biodiesel eingesetzt. Besteuert mit 5 Cent/Liter ergäbe diese Menge 60 Mio. €/Jahr.
Hier ist mit stark steigenden Mengen zu rechnen, allerdings nur, wenn mittelstandsfeindliche Regelungen wie Unternehmensquoten oder handelbare Zertifikate unterbleiben. Ein von den Ölkonzernen unabhängiger Markt mit regionalen Herstellern und Vermarktern ist auch wegen seines preisdämpfenden Einflusses auf den Gesamtmarkt wichtig.
Pflanzenöle
Eigenverbrauch der Landwirtschaft sowie Einsatz in umweltsensiblen Bereichen und im öffentlichen Personennahverkehr steuerfrei belassen.
Für die übrigen Verwendungszwecke allmählicher Einstieg in Besteuerung in den kommenden Jahren nach Marktentwicklung. Vertrauensschutz und Belastung durch Umrüstkosten beachten! 2005 wurden in Deutschland 400.000 Tonnen verwendet.
Bioethanol
Einführung einer Beimischungspflicht zu Benzin ab 01.01.2007 mit 2 %, steigend auf 5 % ab 01.01.2009. Diese Abfolge ist technisch möglich und wirtschaftlich sinnvoll.
2007: 490.000 Tonnen à 65 Cent/Liter 320 Mio. €/Jahr
2009: 1.200.000 Tonnen à 65 Cent/Liter 780 Mio. €/Jahr
Weitere Steuerbefreiung für die darüber hinaus gehenden Mengen im Hinblick auf 850 landwirtschaftliche Brennereien in Deutschland wichtig. Sie sind wegen beschränkter Brennrechte nur zu 15 % ausgelastet und erzeugen derzeit 80 000 Tonnen. Mögliche Kapazität für dezentrale Bioethanolproduktion bei 100 % Auslastung 500 000 Tonnen. Die ökologisch wichtige kleinräumige Schließung von Stoffkreisläufen und die Schaffung von Arbeitsplätzen in ländlichen Räumen bedingen günstige steuerliche Rahmenbedingungen für diesen Wirtschaftszweig.
Biokraftstoffe werden bei marktgerechter Besteuerung zu einer kräftigen und stetigen Einnahmequelle. Mit den hier vorgeschlagenen Schritten sinkt der Kapitalabfluss für Ölkäufe, steigt die Wertschöpfung im Inland und beschleunigt sich die technologische Entwicklung.

Artikel vom: 17.02.2006 13:45