Banken haften künftig mit

Sparkassen und Genossenschaftsbanken nur gering belastet

Berlin, 28. Oktober 2010 – Der Deutsche Bundestag hat ein Gesetz zur Bankenneuordnung beschlossen. Durch die Einführung von Regeln für die Zahlungsunfähigkeit von Banken wird zukünftig eine geordnete Sanierung oder Abwicklung von Banken, die in eine Schieflage geraten sind, möglich. Zudem soll der Finanzsektor durch Einführung einer Bankenabgabe die Kosten für die Abwicklung einer systemrelevanten Bank selbst aufbringen, so dass sich das Engagement des Staates auf das Notwendigste beschränken kann. Die Bankenabgabe fließt in einen Fonds. Die Beitragshöhe richtet sich nach dem Risiko, das eine Bank für das Gesamtsystem darstellt. Regional verankerte Genossenschaftsbanken und Sparkassen, die sich in der Bankenkrise als Stabilitätsanker erwiesen haben, leisten deshalb einen wesentlich geringeren Beitrag. Eine Genossenschaftsbank mit einer Bilanzsumme von 800 Millionen Euro, die sich auf das Privatkundengeschäft und die Mittelstandsfinanzierung konzentriert, wird lediglich mit rund 2000 Euro jährlich belastet.

Außerdem wird die Beschränkung der Gehälter von Mitarbeitern staatlich gestützter Banken präzisiert. Künftig gibt es kein Schlupfloch mehr, mit dem die Obergrenze von 500.000 Euro pro Jahr umgangen werden kann. Bei Banken, an denen der Staat mit mehr als 75 Prozent beteiligt ist, werden variable Vergütungen wie Boni komplett gestrichen. Bei Banken, an denen der Bund eine geringere Beteiligung hält, bleiben erfolgsabhängige Prämien erhalten, doch darf die Summe aus fixer und variabler Vergütung die Obergrenze von 500.000 Euro nicht überschreiten.

Die Zuständigkeit für die Bankenrestrukturierung und die Verwaltung des Stabilitätsfonds wird der Finanzmarktstabilisierungsanstalt dauerhaft übertragen. Der Bankenaufsicht wird das Recht eingeräumt, jederzeit einzugreifen, wenn eine Bank in Schwierigkeiten gerät.

Artikel vom: 29.10.2010 14:05