Arbeitsgericht Marburg stoppt Lohndumping bei Schlecker

Göppel: Drogeriekette muss aufhören, die Gesetze zu umgehen

Nachtrag:Am 1. Juni 2010 einigte sich der Schlecker-Konzern nun mit der Gewerkschaft Verdi auf eine Vergütung aller 34 000 Beschäftigten nach dem Einzelhandelstartif von Baden-Württemberg. Nach einem Bericht der Wirtschaftswoche dürfte auch ein massiver Umsatzeinbruch bei Schlecker von 16% gegenüber dem Vorjahreszeitraum zum Einlenken beigetragen haben. Nach einer Erhebung der Gesellschaft für Konsumforschung waren 1,7 Millionen Käuferhaushalte wegen der zweifelhaften Personalpolitik zur Konkurrenz abgewandert.

Herrieden, 6. Mai 2010 – Das Arbeitsgericht Marburg schiebt weiteren Lohndumping-Versuchen bei Schlecker einen Riegel vor. Schlecker wollte eine herkömmliche Filiale schließen und durch eine größere „Schlecker XL“-Filiale ersetzen. Dieselben Mitarbeiterinnen sollten dort für ein Drittel weniger Lohn arbeiten, weil die XL-Märkte nicht tarifgebunden seien. Das Gericht stellte nun klar, dass hier ein Betriebsübergang vorliege und damit die Tarifbindung erhalten bliebe.

Mit einer ähnlichen Masche hatte Schlecker zuvor bereits versucht, die Löhne der meist weiblichen Mitarbeiterinnen zu drücken. In anderen Orten sollte eine dem Unternehmen nahestehende Zeitarbeitsfirma die Mitarbeiterinnen der XL-Filialen zu deutlich geringeren Löhnen beschäftigen. Nach der Intervention von Josef Göppel sprach sich damals auch Arbeitsministerin von der Leyen gegen solche Praktiken aus und kündigte an, Gesetzeslücken zu schließen (zum früheren Artikel). Josef Göppel sieht sich bestätigt: „Die Firma Schlecker beweist eindrücklich, wie wichtig ein klarer Gesetzesrahmen ist. Ich werde nicht nachlassen, gegen die ungerechte Behandlung von Arbeitnehmern vorzugehen!“

Artikel vom: 07.05.2010 13:04