Aktuell im Bundestag

Verbot des Betriebs lauter Güterwagen

Mit einer Änderung des Schienenlärmschutzgesetzes verbietet der Bundestag den Betrieb von Güterwagen, die eine neu festgelegte Schallschwelle überschreiten. Demnach soll für Gütertransporte eine Reduktion von 83 auf 67 Dezibel tags und 57 Dezibel nachts gelten. Verstöße werden künftig mit einem Bußgeld geahndet. Dieses Gesetz verbietet ab dem 13. Dezember 2020 den Betrieb Güterwagen mit lauten Grauguss-Bremssohlen. Nicht umgerüstete Güterwagen müssen ihre Geschwindigkeit so weit drosseln, dass sie nicht lauter sind als Güterzüge mit leisen Verbundstoffsohlen. Lautere Gütertransporte müssen bereits heute einen höheren Trassenpreis zur Nutzung der Schienen zahlen.

Vorrechte für Car-Sharing-Fahrzeuge 

Ein Gesetz zur „Bevorrechtigung des Carsharing“ regelt künftig die rechtlichen Voraussetzungen, damit die Länder für Carsharingfahrzeuge auf Parkgebühren verzichten und spezielle Stellflächen ausweisen können. Damit wird ein nachhaltiges Mobilitätsangebot gefördert.

Neues Verpackungsgesetz

Nach langem Hin und Her beschloss der Bundestag ein neues Verpackungsgesetz. Josef Göppel konnte dabei nicht alle seine Ziele durchsetzen:

  • Das Mehrwegziel sinkt wegen der "tatsächlichen Entwicklung“ von 80 % auf 70 %.
  • Es bleibt bei der Kennzeichnung von Mehrwegbehältern am Regal. Die Kennzeichnung auf der Flasche soll lediglich als freiwillige Selbstverpflichtung der Getränkehersteller kommen.
  • Positiv sieht Göppel die Stärkung der kommunalen Rechte. Die Wertstoffhöfe bleiben. Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger können festlegen, wie die Sammelsysteme, die Art der Behälter und die Häufigkeit der Leerungen auszugestalten sind.

Gleiche Bezahlung von Frauen und Männern

Einen unrühmlichen Verlauf hatte das Entgeltsgleichheitsgesetz für Frauen und Männer bei gleicher Arbeit. Übrig geblieben ist ein Gesetz zur „Transparenz von Entgeltstrukturen“. Frauen können danach Auskunft über die Bezahlung von Männern verlangen, die die gleiche Arbeit verrichten. 

Ausbildung in der Pflege

Die lang diskutierte Neuregelung der Pflegeausbildung hat ein gutes Ende gefunden.

  • Die ersten zwei Jahre durchlaufen alle künftigen Pflegekräfte einen gemeinsamen Ausbildungsgang.
  • Nach den ersten zwei Jahren wird der Abschluss „Pflegeassistenzkraft“ erreicht.
  • Im 3. Jahr gibt es Spezialisierungen zu Kinderpflege oder Altenpflege.

Damit bleiben die Pflegeberufe auch für Hauptschüler offen. 

Wohnungseinbruch

In den Koaltionsausschuss am Mittwochabend brachten die Unionsparteien den Vorschlag ein, Wohnungseinbrüche künftig mit einer Mindeststrafe von einem Jahr Gefängnis zu ahnden. Bisher galten 6 Monate als Strafmaß. Mit der Einstufung als Verbrechen soll verhindert werden, dass Verfahren nach wenigen Tagen wegen Geringfügigkeit eingestellt werden können.

Artikel vom: 30.03.2017 16:25