Schnellausweisung von Wohnbauland im Außenbereich ohne Umweltprüfung und Naturausgleich

Meine Erklärung zur Bundestagsabstimmung vom 9. März 2017

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt 

Der neue § 13b im BauGB ermöglicht die Ausweisung neuer Wohnbaugebiete am Außenrand eines jeden Ortsteils in Deutschland. Bei 11.162 Gemeinden mit durchschnittlich 30 Ortsteilen ergibt das 335.000 Baumöglichkeiten. Wenn nur die Hälfte der Gemeinden davon Gebrauch machen, wird der tägliche Flächenverbrauch von 60 auf 120 Hektar pro Tag verdoppelt! Das ist ein massiver Verstoß gegen den Koalitionsvertrag, in dem Union und SPD die Reduzierung auf 30 Hektar pro Tag beschlossen haben.

Die Gemeinden können solche Flächen zwei Jahre lang ohne Umweltprüfung und Naturausgleich in beschleunigten Verfahren ausweisen. Damit sind auch Wasserschutzgebiete, Frischluftschneisen und Freiräume für Erholung gefährdet. Landwirtschaftliche Flächen nehmen weiter ab.

Besonders empörend finde ich, dass ein Bürgermeister den Vorrang der Innenentwicklung mit einer einfachen Erklärung „Es geht nicht“ abfertigen kann. Der § 13b fordert keine vorherige Aufnahme von Leerständen im Ortszentrum und keinen Nachweis konkreter Verhandlungen mit Eigentümern!

Schließlich fehlt dieser Gesetzesänderung jede Zielgenauigkeit. Zusätzliche Baumöglichkeiten machen Sinn in Gemeinden mit angespanntem Mietmarkt. Generelle Baulandausweisungen im ganzen Land führen aber nicht zu mehr Wohnungen, sondern zu mehr Planungsruinen.

Insgesamt handelt es sich hier um verantwortungslosen Umgang mit Natur und Heimat, dem ich nicht zustimmen kann.

Josef Göppel MdB