Naturnahen Wasserhaushalt fördern

Bundestagsrede vom 20. Mai 2010

"Zum Schutz von Feuchtgebieten wurden in den letzten Jahren erhebliche Anstrengungen unternommen: Ich nenne die Nationale Strategie für die Biologische Vielfalt, den Auenzustandsbericht und das Positionspapier des Bundesamtes für Naturschutz zu Klimawandel, Landnutzung und Biodiversität. Um den Herausforderungen des Klimawandels zu begegnen hat die Bundesregierung im Dezember 2009 die „Deutsche Anpassungsstrategie an den Klimawandel“ beschlossen. Zwei der 15 Handlungsfelder beschäftigen sich eingehend mit dem Thema Gewässerschutz.

Der Antrag der SPD greift wichtige Anliegen auf. Dazu gehören die Reinhaltung des Grundwassers, die Sicherung der Trinkwasservorräte und die Sicherung der Artenvielfalt.

Im Zuge des Klimawandels werden Regionen, die bereits bisher unter Trockenheit zu leiden haben, mit weiterer Verringerung der Sommerniederschläge rechnen müssen. Das betrifft große Gebiete in Brandenburg. In Zukunft werden auch die klassischen Weinanbaugebiete am Rhein und in Franken mit zunehmender Trockenheit zu tun haben. Vor diesem Hintergrund bekommt der Grundwasserschutz besondere Dringlichkeit.

Die Verbesserung des Wasserrückhalts in der Fläche trägt insbesondere unter dem Aspekt des Klimawandels neben dem Hochwasserschutz und dem Erhalt der biologischen Vielfalt zur Grundwasseranreicherung und damit zur Grundwasser-sicherung bei.

Nach dem Beitrag meines Kollegen, Herrn Liebing, möchte ich in meiner Rede insbesondere auf die Naturschutzaspekte des Antrages eingehen.

Grundsätzlich ist erfreulich, dass die Energieerzeugung mit nachwachsenden Rohstoffen aus der Landwirtschaft zunimmt. Allerdings führt dies zum Beispiel zu vermehrtem Maisanbau mit negativen Folgen für Landschaft und Wasserhaushalt. Mais gehört zu den wasserintensiven Kulturen. Der zunehmende Anbau von Energiepflanzen führt zu mehr Nutzungsdruck bis in die letzten Winkel der Fluren.

Diese Entwicklung muss genau beobachtet, gesteuert und, wo nötig, eingeschränkt werden. Der energetische Gewinn durch nachwachsende Rohstoffe darf nicht zu einem Verlust an natürlichen Lebensgrundlagen führen. Es ist allgemein bekannt, dass gerade in den Feuchtgebieten, Mooren, Flüssen und Flussauen die größte Artenvielfalt besteht.

Drei Beispiele aus dem Antrag zu diesem Tagesordnungspunkt möchte ich herausgreifen:

1. Die Forderung, den Erhalt und die Renaturierung von Feuchtgebieten bei der Neugestaltung der Gemeinsamen Agrarpolitik einzubeziehen. Die Berücksichtigung des Wassermanagements in der gemeinsamen Agrarpolitik für die Zeit nach 2013 ist eine ernsthafte Herausforderung. Genauso wie ein TEN-Programm für die Verkehrsinfrastruktur brauchen wir den Ausbau der „Green-Infrastruktur“ als Netz für die biologische Vielfalt.

2. Die Forderung nach der Schaffung einer Genehmigungspflicht für den Umbruch von Grünland und ein generelles Umbruchverbot auf feuchten und anmoorigen Standorten. Ich persönlich unterstütze ein solches Umbruchverbot.

3. Die Forderung, die Ausweisung von Bauland in der Aue zu unterlassen. Diese Forderung ist nicht neu, aber dennoch berechtigt. Die Ausweisung von Bauland in der Aue provoziert Hochwasserschäden und erzwingt teure technische Schutzmaßnahmen, die volkswirtschaftlich nicht gerechtfertigt sind.

Wir sollten versuchen, einen gemeinsamen Antrag zum Schutz des Wasserhaushalts und der Feuchtgebiete zustande zu bringen."