Deutschland auf dem Weg in die Nachhaltigkeit

Josef Göppel als Gastredner vor der GRÜNEN-Bundestagsfraktion am 5. Juni 2003 in Berlin

Die GRÜNE Bundestagsfraktion hatte Josef Göppel als Gastredner zu Möglichkeiten ökologischer Finanzpolitik eingeladen.

Hier die Kurzfassung seines Referats:

Das Leitbild der Nachhaltigkeit mit der Zusammenschau wirtschaftlicher, sozialer und ökologischer Ziele muss für alle Politikbereiche gelten. In der Agenda 2010 der Bundesregierung zur Bewältigung der deutschen Struktur- und Finanzprobleme fehlen Aussagen zur ökologischen Zielorientierung völlig.
Eine Politik, die dem Nachhaltigkeitsgebot  gerecht wird, muss Arbeitsplätze und Umweltvorsorge verbinden. Finanzielle Korrekturen müssen so angelegt sein, dass neue Wertschöpfung durch verbesserte Rohstoff- und Energieeffizienz unserer Volkswirtschaft  entstehen kann.
In der gegenwärtigen Situation scheiden Mehrbelastungen und Steuergeschenke aus. So muss sich der Blick zwangsläufig auf den Subventionsabbau richten.

Beispiele:

  • Die Steuerfreiheit des gewerblichen Luftverkehrs muss entsprechend dem Bundestagsbeschluss vom 16.5.1997 wenigstens innerhalb der EU möglichst schnell beendet werden.
  • Die Wohnungsbauförderung in Deutschland ist so auszurichten,  dass das Bauen im Bestand den Neuausweisungen mindestens gleichgestellt wird.
  • Die Kohleförderung ist konsequent abzubauen.
  • Die deutsche Industrie hat Energie schon seit langem als Kostenfaktor gesehen und ihren Einsatz laufend optimiert. Im Bereich des Verkehrs und der privaten Haushalte hinkt die Ressourceneffizienz den technischen Möglichkeiten jedoch noch weit hinterher. Sobald wieder finanzpolitische Spielräume bestehen, müssen daher weitere marktwirtschaftliche Anreize folgen.


Beispiele:

  • eine wegeabhängige Strassenbenützungsgebühr für alle Fahrzeuge auf deutschen Strassen
  • die Wiedereinführung der umfassenden Steuerabschreibung für Energiesparmaßnahmen in Altbauten (einer der wirksamsten Beschäftigungsimpulse für das mittelständische Bauhandwerk!)
  • die Einführung einer zweckgebundenen steuerfreien Rücklage für Energiesparinvestitionen im gewerblich genutzten Gebäudebestand
  • die Absetzbarkeit aller Investitionen zur Energiebedarfssenkung und CO2-Minderung von der Erbschaftssteuer
  • die Einführung einer Versiegelungsabgabe zur Begrenzung des Flächenneuverbrauchs
  • eine flankierende Änderung des Mietrechts, damit Energiesparinvestitionen sowohl für Vermieter wie auch für Mieter interessanter werden. Die Regelung muss so beschaffen sein,  dass Energiesparinvestitionen ohne Probleme auf die Miete umgelegt werden können. Die Umlage darf allerdings nicht höher sein als die Einsparung bei den Energiekosten.

Die riesigen Probleme der internationalen Entwicklungszusammenarbeit können ohne die Einbeziehung der internationalen Finanzmärkte nicht  gelöst werden. Alle Waren und Dienstleistungen sind mit einer Umsatzsteuer belegt, Kapitaltransaktionen nicht. Die Notwendigkeit einer international abgestimmten Herangehensweise darf nicht länger als Vorwand dienen, das Problem generell auszublenden.