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Diese Woche aktuell im Bundestag Kommt die "Gemeinwohlprämie" für Umweltleistungen der Landwirte? Göppel stimmt gegen Flächenverbrauch an Ortsrändern Flächenverbrauch in ländlichen Räumen weit über Bedarf Weltweiter Trend in die Städte unumkehrbar? Kamerun – Entwicklungsperspektiven für Afrika |
Diese Woche aktuell im BundestagVerbot des Betriebs lauter Güterwagen Mit einer Änderung des Schienenlärmschutzgesetzes verbietet der Bundestag den Betrieb von Güterwagen, die eine neu festgelegte Schallschwelle überschreiten. Demnach soll für Gütertransporte eine Reduktion von 83 auf 67 Dezibel tags und 57 Dezibel nachts gelten. Verstöße werden künftig mit einem Bußgeld geahndet. Dieses Gesetz verbietet ab dem 13. Dezember 2020 den Betrieb Güterwagen mit lauten Grauguss-Bremssohlen. Nicht umgerüstete Güterwagen müssen ihre Geschwindigkeit so weit drosseln, dass sie nicht lauter sind als Güterzüge mit leisen Verbundstoffsohlen. Lautere Gütertransporte müssen bereits heute einen höheren Trassenpreis zur Nutzung der Schienen zahlen. Vorrechte für Car-Sharing-Fahrzeuge Ein Gesetz zur „Bevorrechtigung des Carsharing“ regelt künftig die rechtlichen Voraussetzungen, damit die Länder für Carsharingfahrzeuge auf Parkgebühren verzichten und spezielle Stellflächen ausweisen können. Damit wird ein nachhaltiges Mobilitätsangebot gefördert. Neues Verpackungsgesetz Nach langem Hin und Her beschloss der Bundestag ein neues Verpackungsgesetz. Josef Göppel konnte dabei nicht alle seine Ziele durchsetzen:
Gleiche Bezahlung von Frauen und Männern Einen unrühmlichen Verlauf hatte das Entgeltsgleichheitsgesetz für Frauen und Männer bei gleicher Arbeit. Übrig geblieben ist ein Gesetz zur „Transparenz von Entgeltstrukturen“. Frauen können danach Auskunft über die Bezahlung von Männern verlangen, die die gleiche Arbeit verrichten. Ausbildung in der Pflege Die lang diskutierte Neuregelung der Pflegeausbildung hat ein gutes Ende gefunden.
Damit bleiben die Pflegeberufe auch für Hauptschüler offen. Wohnungseinbruch In den Koaltionsausschuss am Mittwochabend brachten die Unionsparteien den Vorschlag ein, Wohnungseinbrüche künftig mit einer Mindeststrafe von einem Jahr Gefängnis zu ahnden. Bisher galten 6 Monate als Strafmaß. Mit der Einstufung als Verbrechen soll verhindert werden, dass Verfahren nach wenigen Tagen wegen Geringfügigkeit eingestellt werden können. Kommt die "Gemeinwohlprämie" für Umweltleistungen der Landwirte?Göppel stimmt gegen Flächenverbrauch an OrtsrändernNach einer leidenschaftlichen Debatte lehnte Josef Göppel in der Schlussabstimmung des Bundestages eine Änderung des Bundesbaugesetzes ab, mit der an allen deutschen Ortsrändern je ein Hektar Wohnbaufläche im Schnellverfahren ausgewiesen werden kann. Der Flächenverbrauch pro Tag verdoppelt sich damit von 60 auf 120 Hektar. Hier folgt die Erklärung zur Abstimmung von Josef Göppel aus dem Bundestagsprotokoll: Der neue § 13b im BauGB ermöglicht die Ausweisung neuer Wohnbaugebiete am Außenrand eines jeden Ortsteils in Deutschland. Bei 11.162 Gemeinden mit durchschnittlich 30 Ortsteilen ergibt das 335.000 Baumöglichkeiten. Wenn nur die Hälfte der Gemeinden davon Gebrauch machen, wird der tägliche Flächenverbrauch von 60 auf 120 Hektar pro Tag verdoppelt! Das ist ein massiver Verstoß gegen den Koalitionsvertrag, in dem Union und SPD die Reduzierung auf 30 Hektar pro Tag beschlossen haben. Die Gemeinden können solche Flächen zwei Jahre lang ohne Umweltprüfung und Naturausgleich in beschleunigten Verfahren ausweisen. Damit sind auch Wasserschutzgebiete, Frischluftschneisen und Freiräume für Erholung gefährdet. Landwirtschaftliche Flächen nehmen weiter ab. Besonders empörend finde ich, dass ein Bürgermeister den Vorrang der Innenentwicklung mit einer einfachen Erklärung „Es geht nicht“ abfertigen kann. Der § 13b fordert keine vorherige Aufnahme von Leerständen im Ortszentrum und keinen Nachweis konkreter Verhandlungen mit Eigentümern! Schließlich fehlt dieser Gesetzesänderung jede Zielgenauigkeit. Zusätzliche Baumöglichkeiten machen Sinn in Gemeinden mit angespanntem Mietmarkt. Generelle Baulandausweisungen im ganzen Land führen aber nicht zu mehr Wohnungen, sondern zu mehr Planungsruinen. Insgesamt handelt es sich hier um verantwortungslosen Umgang mit Natur und Heimat, dem ich nicht zustimmen kann. Flächenverbrauch in ländlichen Räumen weit über BedarfIn der Antwort auf eine Anfrage der Grünen nannte die Bundesregierung konkrete Zahlen zum Landverbrauch in ländlichen Räumen. Obwohl seit 2013 nur 5 % der Bevölkerungszunahme auf ländliche Gebiete entfielen, sind dort seither 63 % der neuen Siedlungsflächen entstanden!
Weltweiter Trend in die Städte unumkehrbar?Im Umweltausschuss stellte der Wissenschaftliche Beirat der Bundesregierung für Globale Umweltfragen (WBGU) sein neues Gutachten zu weltweiten Wanderungsbewegungen vor. Einige Ergebnisse:
Josef Göppel sieht hier Chancen für den ländlichen Raum. Den Videoausschnitt aus der Anhörung „Die transformative Kraft der Städte“ im Deutschen Bundestag sehen Sie hier. Eine nachhaltige Entwicklung gelingt, so der WBGU, wenn das Zusammenwirken und die Balance der drei Faktoren Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen, Teilhabe und Eigenart gelingt. Der speziellen Eigenart als unverwechselbare Vielfalt jeder Stadt misst der WBGU besondere Bedeutung zu. Kamerun – Entwicklungsperspektiven für AfrikaIm Auftrag des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit war Josef Göppel eine Woche in Kamerun. Es ging um die Themen illegaler Holzeinschlag und Erneuerbare Energien für Afrika. Seinen Bericht können Sie hier herunterladen. |
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