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Initiative gegen Benzinpreiskartell Zwei schöne Erfolge für den Wahlkreis Ansbach-Weißenburg-Gunzenhausen Neuer Landrat im Landkreis Ansbach Transplantationsgesetz – Was ändert sich? Umfrage: Sind Sie für Frauenquote? |
Änderungen beim EEGGöppel will Speicheranreiz Berlin, 29. März 2012 - Heute wurde das neue EEG im Deutschen Bundestag verabschiedet. Hier im Anschluss finden Sie die wichtigsten Änderungen. 1. Vertrauensschutz Im Vergleich zum ursprünglichen Gesetzentwurf wurden entscheidende Verbesserungen beim Vertrauensschutz erreicht. Die Übergangsfristen für PV-Anlagen, deren Planung und Errichtung bereits weit fortgeschritten ist, wurden deutlich ausgeweitet:
http://www.clearingstelle-eeg.de/files/2010-1_Hinweis.pdf
Für Anlagen, die nicht in die genannten Übergangsregelungen fallen, gelten ab 1. April 2012 folgende neue Vergütungssätze:
Ab Mai 2012 werden sämtliche Vergütungssätze grundsätzlich um 1 % monatlich abgesenkt. Daraus ergibt sich eine regelmäßige jährliche Absenkung von 11,4 % (wegen Zinseszins-Effekten nicht genau 12 %). Bisher betrug die jährliche Absenkung 9 %. Höhere monatliche Absenkungen entstehen bei mehr als 3.500 MW Zubau in einem Jahr. Dachanlagen auf neuen Nichtwohngebäuden im Außenbereich werden grundsätzlich wie Freiflächenanlagen vergütet. Folgende Anlagen im Außenbereich erhalten jedoch weiterhin die Vergütung für Dachanlagen:
Künftig wird nur noch ein Teil der erzeugten Strommenge über das EEG vergütet:
Der Antrag von Josef Göppel, einen höheren Eigenverbrauch anzusetzen und aus den eingesparten Mitteln einen Zuschuss für die Anschaffung von Speichern zu geben, fand in der schwarz-gelben Koalition keine Mehrheit. Stattdessen wird die Bundesregierung aufgefordert, bis Oktober 2012 ein Förderprogramm für Speicher aufzulegen, allerdings innerhalb der vorhandenen Haushaltsmittel des Marktanreizprogramms. Josef Göppel stimmte deshalb gegen das Gesetz. Seine Erklärung zur Abstimmung finden Sie hier. Initiative gegen BenzinpreiskartellGöppel dabei Berlin, 29. März 2012 – Mit einer neuen Initiative wollen zahlreiche Bundestagsabgeordnete gegen kurzfristige Benzinpreiserhöhungen vorgehen. Danach müssen die Mineralölkonzerne künftig ihre Preise 24 Stunden stabil halten. Außerdem dürfen die Konzerne freie Tankstellen nicht teurer beliefern als eigene. Das Bundeskartellamt sieht auf dem Kraftstoffmarkt ein „faktisches Kartell aufgrund undurchsichtiger Preisbildung“. Der Grund dafür ist, dass alle Produktionsstufen von der Ölbohrung bis zur Auslieferung an die Tankstellen konzernintern ablaufen. Formal verletzen die Mineralölfirmen damit das Kartellrecht nicht. Josef Göppel: „Über eine kurzfristige Lösung hinaus müssen die Konzerne zur kaufmännischen Trennung und Transparenz der verschiedenen Produktionsstufen so wie beim Strommarkt gezwungen werden.“ Zwei schöne Erfolge für den Wahlkreis Ansbach-Weißenburg-GunzenhausenNeuer Landrat im Landkreis AnsbachDr. Jürgen Ludwig am 25. März 2012 mit 60 % gewählt In der Stichwahl setzte sich Dr. Jürgen Ludwig mit 60 Prozent gegen Kurt Unger von der SPD durch. Dr. Ludwig konnte gegenüber dem ersten Wahlgang einen Stimmenzuwachs von knapp 6.000 Stimmen erzielen. Die Wahlbeteiligung lag allerdings nur noch bei 37 Prozent. Dr. Ludwig will in seinem neuen Amt einen besonderen Schwerpunkt auf die wirtschaftliche Entwicklung des gesamten Landkreises setzen, unter anderem die Reaktivierung der seit langem diskutierten Schienenanbindung von Dinkelsbühl und Wassertrüdingen. Gemeinsam mehr bewegen war sein Wahlkampfslogan, den er auch zum Grundsatz seiner Arbeit als Landrat erklärt hat. Er fordert alle Bürger auf, sich aktiv in die Politik einzubringen, um den Landkreis Ansbach erfolgreich weiter zu bringen. Transplantationsgesetz – Was ändert sich?Berlin, 26. März 2012 – Der Bundestag hat sich in diesen Tagen auf ein neues Transplantationsge-setz geeinigt, das im Sommer in Kraft treten soll. Angesichts des drastischen Organmangels soll erreicht werden, dass sich mehr Menschen zur Organspende bereit erklären. Die neue Regelung – Fragen und Antworten: Was ist neu? Bisher musste sich jeder Deutsche einen Organspendeausweis selbst besorgen, wenn er zur Organspende bereit war. Nun wird jeder Bürger ab 16 Jahren im zwei-Jahres-Rhythmus von seiner Krankenkasse angeschrieben und gefragt, ob er sich bereit erklärt, Organe zu spenden. Der Versicherte kann seine Zustimmung zur Organspende erklären oder sie ablehnen. Er kann aber auch eingeschränkt seine Zustimmung erklären und bestimmte Organe ausschließen. Muss man antworten? Nein, man muss nicht auf dieses Schreiben reagieren. Niemand wird verpflichtet der Organspende zuzustimmen. Wo werden die Daten gespeichert? Wie bisher auf einem Organspendeausweis aus Papier. Erst wenn es technisch möglich ist, werden die Daten auf der Gesundheitskarte gespeichert. Dann sollen die Versicherten selbst ihre Daten dort hinterlegen können oder es ihrem Arzt überlassen, die Daten dort zu speichern. Umfrage: Sind Sie für Frauenquote?Zur Zeit findet eine intensive Diskussion um eine gesetzliche Frauenquote in Führungsgremien von Unternehmen und Verwaltung statt. Wie lautet Ihre Meinung dazu? Zu guter Letzt: Ein OstergrußIch wünsche Ihnen und Ihren Angehörigen schöne und erholsame Osterfeiertage! Mit den besten Grüßen Ihr Josef Göppel |
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