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Neue Strommarktordnung zeichnet sich ab

Griechenland: Mit Besonnenheit aus der Zwickmühle

EU-US-Freihandelsabkommen: So nicht zustimmungsfähig

Stromnetzausbau: Jetzt Chance zur Beteiligung

Neues kommunales Investitionsprogramm

Müssen Waldbesitzer künftig für jede Beratung zahlen?

Deutschland schrumpft und wächst gleichzeitig

N-ergie plant Ladesäulen im ländlichen Raum


Neue Strommarktordnung zeichnet sich ab

Die Pläne des Bundewirtschaftsministeriums

Berlin, 27. März 2015 – Das Bundeswirtschaftsministerium plant eine umfassende Reform des Strommarkts und wird im Juli 2015 detaillierte Vorschläge vorlegen. Die wichtigsten Vorhaben im Überblick:

Flexibilität im Strommarkt: Um die Schwankungen von Wind- und Sonnenkraftwerken auszugleichen, sollen flexible Gaskraftwerke, Lastmanagement (abschaltbare Stromverbraucher), der Ausgleich mit dem europäischen Ausland und Speicher entwickelt werden. Die Regelenergiemärkte werden für flexible Lasten geöffnet. Die Netzentgelte werden sich künftig nicht mehr an der nachgefragten Strommenge, sondern an der Anschlussleistung orientieren. Die zunehmenden Schwankungen an der Strombörse werden bewusst akzeptiert, damit sich das Angebot von Flexibilität wirtschaftlich lohnt.

Josef Göppel unterstützt diesen Ansatz. Er fordert darüber hinaus eine Stärkung der regionalen Stromvermarktung. Sie sei Pfadfinder für das Aufspüren von Flexibilitäten. Regionale Versorger und Bürgerenergieunternehmen kennen die Verhältnisse vor Ort.  Mit diesem Wissen könnten 10 – 15 % der Angebots- und Lastspitzen abgeglichen werden. Erst die Kombination des anonymen Marktes mit den persönlich gefärbten örtlichen Kenntnissen bringe optimalen Gesamtnutzen.

Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung: Das Bundeswirtschaftsministerium will hoch effiziente Bestandsanlagen von Stadtwerken am Markt halten bis die Überkapazitäten bei Kohlekraftwerken abgebaut sind. Die Förderung für die Kraft-Wärme-Kopplung steigt von 750 Millionen auf 1 Milliarde Euro pro Jahr. Um dies zu finanzieren, will das Ministerium die Ausbauziele für Neuanlagen heruntersetzen. 

Josef Göppel lehnt die voreilige Herabsetzung des Ausbauziels ab. Erst müsse geklärt werden, wie viele Blockheizkraftwerke für den Ausgleich fluktuierender Erzeugung benötigt würden. 

CO2-Minderungsbeitrag des Stromsektors: Nach heutigen Prognosen müssen rund 60 Millionen Tonnen CO2 zusätzlich eingespart werden, damit Deutschland sein Ziel erreicht und 2020 40 Prozent weniger Treibhausgase ausstößt als 1990. Einer der Gründe ist, dass der europäische Emissionshandel seine Wirkung bei Kohlekraftwerken nicht ausreichend entfaltet und dringend reformiert werden muss. Daher plant das Bundewirtschaftsministerium übergangsweise ein zusätzliches nationales Instrument zur Emissionsminderung. Insbesondere alte Braunkohlekraftwerke müssen mit zusätzlichen Kosten rechnen. 

Josef Göppel unterstützt den Vorschlag des Ministeriums: "Endlich ein glaubwürdiger Schritt um die Lücke im deutschen Klimaschutzziel zu schließen."

Datenschutz: Der Strommarkt wird mit der Energiewende voll digitalisiert. Im Verordnungspaket „Intelligente Netze“ wird das Bundeswirtschaftsministerium technische Standards und strenge Regeln für den Datenschutz festlegen.

Kapazitätsreserve: Die Kapazitätsreserve umfasst Kraftwerke, die nur dann zum Einsatz kommen, wenn es trotz freier Preisbildung am kurzfristigen Großhandelsmarkt aufgrund von unvorhersehbaren Ereignissen einmal nicht zur Deckung von Angebot und Nachfrage kommen sollte. Mit der Kapazitätsreserve wird gewährleistet, dass auch in einer solchen Situation alle Verbraucher Strom beziehen können. Die Kraftwerke werden wettbewerblich ausgeschrieben und nehmen nicht am Strommarkt teil. Den von den Stromkonzernen geforderten Kapazitätsmarkt, der eine Vergütungsmöglichkeit für alle fossilen Kraftwerke schaffen würde, sieht das Ministerium skeptisch. 

Josef Göppel hält eine strategische Reserve, die nicht am täglichen Strommarkt teilnimmt, ebenfalls für sinnvoller als einen gesonderten Kapazitätsmarkt.

 

 

Griechenland: Mit Besonnenheit aus der Zwickmühle

Bankenrettung und Strukturreformen klar trennen

Berlin, 27. März 2015 - Griechenland droht nach Einschätzung der Europäischen Kommission Anfang April die Zahlungsunfähigkeit. Schrille Töne und Schuldzuweisungen bestimmen die Debatte um ein weiteres Rettungspaket.

Der Ansbacher Bundestagsabgeordnete Josef Göppel mahnt zur Besonnenheit: "Bundesfinanzminister Schäuble vertritt in schwierigen Verhandlungen Deutschlands Interessen wirkungsvoll. Die neue griechische Regierung wird keine weiteren Hilfen ohne Reformen erhalten. Gleichzeitig darf aber nicht vergessen werden, dass 77% der Hilfszahlungen direkt an Banken der Geberländer zurückgeflossen sind. Das zeigt, wie wichtig es ist, dass das Sicherungssystem für künftige Bankenkrisen schneller aufgebaut wird. Deshalb fordere ich die Einführung einer Finanztransaktionssteuer. Bankenrettung und Strukturreformen müssen künftig klar getrennt werden."

Göppel hatte im Jahr 2011 gegen die Erweiterung des Eurorettungsschirms gestimmt, weil ihm die Fortschritte bei der Finanzmarktregulierung und insbesondere der Finanztransaktionssteuer nicht ausreichten. Er konnte es nicht vertreten, dass Steuergelder eingesetzt werden, ohne gleichzeitig das Problem an den Wurzeln zu packen.

Er sieht sich durch die Entwicklungen in Griechenland bestätigt: Von den 78 Milliarden aus den Raten des ersten Rettungspakets in den Jahren 2010 und 2011 landeten 55 Milliarden bei Banken, Privatinstituten und Versicherungen. Nur 18 Milliarden waren für Strukturhilfen in Griechenland.

Die deutschen Steuerzahler bürgen also für Kredite, von denen kaum etwas bei der normalen griechischen Bevölkerung ankam. Das Land hat Anpassungen hinter sich, die für große Teile der Bevölkerung sehr schmerzhaft waren. Das griechische jährliche Durchschnittseinkommen lag vor der Krise laut OECD im Jahr 2009 bei 22 056 Euro (Deutschland 32 261 Euro), im Jahr 2013 bei 18 495 Euro (Deutschland 35 943 Euro), das entspricht einem Rückgang von 17%!

Die neue griechische Regierung hat aus Göppels Sicht zumindest einen Vorteil: Sie sei nicht in den Filz der vergangenen Jahrzehnte verstrickt. Sie werde daran zu messen sein, dass sie nun die Korruption bekämpfe und angemessene Steuerzahlungen der Reichen durchsetze. Die Fortschritte müssten von der EU streng kontrolliert werden. Länder wie Irland, Portugal oder Spanien hätten sich in den vergangenen Jahren mit Strukturreformen erfolgreich aus der Krise gearbeitet.

Göppel appelliert: "Die Europäische Union sichert den Frieden durch Ausgleich und Zusammenhalt. Was noch vor 10 Jahren wie eine abgedroschene Phrase geklungen hat, gewinnt eine neue Bedeutung angesichts der Krisen in den östlichen und südlichen Nachbarregionen. Deshalb unterstütze ich die besonnene Griechenlandpolitik der Bundeskanzlerin. Der Preis für eine Spaltung der europäischen Staatengemeinschaft wäre hoch."

EU-US-Freihandelsabkommen: So nicht zustimmungsfähig

Präsentation für das Treffen der Bürgermeister aus dem Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen

Wachstein, 11. März 2015 - Josef Göppel hält die derzeit geplante Ausgestaltung des EU-US-Freihandelsabkommens für überfrachtet. Es greife tief in das innereuropäische gesellschaftliche und wirtschaftliche Leben ein. Göppel hält eine Beschränkung auf Export- und Importgeschäfte für den richtigen Weg.

Hier finden Sie seine Präsentation.

Stromnetzausbau: Jetzt Chance zur Beteiligung

Josef Göppel ruft zur Teilnahme auf

Berlin, 27. März 2015 - Die Bundesnetzagentur hat die Beteiligung der Öffentlichkeit zu den Entwürfen für den Netzentwicklungsplan Strom 2024 gestartet. Darin sind auch die in Franken besonders umstrittenen Nord-Süd-Gleichstromverbindungen von Wilster nach Grafenrheinfeld („Süd-Link“, „Korridor C“) und von Wolmirstedt nach Gundremmingen („Süd-Ost-Passage“, „Korridor D“) enthalten.

Die Öffentlichkeit und lokale Behörden haben nun Gelegenheit, Stellungnahmen zu den Netzentwicklungsplänen und zum Umweltbericht bis zum 15. Mai 2015 abzugeben. Die Entwürfe der Netzentwicklungspläne und des Umweltberichts sowie der Bestätigungen sind hier veröffentlicht. 

Josef Göppel ruft dazu auf, die Beteiligungsmöglichkeit zu nutzen. Er tritt für eine Streichung der Süd-Ost-Passage ein und fordert stattdessen die Beschränkung auf eine zentrale Leitung entlang der Autobahn A7 von Schleswig-Holstein nach Süddeutschland. Göppel ist Mitglied der sogenannten "Südlink-Gruppe" mit 65 Abgeordneten, die sich für die Erdverkabelung entlang der A 7 ausspricht. Die Gruppe wird einen entsprechenden Änderungsantrag zum Gesetzentwurf einbringen.

Göppel sieht die von der Bundesnetzagentur geplante massive Ausweitung der Übertragungskapazitäten nach Bayern als Gefahr für die dezentrale Stromerzeugung: „Mit zwei Gleichstromübertragungsleitungen ist das Ziel einer 50%igen Stromversorgung aus der eigenen Fläche dauerhaft gefährdet. Der weitere Zubau und künftige Ersatzinvestitionen in Bayern werden unwirtschaftlich. Sinnvoller wäre es, die Netzmilliarden in die dezentrale bayerische Versorgung zu investieren.“

Neues kommunales Investitionsprogramm

Hilfe für finanzschwache Gemeinden

Berlin, 27. März 2015 - Das Bundeskabinett hat am 18. März 2015 den Nachtragshaushalt 2015 sowie das Gesetz zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen und zur Entlastung von Ländern und Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern beschlossen. 

Von den sieben Milliarden Euro, die der Bund im Rahmen des Nachtragshaushalts für Investitionen in den kommenden Jahren bereitstellt, fließen 4,35 Milliarden Euro an das Ressort Verkehr und digitale Infrastruktur. Davon sind 1,1 Milliarden Euro für den Ausbau der Breitbandversorgung im ländlichen Raum vorgesehen. 1,292 Milliarden Euro werden dem Wirtschaftsministerium zugerechnet, 858 Millionen Euro erhält das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit.

Zudem erhält das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft 300 Millionen Euro zur Verbesserung des Hochwasserschutzes sowie das Familienministerium und das Auswärtige Amt jeweils 100 Millionen Euro.

Darüber hinaus wird der Bund den Kommunen zur Stärkung der Investitionskraft in den Jahren 2015 bis 2018 weitere fünf Milliarden Euro zur Verfügung stellen.

  • Der Bund richtet ein Sondervermögen in Höhe von 3,5 Milliarden Euro ein, aus dem in den Jahren 2015 bis 2018 Investitionen in finanzschwachen Kommunen gefördert werden. Der Bund beteiligt sich mit bis zu 90 Prozent, die Länder einschließlich der Gemeinden (Gemeindeverbände) beteiligen sich mit mindestens 10 Prozent am Volumen des öffentlichen Finanzierungsanteils der förderfähigen Kosten der jeweiligen Investitionen finanzschwacher Gemeinden (auch Gemeindeverbände). Das Bundesfinanzministerium definiert finanzschwache Kommunen als Gemeinden in Haushaltssicherung. CDU und CSU setzen sich in den parlamentarischen Beratungen dafür ein, Kommunen auch dann als „finanzschwach“ einzustufen, wenn sie mit eigenen Beiträgen zur Haushaltskonsolidierung die Haushaltssicherung knapp verhindern können, aber aufgrund geringer Steuerkraft keine nachhaltige Verbesserung ihrer finanziellen Perspektiven zu erwarten ist.
  • Die vorgesehene weitere Entlastung der Kommunen um 1,5 Milliarden Euro im Jahr 2017 erfolgt durch einen um 500 Millionen Euro höheren Bundesanteil an den Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU) — dazu werden die Erstattungsquoten nach § 46 Absatz 5 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch gleichmäßig erhöht — und durch einen um 1 Milliarde Euro höheren Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer zulasten des Bundesanteils an der Umsatzsteuer. 

 

 

Müssen Waldbesitzer künftig für jede Beratung zahlen?

Bundeskartellamt will kostenpflichtige Beratung durch Förster

Berlin, 26. März 2015 - In Baden-Württemberg gibt es einen für Waldbesitzer wichtigen Streitfall. Das Bundeskartellamt greift die Beratung privater Waldbesitzer durch staatliche Förster als Wettbewerbsverzerrung an.

Josef Göppel stimmte deshalb einem Antrag der Grünen zu, der eine beschleunigte Änderung des Bundeswaldgesetzes fordert, um die unabhängige Beratung der Kleinwaldbesitzer zu sichern.

Seine Erklärung zur Abstimmung:

"Ich werde dem Beschlussvorschlag des federführenden Ausschusses (Drs. 18/3578) zum Antrag „Nachhaltige Waldbewirtschaftung sicherstellen – Kooperative Holzvermarktung ermöglichen“ auf Drucksache 18/2876 nicht zustimmen.

Begründung: 

Der Antrag „Kooperative Holzvermarktung ermöglichen“ hat zum Ziel, das Auszeichnen von Bäumen entgegen der Meinung des Bundeskartellamtes als Maßnahme zur Sicherung der nachhaltigen Holznutzung und nicht als Teil des Verkaufsgeschäfts einzustufen. Die Unterstützung der nichtstaatlichen Waldnutzer durch Forstleute, die nicht in ein unmittelbares Nutzungsinteresse eingebunden sind, dient dem Gemeinwohlziel des Waldgesetzes. 

Der Antrag wurde in der Ausschusssitzung mit der Begründung abgelehnt, dass dessen Anliegen mit einer Änderung des Waldgesetzes abgeholfen werde. Diese Novellierung ist derzeit jedoch zeitlich nicht absehbar. Deshalb ist die Bekräftigung des auch in den Koalitionsfraktionen nicht umstrittenen Anliegens auf Drucksache 18/2876 sinnvoll und zielführend."

Deutschland schrumpft und wächst gleichzeitig

Bundestag berät Baubericht

Berlin, 27. März 2015 - Der Umwelt- und Bauausschuss des Deutschen Bundestags hat den Baukulturbericht beraten. Für die Forscher besteht eine besondere Herausforderung darin, dass es gleichzeitig Regionen mit wachsender und schrumpfender Bevölkerung gebe. Die untenstehende Grafik zeigt das eindrucksvoll (bitte hier klicken für ein größeres Bild).

Die Gutachter empfehlen als Reaktion eine Rückbesinnung auf die regionale Identität. Baudenkmäler spielten dabei eine wichtige Rolle. Infrastrukturplanungen müssten gezielt die Ortskerne stärken und Bürgerinnen und Bürger frühzeitig einbeziehen. Interessant ist das Ergebnis einer begleitenden Umfrage. Die Frage lautete "Was ist Ihnen in ihrem Wohngebiet besonders wichtig?". 96% aller Altersgruppen kreuzten "gute Erreichbarkeit der öffentlichen Infrastruktur" an. Die "Nähe zur Natur" wird erst ab 30 deutlich wichtiger (87%). Bei den Jüngeren beträgt das Interesse daran nur 72%.

N-ergie plant Ladesäulen im ländlichen Raum

Standortgemeinden gesucht

Nürnberg, 27. März 2015 - Die N-ergie AG möchte in drei bis vier Pilotgemeinden im ländlichen Raum Ladestationen für Elektroautos errichten. Den Hauptteil der Investition und die Unterhaltskosten trägt die N-ergie AG, von der Standortgemeinde wird nur ein kleiner einmaliger Beitrag erwartet. Gemeinden, die Interesse haben, wenden sich bitte per Email an:  rainer.kleedoerfer@n-ergie.de.


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