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Keine Abschottung

EEG-Ausschreibungen: Entgegenkommen, aber noch kein Durchbruch

Statt 3. Startbahn ...

Verlängerte Batteriespeicherförderung startet am 1. März

Fördersätze für Meister-BAföG steigen

Gegen Verlängerung von Glyphosat um weitere 15 Jahre

Wie viele Stromleitungen brauchen wir wirklich?

Zu guter Letzt


Keine Abschottung

Josef Göppel zum Thema Flüchtlinge

Berlin, 17. März 2016 - Josef Göppel unterstützt alle Maßnahmen, die den Zuzug steuern können. Das betrifft Herkunftsländer, Außengrenzen Europas, interne Verteilung und Rückführungen. Eine Abschottung lehnt er ab.

Stoppen kann man eine Völkerwanderung aber nur dort, wo die Menschen aufbrechen. Deshalb muss der Westen weiter auf den Iran, Russland und China zugehen, um zur Beendigung des Krieges in Syrien zu kommen. 

Kurzfristig braucht das UN-Flüchtlingswerk mehr Geld, damit die Menschen in den Lagern um Syrien erträglich leben können. Selbst das Existenzminimum von einem Dollar pro Person und Tag für Wasser, Nahrung und Unterbringung in Zelten war bis vor kurzem nicht gewährleistet.

Gegenwärtig beträgt der Anteil politisch Verfolgter in Deutschland weniger als 2 %. Der Großteil der Flüchtlinge erhält eine auf ein bis drei Jahre begrenzte Aufenthaltserlaubnis nach der Genfer Flüchtlingskonvention. Deren Ziel ist die Rückkehr der Flüchtlinge in ihre Heimat nach Beendigung der Kriegsgefahren. Die jetzt so oft zitierten abendländischen Werte gebieten es aber, dass wir ihnen in der Zwischenzeit Schutz gewähren und sie gut behandeln. Auf längere Sicht wird daraus ein Vorteil für Deutschland. Viele junge Menschen, die Deutsch lernten und hier ausgebildet wurden, später als Partner unseres Landes im arabischen Raum zu haben, das ist eine Investition in Verständnis und Zusammenarbeit für die nächste Generation.

Die vielfach geäußerte Angst vor einer muslimischen Herrschaft in Deutschland teile ich nicht. 1995 nach dem Bürgerkrieg in Ex-Jugoslawien waren 350.000 Flüchtlinge aus Bosnien in Deutschland, 2001 waren es noch 19.200. Im Übrigen kann eine Gesellschaft nur dann überprägt werden, wenn sie ihre eigenen Werte nicht glaubwürdig lebt. Je lascher und gleichgültiger die angestammte Bevölkerung der christlichen Kultur gegenüber steht, desto mehr können andere Gruppen dieses Vakuum füllen. Leere Kirchen bereiten mir mehr Sorge als volle Moscheen.

Durch UNS und unser Verhalten wird Deutschland geprägt! Plötzlich melden sich Leute zu Wort, von denen man bisher nie besonderes Engagement für unsere angeblich von der Flüchtlingswelle in Gefahr gebrachten Werte bemerkt hat. Geht es etwa doch nur darum, den Wohlstand nicht antasten zu lassen? Solange der Flüchtlingsstrom in Griechenland, Italien und Spanien aufgefangen wurde, regte das bei uns kaum jemand auf. Wir überließen ihnen das Problem. Genauso ergeht es uns jetzt innerhalb der Europäischen Union. Deutschland zog sich immer darauf zurück, keine EU-Außengrenze zu haben – eine angenehme Position. Gleichzeitig exportieren wir unsere Produkte, erzielen enorme Überschüsse, haben die wenigsten Arbeitslosen und profitieren insgesamt von der Globalisierung. Wir können aber nicht als Insel leben!

Die aktuelle Auseinandersetzung dreht sich im Kern um die Frage, ob man durch Schließung der Grenzen das Problem mit einem Befreiungsschlag lösen kann oder ob die Reduzierung der Flüchtlingszahl in kleinen Schritten mit Teilmaßnahmen realistischer ist.

Die jetzige Praxis der Bundesregierung geht selektiv vor. Inzwischen wird täglich eine bis zu vierstellige Zahl von Personen an deutschen Grenzen zurückgewiesen. Die Zentralregistrierung in den sogenannten Wartezonen wirkt. Die Zentren mit Schnellverfahren für offensichtlich chancenlose Bewerber bewähren sich. Die Deklaration sicherer Herkunftsländer funktioniert ebenfalls. Aus dem Westbalkan kommen zum Beispiel nur noch 20 Menschen pro Tag.

Die vom Bundestag beschlossenen Gesetzesänderungen reduzieren den Zustrom nach Deutschland deutlich. Die Ausweisung von Marokko, Algerien und Tunesien als sichere Herkunftsländer schränkt die Aufnahmezahl nochmal spürbar ein. 

Frau Merkel nimmt das C in ihrem Parteinamen ernst. Mit der Ausrichtung ihres Handelns an einer klaren ethischen Richtschnur dient sie dem Wohl des Landes wirklich. Das zeigen ihre Initiativen zum Klimaschutz, zur Energiewende oder zur Befriedung der Ukraine. Letztere hat uns übrigens vor einem weiteren Flüchtlingsstrom bewahrt. Aus all diesen Gründen stehe ich als CSU-Abgeordneter an der Seite von Frau Merkel

Wer glaubt, dass der Flüchtlingsdruck nach Europa durch eine andere Politik von Frau Merkel beseitigt werden kann, lebt in einer Traumwelt. Das Wohlstandsgefälle zum Süden der Erde ist zu groß.

Eine Möglichkeit zur Eindämmung der Fluchtursachen sehe ich in Arbeitskontingenten auf Zeit. Damit können junge Menschen für den Aufbau ihrer Heimat qualifiziert werden. Ihre Auswahl erfolgt nach dem Bedarf der deutschen Wirtschaft. Das Verfahren muss außerhalb des Asylrechts laufen. Mit einem Punktesystem, ähnlich wie in Kanada, lässt sich die Zuwanderung bedarfsgerecht steuern.

Bei all diesen Überlegungen darf eins nicht vergessen werden: Die große Hilfsbereitschaft unserer Bevölkerung gegenüber den Flüchtlingen und der ehrenamtliche Einsatz sind nach der friedlich herbei geführten Wiedervereinigung wiederum eine Leistung, die Deutschland als demokratischen Kulturstaat auszeichnet. Das hier durchschimmernde christliche Wertefundament ist vielleicht das wichtigste Signal aus der leidenschaftlich diskutierten Begegnung von Kulturen. Die vielen freiwillig helfenden Menschen sind es, die die europäischen Werte der Humanität und Nächstenliebe erhalten!

MdB Josef Göppel

EEG-Ausschreibungen: Entgegenkommen, aber noch kein Durchbruch

Josef Göppels Forderungen zum neuen EEG-Eckpunktepapier 

Berlin, 23. Februar 2016 – Das Bundeswirtschaftsministerium hat die Eckpunkte zum EEG 2016 überarbeitet (Sie finden das Eckpunktepapier hier). Wichtigste Neuerung: Für Bürgerenergieprojekte soll es eine Sonderregelung geben. 

Ausschreibungen

Bürgerenergiegesellschaften sollen nach dem Willen des Wirtschaftsministeriums an den Ausschreibungen auch ohne immissionschutzrechtliche Genehmigung teilnehmen können, wenn sie Pachtverträge für die Fläche und ein Windgutachten vorlegen können. Zusammen mit der Erstsicherheit bedeutet das aber immer noch Kosten von rund 100 000 Euro je Windkraftanlage

MdB Josef Göppel hält die Sonderregelung für einen wichtigen Schritt in Richtung der Bürgerenergie, sieht aber nach wie vor die Gefahr einer Verdrängung von kleinen Akteuren. Große Anbieter könnten das Risiko eines verpassten Zuschlags bei der Ausschreibung auf mehrere Projekte verteilen, örtliche Energiegenossenschaften mit nur einem Projekt hingegen nicht. Unter diesen Umständen fänden sich kaum noch Bürger, die Planungskosten für einen kleinen Windpark von 300 000 Euro mit ihren Einlagen vorfinanzieren. Deshalb sähen die europäischen Beihilfeleitlinien für Vorhaben kleiner Anbieter eine De-minimis-Regelung vor. 

Göppel fordert daher in den beginnenden EEG-Verhandlungen, dass Kleinprojekte, die den BMWi-Kriterien entsprechen, generell einen Zuschlag erhalten. Der Durchschnittspreis der beiden vorangegangenen Ausschreibungen könne übertragen werden. Göppel begründet: „Erst damit wird die Risikokonzentration für Kleinanbieter beseitigt und die Akteursvielfalt durch gleiche Wettbewerbsbedingungen gesichert. Durch die Integration der Bürgerenergieprojekte in die Ausschreibung bleibt andrerseits die Mengensteuerung voll gewährleistet.“

Herkunftsnachweis

Der Bundeswirtschaftsminister hatte in einem Schreiben vom 13.10.2015 an die „Bürgerenergiegruppe“ der Koalition eine „regionale Stromkennzeichnung für EEG-geförderten Strom“ im neuen EEG in Aussicht gestellt. Dazu tagte eine Arbeitsgruppe im Ministerium. In den Eckpunkten wurde der Herkunftsnachweis noch nicht aufgenommen.

Göppel hält die Realisierung dieses Ziels für unabdingbar um neben der zentralen Vermarktung über die Börse regionale Marktplätze aufzubauen, so wie es bei allen anderen Produkten der Volkswirtschaft der Fall ist. 

Mieterstrom

Mieter können aus dem Eigenverbrauch von Sonnenstrom nicht die gleichen Vorteile ziehen wie Hauseigentümer. Göppel warnt: „Ohne eine solche Balance wird sich das zellulare Prinzip der künftigen Energiewirtschaft nicht durchgehend verankern lassen.“

Hintergrund

Das Bundeswirtschaftsministerium schlägt im überarbeiteten Eckpunktepapier zum EEG folgende Definition für Bürgerenergieprojekte vor:

  • Mindestens zehn Mitglieder der Gesellschaft müssen natürliche Personen sein.
  • Jedes Mitglied der Gesellschaft darf nur einen Anteil von höchstens zehn Prozent der Stimmrechte ausüben und die natürlichen Personen müssen mindestens 51 Prozent der Stimmrechte haben.
  • Mindestens 51 Prozent der Stimmrechte müssen bei Mitgliedern der Gesellschaft liegen, die seit mindestens einem Jahr in dem Landkreis nach § 17 Bundesmeldegesetz (als Erstwohnsitz) gemeldet sind, in dem sich die Fläche, auf der die Windenergieanlage errichtet werden soll, befindet.
  • Die Projektgröße ist auf höchstens sechs Windenergieanlagen begrenzt und das Projekt darf insgesamt höchstens 18 Megawatt umfassen.
  • Die Gesellschaft und alle ihre Mitglieder dürfen innerhalb der vergangenen zwölf Monate nicht mit einem anderen Projekt an einer Ausschreibung für Wind an Land teilgenommen haben. 

Statt 3. Startbahn ...

CSU-Umweltarbeitskreis schlägt Tandembetrieb München–Nürnberg vor

München, 22.02.2016 – Der CSU Umweltarbeitskreis wendet sich gegen den Bau der 3. Startbahn am Flughafen München und schlägt stattdessen einen Tandembetrieb mit Nürnberg vor. In dem mit 18 : 2 Stimmen gefassten Vorstandsbeschluss fordert der Arbeitskreis ein bayernweites Flughafenkonzept, in das auch Memmingen  einbezogen wird.

Zur Presseerklärung des Arbeitskreis Umweltsicherung und Landesentwicklung (AKU)

Einige Reaktionen finden Sie hier: 

BR24 - Mediathek
http://www.br.de/nachrichten/oberbayern/inhalt/dritte-startbahn-flughafen-muenchen-102.html 

Brief an Seehofer zu Münchner Airportplänen - Für Tandembetrieb mit Nürnberg

Verlängerte Batteriespeicherförderung startet am 1. März

Tilgungszuschuss über die Kreditanstalt für Wiederaufbau

Berlin, 26. Februar 2016 - Am 1. März startet das neue Programm zur Förderung von PV-Batteriespeichern. Mit 30 Mio. Euro bis Ende 2018 werden so Investitionen in Batteriespeicher, die in Verbindung mit einer PV-Anlage installiert und an das elektrische Netz angeschlossen werden, gefördert. Wichtigstes Ziel ist, die Speicher besser in das Stromsystem zu integrieren und Kosten für den Ausbau des Verteilnetzes zu reduzieren. Photovoltaikanlagen in Verbindung mit einem geförderten Speicher dürfen künftig nur die Hälfte der Spitzenleistung einer PV-Anlage ins Netz speisen, der Rest kann in der Batterie zwischengespeichert werden. 

Die Förderung erfolgt über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) mit Tilgungszuschüssen für Kredite und wird an die fallenden Kosten für Batteriesysteme angepasst. Förderfähig sind die Kosten, die für den Batteriespeicher und dessen Installation anfallen. Die Photovoltaikanlage hat nur den Anspruch auf Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz. Der Tilgungszuschuss zu den förderfähigen Kosten liegt zwischen dem 1. März und dem 30. Juni bei 25%. Danach sinkt der Zuschuss in mehreren Stufen. Der Zuschuss ist bei Neuanlagen auf 2000 EUR/kWp, bei Nachrüstungen im Bestand auf 2200 EUR/kWp begrenzt.

Im Rahmen des Vorgängerprogramms hatte die KfW ein Förderbudget von ca. 60 Mio. Euro für ca. 19.000 Zusagen ausgeschüttet und damit Investitionen in Höhe von ca. 450 Mio. Euro angestoßen.

Den Entwurf der neuen Förderrichtlinie finden Sie hier. Auf den Internetseiten der Kreditanstalt für Wiederaufbau (www.kfw.de) werden in den kommenden Tagen die endgültige Richtlinie und alle Informationen zur Antragstellung veröffentlicht.  

Fördersätze für Meister-BAföG steigen

Familien profitieren besonders

Berlin, 26. Februar 2016 - Ab August 2016 werden die Förderbeträge beim "Meister-BAföG" deutlich erhöht. Bund und Länder stellen in den nächsten Jahren bis zu 55 Millionen Euro jährlich zusätzlich bereit.

Der Unterhaltsbeitrag für Alleinstehende wird von 697 auf 768 Euro erhöht. Für Alleinerziehende von 907,00 Euro auf 1.003,00 Euro/Monat. Die Einkommensfreibeträge steigen für die Teilnehmer von 255 auf 290 Euro, für Ehegatten von 535 auf 570 Euro und je Kind von 485 auf 520 Euro.

Besonders junge Mütter und Väter profitieren. Nur ein Drittel der Geförderten sind bisher Frauen. Ihr Anteil soll mit den Änderungen steigen. Die Unterhaltszuschläge für Kinder und Ehegatten steigen von 210 / 215 Euro auf 235 Euro monatlich. Der einkommensunabhängige Kinderbetreuungszuschlag für Alleinerziehende wird von 113 auf 130 Euro monatlich erhöht.

Außerdem steigen die Zuschussanteile, die Vermögensfreibeträge, die Beiträge für Lehrgangs- und Prüfungskosten und für das "Meisterstück". Der Erfolgsbonus für das Bestehen der Abschlussprüfung wird erhöht: künftig werden 40 Prozent des Restdarlehens für Lehrgangs- und Prüfungskosten erlassen.

Mit der Novelle öffnet die Bundesregierung das Meister-BAföG für Bachelorabsolventen und –absolventinnen. Auch Studienabbrecher, die in eine betriebliche Ausbildung gewechselt sind, können künftig die Aufstiegsförderung erhalten. 

Mehr Informationen finden Sie hier. 

 

Gegen Verlängerung von Glyphosat um weitere 15 Jahre

Unbedenklich oder gesundheitsgefährdend? 

Berlin, 25. Februar 2016 - Im Bundestag gab es eine namentliche Abstimmung zur Verlängerung der Zulassung des Herbizids Roundup mit dem Wirkstoff Glyphosat um weitere 15 Jahre. Josef Göppel stimmte anders als die Mehrheit seiner Fraktion gegen die Verlängerung. Hier seine Begründung zur Abstimmung:

"Die Bewertungsprozesse der Europäischen Behörde für Chemikalien ECHA zu Glyphosat sind noch nicht abgeschlossen. Dennoch strebt die Generaldirektion Gesundheit und Lebensmittelsicherheit eine Abstimmung über die Zulassung glyphosathaltiger Pestizide für weitere 15 Jahre im Ständigen Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebens- und Futtermittel an. Eine nach der Europäischen Chemikalien-Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) erteilte Zulassungsverlängerung für Glyphosat läuft Ende Juni 2016 aus.

Als Berichterstatter hatte das Bundesamt für Risikoforschung (BfR) 2015 eine positive Stellungnahme zur Zulassungsverlängerung von Glyphosat abgegeben. Allerdings lag die Einschätzung der Krebsforschungsagentur der Weltgesundheitsorganisation (IARC), deren Arbeitsgruppe von unabhängigen Wissenschaftlern Glyphosat im März 2015 als „wahrscheinlich krebserregend“ eingestuft hatte, noch nicht vor. 

Außerdem hatte das BfR nur den reinen Wirkstoff Glyphosat untersucht, nicht aber fertige Herbizidmischungen mit Träger- und Zusatzstoffen. Die Kombinationswirkungen der verschiedenen Stoffe und Anreicherungen bei Langzeitexposition wurden ebenfalls nicht untersucht. Die Zulassung bezieht sich auf 33 glyphosathaltige Herbizide unter 95 Handelsbezeichnungen für 470 Anwendungsgebiete.

Mit dem europäischen Vorsorgeprinzip ist eine vorzeitige Erneuerung der Zulassung von Glyphosat für weitere 15 Jahre nicht vereinbar."

Am gleichen Tag wurde noch bekannt, dass in Bieren Glyphosat-Rückstände bis zum 300fachen des Grenzwertes für Trinkwasser gefunden wurden!

Wie viele Stromleitungen brauchen wir wirklich?

Fachgespräch zum Energieleitungsbau im Umweltausschuss des Deutschen Bundestages am 27. Januar 2016 

3.000 km Stromtrassen sollen neu ausgebaut werden. MdB Josef Göppel fragt in der Anhörung den Präsidenten der Bundesnetzagentur Jochen Homann zum zellularen Ansatz, der den Übertragungsnetzanteil um 40 % reduzieren könnte (ab Minute 0:19:05). Ab Minute 1:14:12 fragt Göppel zur Verlegetiefe und Baubreite der neuen Gleichstrom-Kabeltechnik.

Göppel: „Meine Frage zum Zielbild des Netzausbaus richtet sich an Herrn Homann von der Bundesnetzagentur. Wie ist das Verhältnis von großen Übertragungsnetzleitungen im Vergleich zum Verteilnetz? Der Blick auf die großen Übertragungsnetzleitungen vernachlässigt den zellularen Ansatz. Ein Gutachten des VDE sagt, der Blick müsse sich verstärkt auf das Verteilnetz richten. Der Ausgleich von Angebot und Nachfrage müsse auf der kleinstmöglichen regionalen Ebene geschehen. Nur die Überschüsse oder der Mangel müssten ferntransportiert werden. Dadurch könne der Übertragungsnetzanteil um 40% reduziert werden. 

Zur Verlegetiefe und Baubreite der neuen Gleichstrom-Kabeltechnik antwortet Dr. Ahmels von der Deutschen Umwelthilfe: Bei Gleichstromleitungen beträgt die Verlegetiefe meist 1,70 m. Die Breite variiert nach dem jeweiligen Sicherheits- und Schutzkonzept. Teilweise wird eine Reserveleitung parallel geführt. Bisher sind die Erdkabeltrassen je nach Netzanbieter zwischen 6 und 11 m breit, zuzüglich der Baustelle.

Zu guter Letzt

Dieses Foto nahm Josef Göppel letzte Woche bei einem Rückflug aus Afrika auf. Es zeigt ein dunkelgrünes rechteckiges Feld von ausländischen Investoren in Äthiopien. Sie bewässern ihre Plantage aus Tiefbrunnen. Die Felder ringsum sind wegen der El-Nino-Trockenheit verdorrt. Die Versorgung der Einheimischen ist gefährdet, Exporte funktionieren.

Josef Göppel war in Äthiopien, um vor Ort Konsequenzen für die deutsche Entwicklungsunterstützung aufzuzeigen.


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