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CSU-Vorschläge zur Strompreisbremse von Peter Altmaier und Philipp Rösler

Novellierung des Kapitalanlagegesetzes darf Bürgerenergieprojekte nicht gefährden

Gleichstellung homosexueller Paare bei der Adoption?

ERASMUS schreibt Rekordzahlen

Klimafolgen regional

Vorstellung der Direktkandidaten 2013 für Landtag und Bezirkstag

Umfrage:

Bundestagsrede: Strompreisbremse darf nicht zur Ausbaubremse werden


CSU-Vorschläge zur Strompreisbremse von Peter Altmaier und Philipp Rösler

Berlin, 15. März 2013 - Gegner der Energiewende verwenden die gestiegenen Strompreise, um den Ausbau der Erneuerbaren Energien zu stoppen. Der Umweltminister hat diese Debatte aufgegriffen und ein Konzept zur Sicherung des Strompreises vorgelegt. Seine Vorschläge sind aber im Detail umstritten. Um den dezentralen Ausbau der Erneuerbaren Energien nicht zu gefährden, müssen folgende Änderungen am Konzept Altmaier/Rösler vorgenommen werden:

1. Windenergieanlagen an Land dürfen nicht pauschal auf 8 ct/kWh abgesenkt werden! Stattdessen soll die Vergütung nach der mittleren Windgeschwindigkeit am Standort differenziert werden. Die Vorschläge der beiden Ministerien würden zu einem sofortigen Neubaustopp im Binnenland führen.

2. Von den Offshore-Anlagen ist bei Altmaier und Rösler nicht die Rede. 19 ct/kWh und Risikoüberwälzung auf die Netzgebühren sind eine krasse Wettbewerbsverzerrung, die so nicht bleiben kann.

3. Eigenverbrauch trägt zur Netzstabilisierung bei und senkt die Kosten des Netzausbaus. Deshalb darf es zu keiner pauschalen Abgabe für alle Anlagen kommen. Stattdessen muss die Abgabe nach dem spezifischen Klimagasausstoß der eingesetzten Technik gestaffelt werden. Nur so lässt sich der Strom aus angekauften Kohlekraftwerken, der als Eigenverbrauch geltend gemacht wird, verursachergerecht bewerten.

4. Keine Wegnahme des Güllebonus bei Altanlagen. Der Güllebonus war der politisch gewollte Preis für mehr Gülleeinsatz zur Methanbindung. Er erforderte Zusatzinvestitionen für Pumpen, Vorratsbehälter und Endlager. Von der Kürzung betroffen wären vor allem Kleinanlagen bis 150 KW. Denkbar wäre stattdessen die Ausdehnung der Abwärmenutzungsplicht bei Altanlagen auf einen Gesamtwirkungsgrad von 80 Prozent unter Einbeziehung des Eigenbedarfs der Anlage.

5. Solange die installierte Leistung der Erneuerbaren Energien unter den Zielvorgaben des Energiekonzepts der Bundesregierung liegt, darf der Ausbau nicht gebremst werden. Die vorgesehene 5-Monats-Wartezeit für den Start der EEG-Vergütung führt ohne Änderung des Strommarktdesigns dazu, dass zum Beispiel bei Biogasanlagen sechs Jahre lang keine Anlagerendite besteht! Ein solch undifferenzierter Eingriff ist vor allem für Süddeutschland nicht hinnehmbar.

6. Entscheidend für die Zukunft ist ein Strommarktdesign, das der dezentralen Erzeugung besser gerecht wird. Das Paradoxon steigender EEG-Kosten bei sinkenden Börsenstrompreisen muss aufgelöst werden.

Danach würde der erneuerbar erzeugte Strom nicht mehr unmittelbar der Börse, sondern den regionalen Stromverkäufern zugewälzt. Diese würden Angebot und Nachfrage schon auf regionaler Ebene weitgehend ausgleichen. Das soll zu realen Preisen geschehen. Die Lücke zur EEG-Vergütung fiele dadurch erheblich kleiner aus.

Solange der europäische Emissionshandel nicht funktioniert, muss außerdem den an der Börse angebotenen Strommengen ihre spezifische Klimabelastung aufgeschlagen werden.

Novellierung des Kapitalanlagegesetzes darf Bürgerenergieprojekte nicht gefährden

Berlin, 15. März 2013 - Derzeit wird die Novellierung des Kapitalanlagegesetzes (KAGB) im Bundestag beraten. Das Gesetz soll der Eindämmung von Spekulation und Wildwuchs im Finanzsektor dienen. Es darf aber nicht zu einer Einschnürung der Energiegenossenschaften führen. Folgende Punkte müssen aus der Sicht von Josef Göppel noch geändert werden:

  • „Ein-Objekt-Fonds“ müssen weiter möglich sein: Bürgersolardächer oder Bürgerwindräder sind überdurchschnittlich sichere Anlagen. Eine Risikostreuung, wie sie das Bundesfinanzministerium vorschlägt, ist hier nicht erforderlich.
  • Keine Mindesteinlage: Die Mindesteinlage soll auf 20.000  € festgelegt werden. Dies widerspricht dem Gedanken der kleinteiligen Streuung. Bürgerenergieprojekte finanzieren sich überwiegend aus kleinen Einzahlungen, oft nur 500 €. Damit haben möglichst viele Haushalte im Umfeld der Anlage die Möglichkeit, sich zu beteiligen. Dies muss auch künftig so bleiben.
  • Genossenschaften als Rechtsform stützen: Zahlreiche Bürgerenergieprojekte sind als Genossenschaft organisiert. Die vorgesehene Beschränkung der geschlossenen Fonds auf Aktiengesellschaften, GmbHs und Kommanditgesellschaften würde insbesondere kleinere Projekte treffen. Wie im bisherigen Vermögensanlagegesetz müssen Genossenschaften auch hier aufgenommen werden oder ausdrücklich von der Anwendung des KAGB ausgenommen sein.

Gleichstellung homosexueller Paare bei der Adoption?

Berlin, 15. März 2013 - Das Lebenspartnerschaftsgesetz von 2001 eröffnete homosexuellen Paaren erstmals die Möglichkeit, ihre Beziehung rechtlich zu verankern. Die steuerliche Gleichstellung ebenso wie die Gleichbehandlung bei Adoptionsverfahren blieben damals der Ehe zwischen Mann und Frau vorbehalten. In den darauffolgenden Jahren wurde der im Grundgesetz verankerte Schutz von Ehe und Familie immer wieder angegriffen.

Am 19. Februar 2013 entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, dass das Verbot der sogenannten Sukzessivadoption verfassungswidrig sei und gestrichen werden müsse. Dieses Urteil ermöglicht eingetragenen Lebenspartnern nun, Kinder zu adoptieren, die zuvor von ihrem Partner adoptiert worden sind. Das Bundesverfassungsgericht begründete seine Entscheidung damit, dass Kinder durch diese Regelung im Falle von Trennung oder Tod eines Partners, rechtlich und materiell besser abgesichert seien, da sie nun zwei Elternteile statt lediglich einen haben könnten. Über die gemeinsame Adoption durch eingetragene Lebenspartner stimmten die Richter zwar nicht ab, wegweisend ist das gefällte Urteil aber trotzdem. Es lässt den Schluss zu, dass das Verfassungsgericht in Zukunft auch in den Fragen des gemeinsamen Adoptionsrechts und des Ehegattensplittings im Sinne gleichgeschlechtlicher eingetragener Lebenspartner entscheiden wird, was die hervorgehobene Stellung der Ehe aufheben würde.

Für Josef Göppel ist die Respektierung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften ein echter gesellschaftlicher Fortschritt. Er ist jedoch der Auffassung, dass auch neue gesellschaftliche Wertmaßstäbe die Natur des Menschen nicht zu ändern vermögen. Vater und Mutter geben gemeinsam das Leben weiter.  Deshalb müsse der im Grundgesetz verankerte besondere Schutz für Ehe und Familie erhalten bleiben.

ERASMUS schreibt Rekordzahlen

Berlin, 15. März 2013 – Das akademische Austauschprogramm ERASMUS hat 2012 mehr als 33.000 Studenten dabei unterstützt, einen Teil des Studiums oder ein Praktikum im europäischen Ausland zu absolvieren. Dies entspricht einem Anstieg von über 3.000 Studierenden im Vergleich zum Vorjahr. Zudem beteiligten sich fast 4.000 deutsche Wissenschaftler sowie Hochschulangehörige im letzten Jahr an dem akademischen Austauschprogramm der Europäischen Union. Umgekehrt kamen im selben Jahr über 30.000 Personen von ausländischen Partnereinrichtungen mit ERASMUS an deutsche Hochschulen. Von dieser Internationalisierung der Universitäten profitieren auch die Studenten, denen aus verschiedenen Gründen keine Auslandserfahrung möglich ist.

Europaweit nehmen jährlich 200.000 Studenten an dem Programm teil.
Ziel des Programms ist die Schaffung eines Europäischen Hochschulraums und die Förderung von Innovation in allen Teilen Europas. Über Austauschprogramme hinaus unterstützt ERASMUS Hochschuleinrichtungen bei der Zusammenarbeit durch Intensivprogramme, Netzwerke und multilaterale Projekte.

Weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden Sie hier.

Klimafolgen regional

Berlin, 15. März 2013 - Erstmals können Bürgerinnen und Bürger die Auswirkungen des Klimawandels in ihrer Region kostenlos auf einer Internetseite nachvollziehen. Das Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung und die WetterOnline GmbH haben im Dezember 2012 die Website www.klimafolgenonline.com freigeschaltet. Sie stellt die örtlichen Konsequenzen des Klimawandels dar.

Nutzer können zahlreiche Klimadaten wie Temperatur, Niederschlag und Sonneneinstrahlung sowie deren Auswirkungen auf Land-, Forst- und Energiewirtschaft, aber auch auf den Tourismus und die Gesundheit einsehen. Beispielsweise kann herausgefunden werden, wie sich klimatische Veränderungen in den verschiedenen Regionen Deutschlands auf Agrarerträge oder Grundwasserneubildung auswirken. Grundlage der Website sind Beobachtungsdaten von 1901 bis 2010 sowie Simulationen bis ins Jahr 2100. Die Informationen können mittels Karten bis auf die Landkreisebene dargestellt werden und sind zusätzlich mit Tabellen, Zeitreihen und Animationen veranschaulicht. Zudem kann der Nutzer den Zeitabschnitt wählen, den er betrachten will. Er hat auch die Möglichkeit, drei denkbare Zukunftsszenarien anzusehen. Regionale Politiker erhalten durch die Simulationen eine anschauliche Hilfestellung bei der Einschätzung zukünftiger Entwicklungen. Zu betonen ist, dass das Portal keine Vorhersagen, sondern Szenarien zeigt, die bei einem ungebremsten Fortschreiten des Klimawandels eintreten könnten.

Vorstellung der Direktkandidaten 2013 für Landtag und Bezirkstag

Herrieden, 15. März 2013 - Am 15. September 2013 finden in Bayern sowohl die Landtags-, als auch die Bezirkstagswahlen statt. Hier stellen wir die Direktkandidaten der CSU kurz vor.

Landtag:


Manuel Westphal ist der Direktkandidat der CSU für den Landtag im Stimmkreis Ansbach- Süd/Weißenburg-Gunzenhausen. Der 38jährige ist Fachanwalt für Arbeits- und Verkehrsrecht und kommt aus einem landwirtschaftlichen Betrieb in Meinheim. Manuel Westphal steht für die wirtschaftliche Stärkung der Region durch Erhaltung der Landwirtschaft, Bildung und Ausbau der Infrastruktur. Außerdem setzt er sich für die Schaffung regionaler Arbeitsplätze ein.


Für den Stimmkreis Ansbach-Nord ist Jürgen Ströbel aus Rügland nominiert. Der gelernte Landwirt (65) war bereits von 2003 bis 2008 Mitglied des Landtags. Nach einer kurzen Pause rückte er 2011 durch die Wahl Gerhard Wängemanns zum Landrat wieder in den Landtag nach. Jürgen Ströbel war bis 2012 Präsident des Bauernverbandes Mittelfranken und hat seit 2001 den Vorsitz der Landesvereinigung der bayrischen Milchwirtschaft inne.

Bezirkstag:

Im Stimmkreis Ansbach-Nord tritt der bisherige Bezirksrat Herbert Lindörfer wieder als Direktkandidat an. Der 39 Jahre alte Feuchtwanger ist nicht nur im Bezirkstag aktiv, sondern auch im Feuchtwanger Stadtrat und im Kreistag des Landkreises Ansbach. Im Bezirkstag wurde ihm die Sonderaufgabe „Beauftragter für Kultur und Heimatpflege“ übertragen.

Der Kandidat für den Stimmkreis Ansbach-Süd/Weißenburg-Gunzenhausen ist Landwirtschaftsdirektor Alexander Küßwetter. Bereits bisher vertritt er den ländlichen Raum engagiert. Besonders der Ausbau des Bildungszentrums Triesdorf geht auf sein Wirken zurück. Neben dieser Tätigkeit ist der 1947 geborene Familienvater Vorsitzender des CSU-Ortsverbandes Ehingen und stellvertretender Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Landwirtschaft Mittelfranken.

Die Listenkandidaten werden vorgestellt sobald die Nominierungsversammlungen stattgefunden haben.

Umfrage:

Sind Sie für die volle steuerliche Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften?

 

Stimmen Sie hier ab.

 

Bundestagsrede: Strompreisbremse darf nicht zur Ausbaubremse werden

Berlin, 28. Februar 2013 - Josef Göppel trug in seiner Rede die Position der CSU zur Energiewende vor.

Hier können Sie den Film zur Rede ansehen.

 


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