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Die Energiewende wird konkret

Mülltrennung wird ab 2015 ausgeweitet

Göppel weiter für Entlastung vom Hubschrauberlärm

Interview mit Josef Göppel

Dritter Westmittelfränkischer Energiepreis

Stabilisierung in Afrika ist möglich

Umfrage: Wie soll die griechische Schuldenkrise gelöst werden?


Die Energiewende wird konkret

Stand der parlamentarischen Debatte

 

Berlin, 10. Juni 2011 – Deutschland wird bis 2022 alle Atomkraftwerke abschalten und den Umstieg auf erneuerbare Energien beschleunigen. Der Deutsche Bundestag berät ein umfangreiches Gesetzespaket, das am 8. Juli abschließend im Bundesrat beschlossen werden soll. Die Maßnahmen im Detail:

 

Atomausstieg

 

Im Zentrum des Atomausstiegs steht das Atomgesetz, in dem die stufenweise Abschaltung aller deutschen Atomkernkraftwerke bis 2022 festgeschrieben wird. Der Betrieb der acht bereits abgeschalteten Atomkraftwerke wird nicht wieder aufgenommen und die neun verbleibenden ab 2015, spätestens aber 2022 abgeschaltet. MdB Josef Göppel hatte die Laufzeitverlängerung im Herbst 2010 abgelehnt und nach dem Unfall in Fukushima eine dauerhafte Abschaltung der unsichersten Atomkraftwerke und ein gesetzlich fixiertes Enddatum für alle Atomkraftwerke gefordert (zum früheren Artikel)

 

Förderung erneuerbarer Energien

 

Der Anteil erneuerbarer Energien in der Stromerzeugung soll von heute 17% bis 2020 auf 35% verdoppelt werden. Eine zentrale Rolle im überarbeiteten Erneuerbare-Energien-Gesetz spielt Strom aus Wind. Der erste Entwurf des Bundesumweltministeriums setzt dabei besonders auf Meereswindkraft in Nord- und Ostsee und sieht eine Senkung der Vergütungssätze für Windkraft an Land vor. Josef Göppel, Obmann im federführenden Umweltausschuss, setzt sich in den laufenden Verhandlungen dafür ein, dieses Ungleichgewicht zu beseitigen: „Dieser Einschnitt bei einer kostengünstigen erneuerbaren Energie bei gleichzeitiger Aufstockung der teuren Förderung von Offshore-Windenergie widerspricht dem Grundgedanken einer höheren Fördereffizienz im EEG. Die Vergütungssätze im bestehenden Erneuerbare-Energien-Gesetz haben auch in mittleren Windlagen in Süddeutschland in nennenswerten Umfang Windkraftprojekte angestoßen. Das vermeidet den Bau teurer Netze von Nord- nach Süddeutschland. Die Vergütungssätze für Windkraft an Land müssen in unveränderter Höhe erhalten bleiben.“

 

Bei Biogasanlagen setzt Göppel auf die verstärkte Nutzung von Reststoffen wie Gülle und Landschaftspflegematerial in kleineren, hofgebundenen Biogasanlagen. Damit wird Flächenkonkurrenz zur Nahrungs- und Futtermittelerzeugung vermieden und Bioenergie bleibt eine Einkommensquelle der Landwirtschaft. Ein erster Entwurf des Bundesumweltministeriums hätte stark auf sehr große Biogaseinspeiseanlagen gelenkt. Im nun vom Bundeskabinett beschlossenen Entwurf wurde die Förderung von hofnahen Reststoffanlagen bis 75 kW aufgenommen. In den weiteren Verhandlungen setzt sich Göppel dafür ein, die Bonuszahlungen für Großanlagen bis 5000 kW gegenüber dem jetzigen Entwurf weiter zu senken.

 

Beim Sonnenstrom will Göppel eine bessere Förderung des Eigenverbrauchs erreichen. Er sieht darin vor allem die Chance, dass kleine dezentrale Batteriespeicher rasch am Markt etabliert werden können. Außerdem wünscht Göppel eine Förderung gebäudeintegrierter Photovoltaik. Besonders in Städten könnten so im Einklang mit dem Stadtbild auch ohne neue Netze und Speicher verbrauchsnah noch viele Solarstromanlagen zugebaut werden. Darüber hinaus hält er eine Öffnung für Freiflächenanlagen an Gewerbegebieten für notwendig.

 

Bei der Förderung erneuerbarer Energien müssen die finanziellen Belastungen für die privaten Haushalte und Unternehmen in Grenzen bleiben. Die Umlage, die jeder Stromverbraucher für die erneuerbaren Energien zahlt, soll  3,5 Cent pro Kilowattstunde nicht überschreiten.

 

Direktvermarktung

 

Je mehr Wind und andere erneuerbare Energien Strom liefern, desto besser müssen sie mit konventionellen Kraftwerken und Stromspeichern zu einem stabilen Versorgungssystem zusammenwachsen. Deswegen will die Bundesregierung Anbieter fördern, die Strom aus erneuerbaren Energien nicht – wie bisher – an Netzbetreiber weiterleiten, sondern ihn direkt vermarkten. Außer dieser Marktprämie soll es eine sogenannte Flexibilitätsprämie für Biogas geben. Sie belohnt die Anbieter, die Strom bedarfsorientiert liefern.

 

Göppel hält die Einführung einer Marktprämie für Wind- und Sonnenstrom für verfrüht. Ohne die Entwicklung von Stromspeichern hätten die Anbieter keine Möglichkeit, die Einspeisung zu steuern. Als Speicheranreiz reiche die Marktprämie aber nicht aus. Göppel will deshalb eine stärkere Förderung von Stromspeichern.

 

Für die Verknüpfung von verschiedenen erneuerbaren Energien in regionalen Kombi-Kraftwerken will Göppel die Rahmenbedingungen für Grünstromanbieter sichern. Diese sollen künftig einen Pflichtanteil von Wind- und Sonnenstrom in ihr Angebot aufnehmen und dafür eine um 2,5 ct/kWh niedrigere EEG-Umlage zahlen. Der Vorschlag des Umweltministeriums sieht derzeit Rahmenbedingungen vor, die Grünstromvermarktung praktisch unmöglich machen.

 

Stromspeicher

 

Mit der "Förderinitiative Energiespeicher" unterstützt die Bundesregierung Forschungsvorhaben zur Entwicklung von Speichertechnologien für Strom, Wärme und andere Energieträger. Bis 2014 werden dafür 200 Millionen Euro bereitstehen.

 

In der Förderrichtlinie sind detaillierte Kriterien angegeben, nach denen vor allem die ortsgebundene Energiespeicherung erforscht werden soll. Gefördert werden industriegeführte Verbundprojekte und Vorhaben von Universitäten und Forschungseinrichtungen.  Die Ausschreibung finden Sie hier.

 

Klimagerechte Entwicklung in Städten und Gemeinden

 

Die Koalitionsfraktionen haben auch einen Gesetzentwurf zur Stärkung der klimagerechten Entwicklung in Städten und Gemeinden vorgelegt. Zur Stärkung des Klimaschutzes wird in das Baugesetzbuch eine Klimaschutzklausel eingefügt, die Festsetzungsmöglichkeiten zu erneuerbaren Energien und Kraft-Wärme-Kopplung erweitert, Sonderregelungen für die Windenergienutzung schafft und die Nutzung von Photovoltaikanlagen erleichtert. Dadurch soll es leichter werden, Flächen für Windräder und dezentrale Kraftwerke auszuweisen.

 

Für die Windenergie an Land ist insbesondere die Ausweisung von Eignungsflächen entscheidend. Bund und Länder stimmen Abstände, Höhen und Genehmigungen in Schutzgebieten in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe ab. Starre Abstands- und Höhenbegrenzungen sollen durch bundesweite Kriterien für flexible Abstands- und Höhenbegrenzungen im Einzelfall ersetzt werden. Die Einzelheiten werden in der Regionalplanung festgelegt.

 

Förderung der Gebäudesanierung

 

Das CO2-Gebäudesanierungsprogramm wird bis 2015 auf jährlich 1,5 Milliarden Euro aufgestockt. Die staatliche Kreditanstalt für Wiederaufbau kann dadurch mehr Investitionszuschüsse und zinsvergünstigte Kredite vergeben. Neu ist die Einführung einer Steuerabschreibung.  Wer das Angebot der Kreditanstalt für Wiederaufbau nicht nutzen möchte, kann künftig jährlich 10 Prozent der Investitionen für Energiesparmaßnahmen an Gebäuden steuerlich absetzen.

 

Gefördert werden Maßnahmen an Gebäuden, die vor 1995 errichtet wurden. Dabei gibt es zwei Wege:

 

Bei vermieteten Wohngebäuden sollen Maßnahmen gefördert werden, mit denen erreicht wird, dass das Gebäude einen Primärenergiebedarf von 85 Prozent eines zum Zeitpunkt des Beginns der Maßnahme vergleichbaren Neubaus nicht überschreitet. Dieses Niveau kann nur durch eine umfassende energetische Sanierung und einer Lüftung mit Wärmerückgewinnung erreicht werden. Josef Göppel setzt sich in den parlamentarischen Beratungen dafür ein, dass auch weniger anspruchsvolle Sanierungen steuerlich gefördert werden. Steuerpflichtige können über einen Zeitraum von 10 Jahren diese nachträglichen Herstellungskosten in Höhe von jeweils 10 Prozent steuermindernd geltend machen.

 

Bei energetischen Sanierungsmaßnahmen an selbstgenutzten Wohngebäuden können die entsprechenden Aufwendungen über einen Zeitraum von 10 Jahren gleichmäßig verteilt wie Sonderausgaben abgezogen werden. Die erhebliche Verringerung des Energiebedarfs des Gebäudes sei durch Bescheinigung eines Sachverständigen nachzuweisen, heißt es in dem Entwurf. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2012 in Kraft treten.

 

Die Bundesregierung erwartet dadurch vor allem einen Schub bei vermieteten Gebäuden. Die Sanierungen blieben dort häufig aus, weil die Vermieter die Investition nur teilweise auf die Miete umlegen können. Die Regierung greift damit einen Vorschlag von Josef Göppel auf, den dieser bereits seit 2009 vertritt (zum früheren Artikel).

 

Netzausbau

 

Die Höchstspannungsnetze in Deutschland sollen beschleunigt ausgebaut werden. Beim Neubau von Höchstspannungsleitungen mit überregionaler Bedeutung soll es in Zukunft eine bundeseinheitliche Prüfung der Raumverträglichkeit der Trassenkorridore und eine Planfeststellung durch die Bundesnetzagentur geben.

 

Neue Leitungen der Spannungsebene 110 Kilovolt oder weniger sollen in der Regel als Erdkabel verlegt werden. Außerdem sieht der Gesetzentwurf vor, dass die Übertragungsnetzbetreiber endgültig für die Netzanbindung von Offshore-Windparks zuständig werden.

 

Städte und Gemeinden, die von neuen Höchstspannungsfreileitungen betroffen sind, sollen eine Ausgleichszahlung von 40.000 Euro pro Kilometer Leitung erhalten. Anders als bei Straßen oder Schienen haben nämlich die Gebietskörperschaften entlang einer Stromtrasse keinen eigenen Nutzen von dem Projekt.

 

Hier finden Sie alle vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzesentwürfe zur Energiewende.

Mülltrennung wird ab 2015 ausgeweitet

Erste Lesung des neuen Kreislaufwirtschaftsgesetzes

 

Berlin, 10. Juni 2011 -  Die Bundesregierung will das deutsche Abfallrecht neu ordnen und zugleich an die Abfallrahmenrichtlinie der EU anpassen. Neben der Umsetzung von EU-Bestimmungen geht es auch um eine stärkere Ausrichtung der Kreislaufwirtschaft auf den Ressourcen-, Klima- und Umweltschutz. Die Vermeidung und hochwertige Verwertung von Abfall soll gestärkt werden. Zu diesem Zweck wird eine fünfstufige Abfallhierarchie eingeführt. Sie sieht anstelle der bisherigen drei Stufen (Vermeidung, Verwertung, Beseitigung) eine weitere Ausdifferenzierung der Verwertungsstufe vor (Vorbereitung zur Wiederverwendung, Recycling, sonstige Verwertung). Die Hierarchie stärkt den Stellenwert des Recyclings.

 

Ab 2015 müssen Bioabfälle sowie Papier- Metall-, Kunststoff- und Glasabfälle flächendeckend getrennt gesammelt werden. Darüber hinaus wird die Rechtsgrundlage für die Einführung einer ”Wertstofftonne“ geschaffen. Ab 2013 soll ein Abfallvermeidungsprogram erstellt werden, das auch eine Prüfung der bisherigen Maßnahmen beinhaltet. Mit Hilfe dieses Programms werde die Vermeidung von Abfall einem ”kontinuierlichen Dynamisierungsprozess“ unterzogen, hofft die Bundesregierung.

 

Mit dem Gesetzentwurf wird die Grundlage für eine ”Kaskadennutzung“ geschaffen. Das bedeutet, dass Rohstoffe so lange, so häufig und so effizient wie möglich zu nutzen und erst am Ende ihrer Nutzungsdauer energetisch zu verwerten sind. Von 387 Millionen Tonnen Abfällen in Deutschland werden inzwischen 75 Prozent verwertet. Bei Verpackungen (fast 80 Prozent) und Abfällen aus der Bauwirtschaft (89,2 Prozent) wurden noch bessere Verwertungsergebnisse erzielt.

 

Die Abfallentsorgung ist eine wichtige Aufgabe der Daseinsvorsorge. Die kommunalen Entsorgungsträger gewährleisten Entsorgungssicherheit auf einem hohen ökologischen Niveau zu bezahlbaren Preisen. Bei den Beratungen des Gesetzentwurfs für ein neues Kreislaufwirtschaftsgesetz setzt sich Josef Göppel deshalb dafür ein, dass die Aufgabe der Abfallentsorgung in der Verantwortung der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger bleibt und auch die Überlassungspflicht an die Kommunen erhalten wird. Es muss sichergestellt sein, dass gewerbliche Sammlungen nicht die Rosinen herauspicken und ländliche Gebiete den Kommunen überlassen bleiben.

 

Die Bayerische Staatsregierung lehnt in Übereinstimmung mit dem Bayerischen Landkreistag und dem Bayerischen Städtetag einen gesetzlichen Zwang zur Einführung einer einheitlichen Wertstofftonne ab. Das bewährte bayerische System der Wertstoffhöfe, das eine sortenreine Erfassung ermöglicht, dürfe nicht gefährdet werden. Einem entsprechenden bayerischen Antrag hat der Bundesrat am 27. Mai 2011 zugestimmt. Danach soll bundesrechtlich nur eine einheitliche Wertstofferfassung vorgegeben werden, aber nicht unbedingt in Form einer Wertstofftonne. Damit werde sichergestellt, dass die kommunalen Wertstoffhöfe auch für die „einheitliche Wertstofferfassung“ genutzt werden können.

Göppel weiter für Entlastung vom Hubschrauberlärm

Briefe an den Katterbacher Kommandanten und das US-amerikanische Oberkommando

 

Herrieden, 10. Juni 2011 - Der Bundestagsabgeordnete Josef Göppel hat sich im April beim Kommandanten des US-amerikanischen Helikopterstandorts Katterbach für eine Verlagerung von Flügen eingesetzt. Einen gleichlautenden Brief hat er an das amerikanische Oberkommando in Deutschland gerichtet. Die vom amerikanischen Kommandanten angekündigte Entlastung geht Göppel nicht weit genug. Er wird deshalb am 24. Juni bei dem ersten Treffen mit dem neuen Katterbacher Kommandeur auf zusätzliche Übungsverlagerungen drängen.

 

Göppel forderte in seinem Brief vom April 2011 eine deutliche Entlastung in Stadt und Landkreis Ansbach: „Seit der Rückkehr einer Hubschraubereinheit aus dem Irak haben die Lärmbeschwerden von Bürgern auch gegenüber meinem Wahlkreisbüro erheblich zugenommen. Ich bin im Hinblick auf Ihre Soldaten und deren Familien einerseits froh, dass sie im Irak nicht mehr benötigt werden; andererseits nimmt dadurch die Lärmbelästigung der Bevölkerung um Ansbach erheblich zu. Das Grundproblem des Hubschrauberstandortes Katterbach ist seine Lage inmitten eines dicht bebauten Gebietes. Die Helikopter fliegen von morgens bis nachts um 24.00 Uhr, in den Sommermonaten sogar bis 2.00 Uhr, direkt an Wohnsiedlungen vorbei, teilweise sogar mit Suchscheinwerfern. Die nächtliche Ruhestörung wiegt im Sommer besonders schwer. In der Stadt Ansbach sind seit der Rückkehr aus dem Irak rund 1.500 Beschwerden eingegangen, die über Fluglärm, Tiefflüge und Abgasbelastungen durch die Hubschrauber klagen.

 

Ich möchte Sie aufgrund dieser Entwicklung noch einmal eindringlich bitten, Übungsflüge in größeren zusammenhängenden Zeitabschnitten von zum Beispiel drei Wochen in die Truppenübungsplätze Grafenwöhr und Hohenfels zu verlagern. Ich werde alles tun, um bei deutschen Behörden die Voraussetzungen dafür zu schaffen. Wir müssen für die Sommermonate kurzfristig eine Lösung des Lärmproblems finden, damit die Stimmung in der Bevölkerung nicht vollends ins Negative kippt.“

 

Am 19. Mai 2011 sagte Oberst Robert C. Doerer von der US-Heeresfliegerbrigade zu, in den Sommermonaten einen Teil der Flüge außerhalb des Landkreises Ansbachs abzuhalten: „Wie während den vorherigen Sitzungen der Fluglärmkommission und während meiner Besuche bei den Bürgermeistern vor Ort besprochen, wird die 12. Kampffliegerbrigade sich weiterhin bemühen, Flugübungen auch anderswo, wie Grafenwöhr oder Hohenfels durchzuführen.

 

Seit unserer Rückkehr haben wir Flugübungen zur Unterstützung der USA, Deutschland und anderen NATO-Staaten durchgeführt. Diese wurden an anderen Orten, aus 27 verschiedenen Anlässen und jeweils von einer Dauer von ein bis drei Wochen, durchgeführt.

 

Derzeit habe ich eine Einheit, die für fast vier Wochen ihre Flugübungen in Grafenwöhr durchführt. Während den Sommermonaten wird die 12. Kampffliegerbrigade einige ihrer Flugübungen auch außerhalb des Ansbacher Landkreises durchführen.“

 

Den vollständigen Brief von Josef Göppel finden Sie hier.

 

Die vollständige Anwort von Oberst Doerer finden Sie hier.

Interview mit Josef Göppel

in der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung

 

Frankfurt, 5. Juni 2011 - Die Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung hat Josef Göppel zu Atomausstieg und Energiewende interviewt.

 

Sie finden den Artikel hier.

Dritter Westmittelfränkischer Energiepreis

Bewerbung bis 4. September 2011

Das „Netzwerk Erneuerbare Energien Westmittelfranken“, ein Bündnis aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft, Bildungseinrichtungen, Energiedienstleistungsunternehmen und Fachbetrieben verleiht heuer zum dritten Mal den „Westmittelfränkischen Energiepreis“.

Um das Klima zu schonen, muss unser Energieverbrauch verringert und die Energieversorgung auf erneuerbare Quellen umgestellt werden. Westmittelfranken soll sich zum Vorreiter bei regenerativen Energien und Energieeffizienz weiterentwickeln. Hier gibt es bereits überdurchschnittlich viele Aktivitäten im Bereich erneuerbarer Energien und gute Beispiele, wie in Haushalten, Unternehmen und Gemeinden durch intelligente Lösungen Energie eingespart werden kann.

Mit dem Energiepreis wollen wir diese Vorbilder für ihr Engagement auszeichnen und ihre Projekte in der breiten Öffentlichkeit bekannt machen. Die Beispiele sollen Nachahmer finden und so den Grundstein für neue Vorhaben und intelligenten Klimaschutz legen.

Bewerbungen können in vier Kategorien eingereicht werden:

Endverbraucher:

  • Optimierung von Gebäuden im Wohnbereich: Gebäudedämmung,  Heizungserneuerung und intelligente Techniken zur Minimierung des Kohlendioxid-Ausstoßes

 

Betriebe / Kommunen / öffentliche Einrichtungen:

  • Vorbildliche Projekte in den Bereichen Energieeffizienz und Einsatz erneuerbarer Energien

 

Akteure (Entwickler, Hersteller, Handwerksbetriebe)

  • Beschreibung besonders innovativer Projekte unter Hervorhebung der Besonderheiten

 

Aktionsgruppen

  • Gemeinsame Aktivitäten von Gruppen zur Senkung des Energieverbrauchs und zum Einsatz erneuerbarer Energien


Teilnehmen können Bürger und Institutionen der Landkreise Ansbach, Neustadt-Aisch/Bad Windsheim, Weißenburg/Gunzenhausen, Roth sowie der Stadt Ansbach.

 

Für jede Kategorie gibt es ein Bewerbungsblatt, das Sie hier herunterladen können:

 

Sie können die Bewerbungsblätter auch unter den Telefonnummern 0911/801170 oder 09826/6588821 anfordern.

 

Wir bitten um Zusendung bis zum 4. September 2011.

Die besten Projekte einer jeden Kategorie werden durch eine kompetente Jury aus Politik, Verwaltung und Wirtschaft ausgewählt.

Im Rahmen einer öffentlichen Abschlussveranstaltung am 13. Oktober 2011 werden alle eingereichten Projekte prämiert. Die Gewinner der vier Kategorien werden in Presseartikeln vorgestellt.

Sofern die Teilnehmer einverstanden sind, werden die Beiträge im Internet auf den Seiten von Herrn Bundestagsabgeordneten Göppel, www.goeppel.de, der EnergieAgentur Mittelfranken, www.eamfr.de und dem Netzwerk Erneuerbare Energien Westmittelfranken auf www.eewmf.de als „Best-Practice-Projekte“ veröffentlicht.

Stabilisierung in Afrika ist möglich

Bericht über den Besuch von Bundestagsabgeordneten im Senegal im Mai 2011

Berlin, 11. Mai 2011 - Viele Europäer blicken ängstlich auf den Flüchtlingsstrom aus Afrika. Unsere Reise durch die Sahelzone endete hingegen mit einem positiven Gesamteindruck: Eine gute Zukunft für die Menschen in Afrika ist möglich! Erneuerbare Energien in den Dörfern bringen regionalwirtschaftliche Aktivitäten in Gang und dämpfen so die Landflucht. Pflanzungen am Wüstenrand bauen wieder fruchtbaren Boden auf und stabilisieren so örtlich angepasste Landnutzung. Zwar sind die Beharrungskräfte groß und die sengende Tageshitze erschwert jede Aktivität. Erneuerbare Energien und Begrünung des Landes sind aber in kleinsten Schritten möglich und jeder Schritt zählt. Wir konnten spüren, wie bereitwillig die örtliche Bevölkerung auf dem neuen Weg mitgeht, weil sie in ihrer Heimat bleiben möchte. In einem Wolof-Dorf begleitete uns ein junger Mann im farbenfrohen Gewand seines Stammes. Er nutzt Handy und Laptop und spricht exzellentes Französisch. Leute wie er wollen die alte Kultur Afrikas selbstbewusst leben und die europäischen Errungenschaften ganz selbstverständlich nutzen. In diesem gegenseitigen Respekt liegt eine große Hoffnung. Viele afrikanische Menschen leben aus Quellen, die wir auch bei uns freilegen müssen, um zu einem nachhaltigeren Lebensstil zu kommen.

 

Den vollständigen Bericht mit Bildern finden Sie hier.

 

Umfrage: Wie soll die griechische Schuldenkrise gelöst werden?

Die Schuldenlast Griechenlands beträgt 150% des Bruttoinlandsprodukts. Griechenland erhält trotz Sparbemühungen am freien Kapitalmarkt keinen Kredit mehr. Das Land will deshalb von EU und IWF 90 Milliarden Euro zusätzlich, nachdem es im vergangenen Jahr bereits einen Kredit von 110 Milliarden Euro erhalten hat. Bundesfinanzminister Schäuble will weitere Hilfen davon abhängig machen, dass staatliche und private Gläubiger längere Laufzeiten der griechischen Staatsanleihen akzeptieren. Einige Wirtschaftsexperten empfehlen schon jetzt einen Teilerlass der Schulden als Voraussetzung für einen Neubeginn. Andere halten eine Umschuldung bei gleichzeitigem Austritt aus dem Euro für die bessere Lösung. Deutsche Steuerzahler und Banken hätten aber auch bei diesem Weg erhebliche Ausfälle zu tragen.

 

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