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Nach zähem Ringen Bürgerenergie gesichert

Wie geht es weiter nach der britischen Volksabstimmung?

Milchbauern in existenzieller Not

Arbeitslosigkeit im westlichen Mittelfranken bleibt niedrig

Förderung ländlicher Räume neu ausgerichtet


Nach zähem Ringen Bürgerenergie gesichert

Großdemonstration für die Energiewende vor dem Brandenburger Tor im Juni 2016. Mit den Detailergebnissen der Beratung konnte die Bürgerenergie gesichert werden.

Garantierter Zuschlag für Bürgerwindprojekte und kleine Biogasanlagen durchgesetzt

Berlin, 7. Juli 2016 -  Der Ausbau erneuerbarer Energien wird in Deutschland ab 2017 über Ausschreibungen gesteuert. Ausnahmen gibt es für Bürgerwindprojekte und Kleinbiogasanlagen. Sie müssen zwar bei den Ausschreibungen mitbieten, bekommen aber den jeweils höchsten Gebotspreis als Zuschlag. Das ist der Kern des Antrags, den eine Gruppe von Koalitionsabgeordneten um Josef Göppel zum neuen EEG eingereicht hatte.

Mieter werden im neuen EEG ähnlich wie Eigenerzeuger von Strom behandelt. Sie müssen nur eine ermäßigte EEG-Umlage zahlen, wenn sie ihren Strom direkt von einer PV-Anlage auf dem Dach beziehen. 

Darüber hinaus wird es künftig Herkunftsnachweise für Strom geben, die jede Erzeugungsanlage einzeln ausweisen. Kunden können damit gezielt Strom aus ihrer Region einkaufen. 

Eine weitreichende Neuerung steckt in einer unscheinbaren Formulierung des Gesetzes. Stromüberschüsse aus Windrädern und Solaranlagen können die Erzeuger außerhalb des EEG frei verkaufen. Damit wird der Weg in die Sektorenkopplung von Wärmeversorgung und Elektromobilität geöffnet.

Die Grundlage für die letztlich erfolgreichen EEG-Verhandlungen legte Göppel mit einer Gruppe von rund 20 Koalitionsabgeordneten 2015 mit Briefen an die EU-Kommission. Die Parlamentarier wiesen darin auf die Gefahren von Ausschreibungen für die breite Bürgerbeteiligung hin. EU-Wettbewerbskommissarin Vestager antwortete daraufhin, dass „Ausschreibungen möglicherweise nicht das richtige Instrument für kleine Projektträger“ seien. Dieses klare Votum war das entscheidende Argument in den zähen Verhandlungen mit dem Bundeswirtschaftsministerium und Teilen der Regierungsfraktionen. Niemand konnte sich mehr auf Brüssel als angebliche Verhinderer der Sonderlösungen für Bürgerenergie berufen.

Die wichtigsten Neuerungen im EEG 2017:

1.  Keine Ausschreibungen für Anlagen unter 750 kW

Davon profitieren vor allem Photovoltaikdachanlagen und Freiflächenanlagen zur Eigenversorgung. Hier bleibt es bei den bisherigen Vergütungssätzen und den Regeln der Eigenversorgung. Werden die Ausbauziele nicht erreicht, steigen die Vergütungssätze künftig wieder rascher an („atmender Deckel“)

2. Sonderregelung für Bürgerwindprojekte

Wenn mindestens 10 Bürger eines Landkreises gemeinsam mit der Gemeinde oder dem örtlichen Stadtwerk einen Windpark von bis zu sechs Windkraftanlagen errichten wollen, können sie sich durch ein niedriges Gebot in den Ausschreibungen den Zuschlag sichern. Anders als Großinvestoren erhalten sie nämlich immer den höchsten Vergütungssatz, der in der Ausschreibungsrunde noch zum Zug kam. 

Außerdem können die Bundesländer Bürgerwindprojekte durch weitere Maßnahmen gezielt fördern.

Windprojekte im Binnenland, die nur 70% des deutschen Durchschnittsstandortes erreichen, erhalten durch einen Korrekturfaktor gleiche Chancen bei der Ausschreibung. 

3. Lokaler Direktverbrauch

Die Studie „Der zellulare Ansatz“ des Deutschen Verbandes der Elektroingenieure kam im vergangenen Jahr zum Ergebnis, dass der Abgleich von Stromerzeugung und –verbrauch auf der niedrigstmöglichen Ebene volkswirtschaftlich am günstigsten ist. Dem trägt das EEG 2017 nun Rechnung: Die EEG-Umlage auf die Lieferung von Sonnenstrom an Nachbarn wird verringert. Die Versorgung von Mietern aus Solardachanlagen wird einen Aufschwung erleben. Eine Verordnung wird regeln, dass die Vorteile tatsächlich bei den Mietern und nicht nur bei den Hauseigentümern ankommen.

4. Anschlussregelung für Bestandsbiogasanlagen

Viele Biogasanlagenbetreiber wollen gezielt in ihre Anlagen investieren um künftig Strom dann zu produzieren, wenn Sonne und Wind keine Erzeugung liefern. Die Unsicherheit über künftige Strompreise erweist sich dabei aber als großes Hindernis. Das EEG 2017 bietet nun Investitionssicherheit. Bestandsbiogasanlagen können in Ausschreibungen für eine Anschlussförderung mit einer festen Prämie für weitere 10 Jahre mitbieten. Das Höchstgebot liegt bei 16,9 ct/kWh. Zusammen mit den Erlösen aus dem Strom- und Wärmeverkauf bietet sich für viele Anlagen nun eine Perspektive. Anlagen unter 150 kW erhalten ähnlich wie bei Bürgerwindprojekten nicht den gebotenen Preis, sondern das höchste bezuschlagte Gebot dieser Runde.

5. Regionalnachweise

Viele Menschen wollen die Energiewende in ihrer Region unterstützen und „Strom mit Gesicht“ kaufen. Künftig können Stadt- und Gemeindewerke oder Energiegenossenschaften ihre Bezugsquellen offenlegen und anlagenscharf in der Rechnung die regionalen Wind-, Sonnen-, oder Biomassekraftwerke benennen. Dies war bisher gesetzlich nicht möglich.

6. Regionale Kombikraftwerke/ Innovationsausschreibungen

Das EEG 2017 öffnet noch eine weitere Möglichkeit, den regionalen Abgleich von Stromerzeugung und Verbrauch zu stärken. Das Bundeswirtschaftsministerium soll Anfang 2017 in einer Verordnung die Grundlage für Innovationsausschreibungen schaffen. Bei diesen Ausschreibungen sollen verschiedene Erzeugungstechnologien kombiniert und viertelstündlich auf den regionalen Verbrauch abgestimmt werden können. So entstehen regionale Kombikraftwerke.

7. PV-Freiflächenanlagen

Die Bundesländer können künftig in „benachteiligten Gebieten“ (die Landkreise Ansbach und Weißenburg-Gunzenhausen gehören vollständig dazu) den Bau von PV-Freiflächenanlagen auf Grünland und Äckern nach selbst festgelegten Kriterien erlauben. Das bayerische Wirtschaftsministerium hat bereits signalisiert, diese Möglichkeit nutzen zu wollen.

8. Klarstellung bei Energiespeichern

Die Batteriespeichertechnologie entwickelt sich rasant. Bei Lithiumakkus sinken die Preise jedes Jahr um rund ein Viertel und finden immer häufiger ihren Weg in die Keller von Einfamilienhäusern. Besonders die Mehrfachnutzung von Speichern zur Eigenverbrauchsoptimierung und zur Stabilisierung des Stromnetzes verspricht ein erfolgreiches Geschäftsmodell zu werden. Bisher erwies sich aber der gesetzliche Rahmen als Hemmschuh. So war zum Beispiel unklar, ob die EEG-Umlage sowohl bei der Einspeicherung als auch bei der Ausspeicherung fällig wird. Diese Doppelbelastung schließt das EEG 2017 nun aus.

9. Sektorenkopplung/ Nutzung von abgeregeltem Strom

Für Bürgerwindprojekte war die bisherige Situation unbefriedigend. Wenn das Netz überlastet war, wurden die Anlagen gegen Entschädigung abgeregelt. Künftig soll dieser Strom vor Ort in Wärme oder Methan als Speichermedium umgewandelt werden können. Außerdem können die Netzbetreiber in Norddeutschland künftig zusätzliche Stromverbraucher gezielt aufschalten. Das kann auch für die Elektromobilität geschehen. Beide Regelungen sollen einen vielversprechenden Ansatz voranbringen: Erzeugungsspitzen im Wärme- und Mobilitätssektor zu verwenden und so Öl und Gas zu ersetzen.

Grundsatzkritik an gebremster Energiewende

Trotz mancher Erfolge im Detail sieht Josef Göppel Anlass zu grundsätzlicher Kritik am gebremsten Verlauf der Energiewende: 

1. Die Mengenziele des EEG 2017 liegen unter dem eigentlich notwendigen Ausbaupfad, um im Jahr 2050 95% des Strombedarfs aus erneuerbaren Energien zu decken. Dafür wäre ein jährlicher Zubau von 1,8% der installierten Leistung erforderlich. Das neue EEG liegt mit jährlich 1,2% um ein Drittel darunter!

2. Das Argument der verstopften Netze hält Göppel für vorgeschoben: 2015 hätten nur 1,1% der transportierten Menge nicht durchgeleitet werden können. Dies sei auch nur deshalb der Fall, weil Lieferverträge für deutschen Kohlestrom ins Ausland erfüllt werden mussten. Die jetzige Situation sei für die konventionellen Kraftwerksbetreiber besonders lukrativ: Die Ersatzerzeugung aufgrund von Netzengpässen sei im Juni 2016 zu 87% aus Kohlekraftwerken gekommen. Sie verstopfen die Netze!

3. In den letzten drei Jahren ging der Anteil von Bürgerprojekten an der installierten Strommenge in Deutschland von 47% auf 25% zurück! Energiekonzerne belegen jetzt 40% des Marktes; strategische Investoren 35%.

Josef Göppel freut sich, dass die alten Energiekonzerne nun auf erneuerbare Energien einschwenken. Sie dürfen aber „die Bürgerprojekte nicht aus dem Markt drücken.“

Wie geht es weiter nach der britischen Volksabstimmung?

Göppel für Besonnenheit

Berlin, 7. Juli 2016 – Eine hauchdünne Mehrheit der britischen Bevölkerung will die Europäische Union verlassen. Die Folgen eines Austritts zeichnen sich erst allmählich ab. Klar ist, dass nun eine lange Phase der Unsicherheit folgt und sich die Verhandlungen um die künftigen Beziehungen mindestens zwei Jahre hinziehen werden. MdB Josef Göppel tritt in einer zunehmend aufgeregten Debatte für eine besonnene Reaktion und faire Verhandlungen ein. Er unterstützt die Linie von Bundeskanzlerin Merkel: Die EU sollte die Geduld haben die Bildung einer neuen britischen Regierung abzuwarten. Verhandlungen gibt es aber erst ab einem offiziellen Austrittsantrag. 

„Einen positiven Effekt hat die britische Volksabstimmung: Endlich wird über die Vorteile der Europäischen Union geredet, die viele Menschen für selbstverständlich halten. Gerade kleine und mittlere Unternehmen profitieren davon, im europäischen Binnenmarkt ihre Produkte und Dienstleistungen zu verlässlichen Rahmenbedingungen anbieten zu können. Das sichert Arbeitsplätze. Junge Menschen können im europäischen Ausland studieren und arbeiten. Und nur gemeinsam haben die europäischen Staaten auf der weltpolitischen Bühne das Gewicht um die aktuellen Krisen zu meistern.“, stellt Göppel fest. Der mittelfränkische Abgeordnete fordert die Bedenken der Bevölkerung ernst zu nehmen: „Nicht nur in Großbritannien haben viele Bürgerinnen und Bürger den Eindruck, dass ihre Stimme nicht ausreichend wahrgenommen wird. Wir brauchen deshalb eine grundlegende Debatte über die Aufgabenverteilung zwischen Nationalstaaten und europäischer Ebene. Die Europäische Kommission beweist leider aktuell, dass sie das noch nicht verstanden hat.“

Wie geht es nun weiter?

Voraussetzung für den Beginn des Austrittsverfahrens ist ein Antrag der britischen Regierung. Damit beginnt eine zweijährige Verhandlungsperiode. Wenn kein Ergebnis erreicht wird, scheidet Großbritannien aus der EU aus. Im Handel mit EU-Staaten würden dann die WTO-Regeln gelten. Dieser Status würde Großbritannien auf eine Stufe mit afrikanischen oder asiatischen Staaten stellen. Alternativ könnte Großbritannien nach dem Vorbild Norwegens in den Europäischen Wirtschaftsraum wechseln und voll im Binnenmarkt integriert bleiben. Es müsste dann aber alle Regeln des gemeinsamen Markts übernehmen ohne bei künftigen Änderungen mitreden zu können. Außerdem sind Beiträge in den EU-Haushalt zu leisten. EU-Bürger hätten weiterhin das Recht in Großbritannien zu arbeiten. 

Bereits heute scheint sicher, dass eine individuelle Verhandlungslösung wie für die Schweiz in zwei Jahren nicht zu erreichen wäre. Auch für die Schweiz gilt aber, dass sie im Gegenzug für den Zugang zum Binnenmarkt, dessen Regeln einhalten und die Bewegungsfreiheit für EU-Bürger garantieren muss. Ein Schweizer Referendum, das die Freizügigkeit einschränken sollte, ist wegen der gravierenden Folgen bis heute nicht umgesetzt.

Die beiden Hauptakteure der Brexit-Kampagne, der ehemalige Londoner Bürgermeister Johnson und der Chef der rechtspopulistischen UKIP-Partei, Farage verweigern sich nun politischen Führungspositionen bei der Umsetzung des Referendums. Sie machen ihr Land damit in der Welt lächerlich. Die schwierigen Verhandlungen und den gravierenden wirtschaftlichen Einschnitt will offensichtlich niemand vertreten. Deshalb erscheint auch möglich, dass eine neue Regierung in Großbritannien den Austritt nicht umsetzt. Ein solches Szenario wäre denkbar, wenn Neuwahlen einen Sieger hervorbringen, der sich unmissverständlich für den Verbleib in der EU einsetzt. 

Für Deutschland würde ein Austritt Großbritanniens nicht ohne Folgen bleiben. Je nach Verhandlungsergebnis werden Exporte zum drittwichtigsten Handelspartner schwieriger. Gleichzeitig könnten aber auch Unternehmen ihren Sitz und Arbeitsplätze nach Deutschland verlagern. Insbesondere im Finanzdienstleistungssektor wird eine Abwanderung von London nach Frankfurt erwartet.

Milchbauern in existenzieller Not

Göppel unterstützt Mengenabsprachen

Berlin, 7. Juli 2016 – Die Milchpreise sind abgestürzt: Bauern erhalten heute nur noch rund 20 Cent je Liter, fast eine Halbierung gegenüber 2014. Beim Discounter zahlen Verbraucher nur noch 46 Cent für den Liter Milch. Die Einnahmen decken häufig nicht einmal mehr die Futtermittelkosten. Viele Milchbauern sind in ihrer Existenz bedroht oder haben schon aufgegeben. 

Nach der Zustimmung des Bundesrats sind das Agrarmarktstrukturgesetz und die Milch-Sonder-Agrarmarktstrukturverordnung in Kraft getreten. Bis 12. Oktober sind nun Mengenabsprachen möglich: Milcherzeugerorganisationen, Verbände und Molkereigenossenschaften können freiwillig die Liefermengen absprechen. Wenn die Mehrheit der Milcherzeuger in einer Organisation zustimmen, kann die Menge für alle Mitglieder verbindlich festgelegt werden. Die Regelung kann im Herbst um noch einmal sechs Monate verlängert werden. 

Bundeslandwirtschaftsminister hat außerdem bei einem Krisentreffen Ende Mai in einem nationalen Hilfsprogramm „100 Millionen Euro + x“ versprochen. Darin enthalten sind Existenzsicherungshilfen, Steuerentlastung aus Gewinnglättung und Freibetragsregelungen zur Schuldentilgung, Bürgschaftsprogramme und eine Fortschreibung der Entlastung bei der Landwirtschaftlichen Unfallversicherung 2017. Eine Einigung der Bundesregierung zur Freigabe der Mittel steht aber noch aus.

MdB Göppel plädiert dafür, die Möglichkeit der Mengenabsprachen zu nutzen. Die zeitliche Befristung der freiwilligen Vereinbarungen sieht er kritisch: „Die Milcherzeuger müssen verlässliche Marktbedingungen langfristig organisieren dürfen. Ich unterstütze auch die bayerische Forderung nach einem Ende der Andienungspflicht. Der Zwang zum Verkauf des erzeugten Produkts ist ein offensichtlicher Widerspruch in der Argumentation der Befürworter eines „freien“ Milchmarkts. Außerdem muss das Hilfspaket endlich beschlossen werden. Viele Betriebe werden eine monatelange Hängepartie nicht überleben.“

Die Gründe für den Milchpreisverfall sind vielfältig. Seit dem Auslaufen der EU-Milchquotenregelung am 1. April 2015 ist die europäische Milcherzeugung um 5% gestiegen. Hinzu kommen der russische Boykott europäischer Agrarprodukte und eine nachlassende Nachfrage aus asiatischen Ländern. Die Europäische Union hat deshalb eine Exportinitiative gestartet. Göppel sieht diesen Ansatz aber kritisch: „In Afrika führt die Milchschwemme aus Europa bereits zu einer Krise der dortigen Kleinbauern. Es ist absurd: Wir fördern zum Beispiel mit Entwicklungshilfegeldern die Kleinbauern und die Molkereiwirtschaft in Burkina Faso und schaffen damit in einem der ärmsten Länder der Welt Perspektiven, die einige Jahre später durch eine kurzfristige Exportinitiative zunichte gemacht werden.“ Die eigentliche Lösung sieht der Bundestagsabgeordnete in abgestuften Verkaufsmengen ähnlich dem Marktsystem der Zuckerrüben, das Spitzenmengen bei fallenden Preisen zurückhält und nicht auf den Markt bringt.

Arbeitslosigkeit im westlichen Mittelfranken bleibt niedrig

Arbeitsmarkt entwickelt sich weiterhin positiv

Ansbach, 7. Juli 2016 - Die Arbeitslosigkeit in den Landkreisen Ansbach, Weißenburg-Gunzenhausen und der Stadt Ansbach liegt im Juli 2016 bei 3,1%. Die Arbeitslosenrate liegt damit seit 2009 stabil auf einem Niveau nahe an der Vollbeschäftigung. Eine Quote von 2% gilt als unterste mögliche Grenze, da immer Arbeitnehmer Stellen wechseln und junge Menschen nach der Ausbildung zunächst eine Beschäftigung finden müssen. 

"Trotz der guten Lage auf dem Arbeitsmarkt stehen wir vor Herausforderungen: Wir müssen gut qualifizierten, jungen Menschen Arbeitsmöglichkeiten in ihrer Heimat bieten und Flüchtlinge mit Bleibeperspektive gezielt für Branchen ausbilden, in denen Mangel besteht. Nur so finden unsere mittelständischen Betriebe die Fachkräfte, die sie dringend brauchen.", beurteilt Josef Göppel die Arbeitsmarktzahlen.

 

Förderung ländlicher Räume neu ausgerichtet

Infrastruktur zur Daseinsvorsorge in Förderprogramm aufgenommen

Berlin, 7. Juli 2016 - Der Deutsche Bundestag hat die Reform des Förderprogramms für ländliche Räume beschlossen. Die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und Küstenschutz“ (GAK) zielte bisher allein auf land- und forstwirtschaftliche Betriebe. Durch die GAK werden Agrarstruktur- und Infrastrukturmaßnahmen finanziert, die zusammen mit den Landesmitteln über ein Budget von mehr als einer Milliarde Euro pro Jahr verfügen. Nun kann auch das dörfliche Leben und die Infrastruktur der Daseinsvorsorge gefördert werden. Dazu gehören zum Beispiel Dorfläden, die gesundheitliche Versorgung, ländlicher Tourismus oder die Umnutzung dörflicher Bausubstanz. Das Fördervolumen steigt dazu um 30 Millionen jährlich. Damit soll gezielt den Herausforderungen des demographischen Wandels in ländlichen Räumen begegnet werden. Durch die Reform wird die nationale Förderung so angepasst, dass die Möglichkeiten des europäischen Landwirtschaftsfonds für Ländliche Entwicklung (ELER) vollständig genutzt werden können. 

Göppel hat in den Beratungen mit durchgesetzt, durch eine Ergänzung des Gesetzesentwurfs  "Maßnahmen einer markt- und standortangepassten sowie umweltgerechten Landbewirtschaftung einschließlich Vertragsnaturschutz und Landschaftspflege" fördern zu können. Das schaffe insbesondere für kleinbäuerliche Betriebe zusätzliche Einkommensmöglichkeiten.


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