Verbraucherinformationsgesetz verabschiedet

Behörden müssen mehr Auskunft geben

Berlin, 2. Dezember 2011 – Der Deutsche Bundestag hat das neue Verbraucherinformationsgesetz verabschiedet. Die Bürger werden künftig schneller, kostengünstiger und unbürokratischer Verbraucherinformationen von Behörden erhalten. So werden formlose Anfragen per Email oder Telefon möglich. Kosten für die anfragenden Bürger werden nur bei sehr hohem Arbeitsaufwand für die Behörden entstehen. Weiterhin wird der Anwendungsbereich des Gesetzes ausgeweitet. Verbraucher können dann auch Auskünfte über Spielzeug, Haushaltsgeräte und Heimwerker-Artikel einholen.

Mit dem Gesetzentwurf werden außerdem weitere Konsequenzen aus den Dioxinfunden Anfang 2011 gezogen. Es wird eine Veröffentlichungspflicht bei Rechtsverstößen sowie bei schwerwiegenden Gesundheitsgefährdungen und Verstößen gegen Hygiene- und Täuschungsvorschriften eingeführt. Das erhöht die Transparenz und ermöglicht ein schnelleres Handeln im Krisenfall.

Hier finden Sie Informationen zum Gesetz und Links zu Internetangeboten für Verbraucher.

Artikel vom: 02.12.2011 13:21