Manager-Abfindungen begrenzen

Übergangsgelder bald nur noch teilweise steuerlich absetzbar

Berlin, 3. Dezember 2007 – Stehen Leistung und Bezahlung der Führungsetagen in großen Kapitalgesellschaften noch in einem vernünftigen Verhältnis? Bundespräsident Horst Köhler mahnte kürzlich in einem Handelsblatt-Interview: „In der Bevölkerung gibt es das nachvollziehbare Gefühl, dass etwas nicht stimmt, wenn die Einkommen der einen stark steigen, die der anderen dagegen eher stagnieren. Die Führungspersönlichkeiten in der Wirtschaft müssen begreifen, dass ihr Verhalten Auswirkungen auf den Zusammenhalt der Gesellschaft hat. Ich sehe eine Entfremdung zwischen Unternehmen und Gesellschaft.“ Die Politik will nun reagieren.

Die große Koalition hat nach ihrem Amtsantritt mit einer Veröffentlichungspflicht für durchschaubare Managereinkommen gesorgt. Die neue Transparenz zeigt Wirkung: Aktionäre nutzen ihre Kontrollmöglichkeiten. Bei Puma in Herzogenaurach und bei einer Münchner Hypothekenbank scheiterten üppige Aktienbonusprogramme für das Topmanagement auf den Hauptversammlungen.

Handlungsbedarf besteht auch bei den Abfindungen. Vor kurzem erst bekam der gescheiterte Vorstandsvorsitzende Jürgen Schrempp eine Abfindung von 50 Millionen Euro. Seine hochfliegenden Pläne mit der Übernahme von Chrysler durch Daimler-Benz hatten Milliarden Euro vernichtet und der Belegschaft harte Sanierungsprogramme abverlangt. Bisher können Unternehmen Abfindungen für Ex-Manager als Betriebsausgabe von der Steuer absetzen. CDU und CSU wollen hier künftig eine Höchstgrenze von einer Million Euro einführen. Sollte dieses politische Signal an die Wirtschaft nicht wirken, so wird es zu gesetzlichen Beschränkungen kommen. Der bisher freiwillige Ehrenkodex, Abfindungen auf zwei Jahresgehälter zu begrenzen soll dann gesetzlich verankert werden.

Artikel vom: 03.12.2007 14:54