Ist-Besteuerung für Handwerk und Selbständige verbessert

Göppel setzt sich erfolgreich für Entlastung bei Umsatzsteuerzahlung ein

Berlin,  10. Juni 2009 – Der Deutsche Bundestag hat Ende Mai eine Verdoppelung der sogenannten Ist-Besteuerung bei der Umsatzsteuer auf 500 000 Euro beschlossen. Es profitieren vor allem das Handwerk und Selbständige: Sie müssen künftig dem Finanzamt erst dann die Umsatzsteuer zahlen, wenn der Kunde seine Rechnung auch tatsächlich bezahlt hat. Bisher wurde die Umsatzsteuer bereits bei der Rechnungsstellung fällig. Dadurch gerieten oft sogar gesunde Kleinunternehmen in eine gefährliche Schieflage. Erst wenn der Forderungsausfall durch Insolvenz oder Offenbarungseid zweifelsfrei nachgewiesen werden konnte, floss die zu viel gezahlte Steuer zurück.

Für Josef Göppel ist die jetzige Entlastung ein überfälliger Schritt. Er hatte sich im April auf Bitten mehrerer Kleinbetriebe im Raum Ansbach-Weißenburg-Gunzenhausen in einem Brief an die Unionspolitiker im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages gewandt: „Gerade in der Finanzkrise dürfen wir die Liquidität von Mittelständlern nicht durch Steuervorauszahlungen auf Forderungen gefährden. Die jetzige Regelung gefährdet Arbeitsplätze und letztendlich schneidet sich der Staat bei Insolvenz des Gläubigers ins eigene Fleisch.“

Daneben ist eine zweite Neuregelung wichtig: In den Jahren 2009 und 2010 können Unternehmen Zinszahlungen für Kredite bis zu einer Höhe von drei Millionen Euro geltend machen. Bisher liegt die sogenannte Zinsschranke bei einer Million Euro.

Artikel vom: 10.06.2009 11:54