Heftige Debatte um neues Biokraftstoffgesetz

Neuregelung verletzt Vertrauensschutz und benachteiligt einheimische Reinkraftstoffe

Berlin, 23. April 2009 – Josef Göppel und mehr als ein Dutzend weitere Abgeordnete der Regierungsfraktionen stimmten gegen die Änderung des Biokraftstoffgesetzes, das für einheimische Reinkraftstoffe ab 1. Januar 2009 eine Steuererhöhung von 15 auf 18 Cent je Liter vorsieht. Göppel argumentiert in einer Erklärung zur Abstimmung (den vollständigen Text finden Sie hier), dass sich die Insolvenzwelle in der Biotreibstoffbranche mit der nun beschlossenen Regelung fortsetzen wird. Der Bundestagsabgeordnete: „Der Gesetzentwurf verletzt den Vertrauensschutz der Bürger in den Staat. Die vollständige Steuerbefreiung für Reinkraftstoffe war in der 15. Legislaturperiode bis 2009 gesetzlich festgelegt worden. Durch das vorzeitige Einsetzen der Besteuerung ab 2006 wurden zahlreiche mittelständische Unternehmen in den Bankrott getrieben, die im Vertrauen auf eine klare gesetzliche Vorgabe investiert hatten. Das kann und will ich nicht hinnehmen.“

Göppel hatte als Umweltobmann der Unionsfraktion gefordert, Pflanzentreibstoffe im öffentlichen Nahverkehr von der Energiesteuer zu befreien und im LKW-Güterverkehr nur mit dem halben Satz zu belasten. Damit wäre ein verlässlicher Markt für heimischen Biodiesel und reines Pflanzenöl entstanden. Regionale Wirtschaftskreisläufe wären erhalten und gestärkt worden. Pflanzenöl aus deutschem Anbau erbringt eine CO2–Minderung von 58 %, Biodiesel von 45 %. Beide Reinkraftstoffe liegen damit deutlich über der europäischen Nachhaltigkeitsgrenze von 35%. Die Mineralölkonzerne importieren hingegen für die Beimischung vor allem Palm- und Sojaöl mit schlechterer Klimabilanz. Josef Göppel wird sich trotz der Abstimmungsniederlage weiter um eine gerechte Regelung für einheimische Reinkraftstoffe bemühen.

Die Erklärung im Wortlaut:

 

Gesetz zur Änderung der Förderung von Biokraftstoffen (Drs. 16/11131)

Erklärung zur Abstimmung nach § 31 der Geschäftsordnung
des Bundestages

23. April 2009


Das europäische Parlament hat mit Beschluss vom 17. Dezember 2008 die Möglichkeit eröffnet, besonders CO2 sparende Kraftstoffe zu fördern. Die Erneuerbare-Energien-Richtlinie lässt in Artikel 2 (k) die Steuerbefreiung und –begünstigung als Förderinstrument der Mitgliedstaaten ausdrücklich zu.

Pflanzenöl aus deutschem Anbau erbringt eine CO2 – Minderung von 58 %, Biodiesel von 45 %. Beide Reinkraftstoffe liegen damit deutlich über der europäischen Nachhaltigkeitsgrenze von 35%. Mit dem Antrag „Klimafreundliche Biokraftstoffe stärken“ vom 12.2.2009 versuchte ich, den Einsatz von Pflanzenöl und Biodiesel im öffentlichen Nahverkehr steuerfrei zustellen, für den LKW- Güterverkehr einen Steuernachlaß von 50% des normalen Mineralölsteuersatzes zu erwirken und den Biotreibstoff E 10 (Beimischung von 10% Ethanol zu Ottokraftstoffen) für den Verkauf an öffentlichen Tankstellen zuzulassen.

Die Steuerbefreiung von Pflanzentreibstoffen im öffentlichen Nahverkehr würde einen verlässlichen Markt  bis zu 1,1 Milliarden Liter pro Jahr schaffen. Die Abgrenzung zu anderem öffentlichen und privaten Verkehr könnte zielgenau nach § 56 Energiesteuergesetz erfolgen. Die Kommunen würden durch diesen Schritt beim Klimaschutz unterstützt. Regionale Wirtschaftskreisläufe würden gestärkt.

Die Steuerbegünstigung des Speditionsgewerbes würde den Tanktourismus in das europäische Ausland eindämmen. Mindereinnahmen durch einen geringeren Steuersatz würden so durch Mehreinnahmen schnell ausgeglichen.

Ein freiwilliges Angebot von E 10 böte die Möglichkeit, den Wettbewerb auf dem Mineralölmarkt zugunsten von Millionen Autofahrern zu verbessern. E 10 ist ein qualitativ hochwertiges Kraftstoff, der im Vergleich zu den Premiumsorten der großen Mineralölkonzerne ein preisgünstigeres Angebot an die Verbraucher darstellt. Zudem könnte jeder Fahrzeughalter auf Grundlage der Angaben des Herstellers selbst entscheiden, ob er dieses Angebot annimmt.

Nachdem all diese Vorschläge innerhalb der Koalition keine mehrheitliche Unterstützung fanden, kann ich dem Gesetzentwurf nicht zustimmen.

Der Gesetzentwurf verletzt nämlich auch den Vertrauensschutz der Bürger in den Staat. Die vollständige Steuerbefreiung für Reinkraftstoffe war in der 15. Legislaturperiode bis 2009 gesetzlich festgelegt worden. Durch das vorzeitige Einsetzen der Besteuerung ab 2006 wurden zahlreiche mittelständischen Unternehmen  in den Bankrott getrieben, die im Vertrauen auf eine klare gesetzliche Vorgabe investiert hatten. Das kann und will ich nicht hinnehmen.

Artikel vom: 30.04.2009 10:06