Entlastung für Städte, Gemeinden und Landkreise

Bund übernimmt Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Berlin, 29. September 2011 - Die Fraktionen von Union und FDP haben ein Gesetz zur Stärkung der Finanzkraft der Kommunen in den Deutschen Bundestag eingebracht. Damit soll festgeschrieben werden, dass der Bund seine Beteiligung an den Ausgaben der Kommunen für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ab 2012 stark ausweitet. Die Zuschüsse sollen 2013 weiter erhöht werden; ab dem darauf folgenden Jahr erstattet der Bund die Ausgaben der Städte und Gemeinden in diesen Bereichen zu 100 Prozent. Allein bis 2015 entlastet der Bund die Kommunen damit um 12,2 Milliarden Euro.

Mit der Initiative zu dieser gesetzlichen Änderung griff die Koalition die Empfehlungen der Gemeindefinanzkommission auf. Diese Arbeitsgruppe erstellte Vorschläge für eine nachhaltige Festigung der Haushalte aller Städte und Gemeinden. Von der Entlastung profitieren vor allem Kommunen mit besonders hohen Sozialausgaben.

Für die kommunalen Ebenen bringt die Gesetzesänderung Planungssicherheit. Seit dem Jahr 2003 waren die Ausgaben für die Altersgrundsicherung und die Erwerbsminderung wegen des demografischen Wandels auf 3,9 Milliarden angestiegen, ohne dass die Kommunen hierfür eine Gegenfinanzierung erhalten hätten. In zahlreichen Landkreisen könnte es nun in den nächsten Jahren zu Kreisumlagesenkungen kommen.


Artikel vom: 07.10.2011 15:22