Dienstleistungen im Haushalt

Bessere steuerliche Absetzbarkeit


Berlin, 26. Oktober 2007 - Die Aufgaben im Haushalt sind vielfältig und zahlreich: Einkaufen, Kochen, Putzen, Reparieren, Instandhalten, Kinder betreuen, Angehörige pflegen und betreuen, die Finanzmittel verwalten, den Schrift- und Zahlungsverkehr sowie die Verwaltungsarbeiten erledigen - dies alles erfordert Zeit und Organisationstalent. In den privaten Haushalten, insbesondere in Familien und bei älteren Menschen, steckt noch großes Beschäftigungspotenzial für Handwerker und Haushaltshilfen.
Seit 2006 können deshalb Handwerkerrechnungen und Haushaltshilfen steuerlich geltend gemacht werden. Inzwischen sind rund 35.000 sozialversicherungspflichtige Stellen in privaten Haushalten entstanden. Ein erfreulicher Nebeneffekt ist, dass durch die Steuererleichterungen für legale Beschäftigungsverhältnisse auch die Schwarzarbeit zurückgedrängt werden konnte. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion will deshalb die gegenwärtige steuerliche Förderung nochmals ausbauen und übersichtlicher gestalten.
Im Einzelnen:
1. Geht der Privathaushalt als Arbeitgeber ein sozialversicherungspflichtiges oder ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis ein, sollen die Aufwendungen künftig uneingeschränkt von der steuerlichen Bemessungsgrundlage abgezogen werden können. Voraussetzung ist, dass das Beschäftigungsverhältnis haushaltsnah ist, es also z.B. der Wohnungsreinigung, der Gartenpflege, der Kinderbetreuung, der Pflege von Angehörigen dient. Insbesondere bei Aufwendungen für ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis zur Kinderbetreuung tritt eine Verbesserung ein.
2. In anderen Fällen, in denen der Privathaushalt als Auftraggeber haushaltsnahe Dienstleistungen in Anspruch nimmt, sollen neben der bisherigen steuerlichen Abziehbarkeit von Kinderbetreuungskosten zwei Drittel der Aufwendungen, maximal 4000 Euro, von der Bemessungsgrundlage abgezogen werden können. Der Förder-Wirrwarr zwischen Kinderbetreuungskosten, Pflegeleistungen und sonstigen haushaltsnahen Dienstleistungen wird zugunsten weniger Tatbestände mit einheitlicher Förderung beendet.

Artikel vom: 26.10.2007 10:20