Die eigenen vier Wände als Altersvorsorge

Junge Familien profitieren von neuer Förderung

Berlin, 26. Februar 2008 - Die Koalitionsfraktionen haben sich auf eine verbesserte Förderung von Wohneigentum zur Altervorsorge geeinigt. Bis Mitte des Jahres soll das sogenannte Eigenheimrentengesetz verabschiedet werden und dann rückwirkend zum 1. Januar 2008 in Kraft treten. Vor allem junge Familien profitieren von den neuen Regelungen. Die Schaffung von Wohneigentum wird künftig in die Riester-Förderung einbezogen.

Wie wird die Eigenheimrente funktionieren?

  • Die Riester-Förderung kann künftig auch für den Erwerb oder den Bau einer Wohnung genutzt werden. Das heißt: Mit den Riester-Zulagen wird der Kauf, der Bau oder die Entschuldung einer Wohnung oder eines Hauses sowie der Erwerb von Anteilen an Wohngenossenschaften belohnt. Voraussetzung für die Förderung ist, dass die Wohnung selbst genutzt wird.
  • Wie bei allen Riester-Produkten gilt: In der Sparphase sind die Beiträge steuerfrei. Im Alter wird die Rente aus der privaten Altersvorsorge nachträglich versteuert. Die Steuerersparnis durch die staatliche Förderung der Immobilie wird in einem so genannten Wohnförderkonto erfasst. Im Alter können die Eigenheimbesitzer wählen: Begleichen sie die Steuerschuld auf einen Schlag, so werden nur 70% des geförderten Kapitals besteuert. Alternativ kann das geförderte Kapital über einen längeren Zeitraum (bis zu 23 Jahre) verteilt versteuert werden. Sozial Schwache, die keine Einkommenssteuer zahlen, sind davon natürlich befreit.
  • Bausparverträge werden mit der neuen Förderung besonders attraktiv. Die Riester-Förderung kann sowohl in der Anspar- wie auch in der Tilgungsphase genutzt werden. Die staatlichen Zulagen können zu 100 Prozent für die Darlehenstilgung eingesetzt werden. Dies gilt für auch für andere Immobilienkredite.
  • Wer bereits in einem Riester-Vertrag Altersvorsorgevermögen angespart hat, kann einen Teil oder alles für die Anschaffung oder den Bau der eigenen vier Wände einbringen. Dasselbe gilt auch für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen. Eine solche „Entnahmemöglichkeit" wird es auch zu Rentenbeginn geben, um damit eine selbst genutzte Wohnimmobilie zu entschulden. Das ist eine wichtige Änderung, denn bisher konnten nur 75% der angesparten Summe entnommen werden und der gesamte Betrag musste bis zum Rentenbeginn zurückgezahlt werden.
Artikel vom: 26.02.2008 14:43