Arbeitnehmer sollen mehr vom Aufschwung profitieren

Neues Konzept zur Beteiligung an Unternehmensgewinnen

Berlin, 9. September 2008 - In den vergangenen Jahren sind Gewinne und Kapitaleinkommen deutlich stärker gestiegen als die Arbeitseinkommen. Daher ist es an der Zeit, Beschäftigte am Ertrag ihrer Unternehmen angemessen zu beteiligen. MdB Josef Göppel hatte sich bereits im vergangenen Jahr für die Einführung eines sogenannten Investivlohns eingesetzt (siehe untenstehenden Artikel „Gerechtigkeit für alle in der globalisierten Wirtschaft“).

Das Bundeskabinett hat nun einen Gesetzentwurf zur stärkeren Förderung der Mitarbeiterbeteiligung verabschiedet. Der Deutsche Bundestag befasst sich im Detail mit einer Erhöhung der Arbeitnehmer-Sparzulage sowie dem sozial-versicherungsfreien Höchstbetrag, mit dem sich Mitarbeiter künftig leichter am Erfolg ihres Unternehmens beteiligen können. Zusätzlich werden über neue Mitarbeiterbeteiligungsfonds die Kapitalbeteiligungen an kleinen und mittelständischen Unternehmen gefördert. Das Gesetz soll zum 1. April 2009 in Kraft treten.

Die Regelungen im Einzelnen:

  • Die Arbeitnehmer-Sparzulage für in Beteiligungen angelegte vermögenswirksame Leistungen steigt von 18 auf 20 Prozent. Außerdem werden die Einkommensgrenzen hierbei für Ledige von 17.900 auf 20.000 Euro und für Verheiratete von 35.800 auf 40.000 Euro erhöht.  
  • Die betriebliche Mitarbeiterkapitalbeteiligung wird gestärkt. Der steuer- und sozialversicherungsfreie Höchstbetrag für direkte Beteiligungen an der Firma steigt von 135 auf 360 Euro pro Jahr.
  • Zusätzlich zur direkten Beteiligung werden künftig Beteiligungen auch über neue Mitarbeiterbeteiligungsfonds – zum Beispiel für einzelne Branchen - gefördert. Damit wird insbesondere Beschäftigten kleiner und mittlerer Unternehmen ermöglicht, Beteiligungskapital anzulegen. Bei diesen von privaten Fondgesellschaften geführten Fonds muss ein Rückfluss in die beteiligten Unternehmen in Höhe von 75 Prozent garantiert werden. Die Fonds werden von einer Kapitalanlagegesellschaft und somit von einem professionellen und lizenzierten Fondsmanager verwaltet. Die Fonds stehen unter der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen.


Die freiwillige Mitarbeiterkapitalbeteiligung soll nicht in Konkurrenz zur betrieblichen Altersversorgung und der privaten Altersvorsorge treten. Zudem muss das Angebot zur Mitarbeiterbeteiligung allen Beschäftigten des Unternehmens offen stehen und bestehende Mitarbeiterbeteiligungsmodelle ihre Gültigkeit behalten – sie werden bis 2015 wie bisher gefördert.

Bisher nutzen gut zwei Millionen Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in 3.750 Unternehmen die Mitarbeiterbeteiligung. 1,42 Millionen Beschäftigte in 620 Unternehmen beteiligen sich über Belegschaftsaktien. Stille Beteiligungen sind bei GmbHs und Personengesellschaften die häufigste Beteiligungsform.
 
Vorteile für Unternehmen
 
Für Unternehmen ist eine Beteiligung der Beschäftigten ebenfalls vorteilhaft. Beschäftigte, die am Erfolg ihres Unternehmens teilhaben, sind motivierter und identifizieren sich stärker mit den Unternehmenszielen. Auch aufgrund des demographischen Wandels dürfte das Interesse von Unternehmen steigen, junge Beschäftigte an den Betrieb zu binden.
 
Darüber hinaus erhöht sich die Eigenkapitaldecke der Unternehmen. Das wiederum steigert ihre Liquidität, was besonders in schwierigen Zeiten einem Betrieb über eine Krise hinweg helfen kann.

Artikel vom: 09.09.2008 18:56