Warum kam das Kreislaufwirtschaftsgesetz in den Vermittlungsausschuss?

Bundesrat will mehr Entscheidungsspielraum für Gemeinden und Landkreise

Berlin, 2. Dezember 2011 - Der Deutsche Bundestag hat zwar Ende Oktober ein neues Kreislaufwirtschaftsgesetz verabschiedet, aber der Bundesrat hat am letzten Freitag seine Zustimmung verweigert und stattdessen den Vermittlungsausschuss angerufen. Es wird erwartet, dass noch im Dezember darüber beraten wird, so dass das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz wie geplant im April nächsten Jahres in Kraft treten wird.

Nach heftigen Auseinandersetzungen, die sich vor allem um das Thema der gewerblichen Sammlung gedreht hatten, wurde mit der kommunalen Seite ein Kompromiss erreicht, der folgendes vorsah: Wenn die Kommune oder eine von ihr beauftragte Firma die Wertstoffe der Haushalte selbst effizient erfasst und hochwertig verwertet, soll sie durch gewerbliche Sammlungen nicht daran gehindert werden. Wenn sie dieses Angebot nicht machen kann oder will, kann sie ein besseres Serviceangebot des gewerblichen Sammlers an die Haushalte nicht verhindern.

Genau diesen Kompromiss hat der Bundesrat in seiner letzten Sitzung wieder in Frage gestellt. Er spricht sich dagegen aus, dass eine gewerbliche Sammlung gegen den Willen des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers durchgeführt werden kann.

Artikel vom: 02.12.2011 13:23