Verlängerte Batteriespeicherförderung startet am 1. März

Tilgungszuschuss über die Kreditanstalt für Wiederaufbau

Berlin, 26. Februar 2016 - Am 1. März startet das neue Programm zur Förderung von PV-Batteriespeichern. Mit 30 Mio. Euro bis Ende 2018 werden so Investitionen in Batteriespeicher, die in Verbindung mit einer PV-Anlage installiert und an das elektrische Netz angeschlossen werden, gefördert. Wichtigstes Ziel ist, die Speicher besser in das Stromsystem zu integrieren und Kosten für den Ausbau des Verteilnetzes zu reduzieren. Photovoltaikanlagen in Verbindung mit einem geförderten Speicher dürfen künftig nur die Hälfte der Spitzenleistung einer PV-Anlage ins Netz speisen, der Rest kann in der Batterie zwischengespeichert werden. 

Die Förderung erfolgt über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) mit Tilgungszuschüssen für Kredite und wird an die fallenden Kosten für Batteriesysteme angepasst. Förderfähig sind die Kosten, die für den Batteriespeicher und dessen Installation anfallen. Die Photovoltaikanlage hat nur den Anspruch auf Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz. Der Tilgungszuschuss zu den förderfähigen Kosten liegt zwischen dem 1. März und dem 30. Juni bei 25%. Danach sinkt der Zuschuss in mehreren Stufen. Der Zuschuss ist bei Neuanlagen auf 2000 EUR/kWp, bei Nachrüstungen im Bestand auf 2200 EUR/kWp begrenzt.

Im Rahmen des Vorgängerprogramms hatte die KfW ein Förderbudget von ca. 60 Mio. Euro für ca. 19.000 Zusagen ausgeschüttet und damit Investitionen in Höhe von ca. 450 Mio. Euro angestoßen.

Den Entwurf der neuen Förderrichtlinie finden Sie hier. Auf den Internetseiten der Kreditanstalt für Wiederaufbau (www.kfw.de) werden in den kommenden Tagen die endgültige Richtlinie und alle Informationen zur Antragstellung veröffentlicht.  

Artikel vom: 26.02.2016 11:55