Stand der Koalitionsverhandlungen im Energiekapitel

Göppel: Ziele gut, aber neue Strommarktordnung ausgeklammert

Berlin, 14. November 2013 – Nach zweiwöchigen Verhandlungen liegt nun ein Entwurf für das Energiekapitel im schwarz-roten Koalitionsvertrag vor. Josef Göppel, Mitglied der Arbeitsgruppe Energie, sieht das Zwischenergebnis differenziert. „Die Koalition bekennt sich zu den Klimaschutzzielen und setzt den Ausbau der erneuerbaren Energien fort. Außerdem wird die dringend notwendige Verzahnung von konventionellen und erneuerbaren Kraftwerken angepackt.“ Zufrieden zeigt sich der Umweltobmann der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, dass die langjährige Forderung nach einer steuerlichen Förderung von Energiesparmaßnahmen an Gebäuden endlich breite Unterstützung findet.

In den Endverhandlungen will sich Göppel nun in drei Bereichen für Verbesserungen einsetzen: Eine Reform der Börse für kurzfristige Stromlieferverträge (Spotmarkt), auskömmliche Rahmenbedingungen für Windkraft in Süddeutschland und die regionale Direktvermarktung von grünem Strom.

Der Strom aus EEG-Anlagen wird derzeit von den Übertragungsnetzbetreibern fast vollständig am Spotmarkt verkauft. Das führt dazu, dass bei kräftigem Wind oder Sonnenschein der Markt überläuft. Die im Entwurf des Koalitionsvertrages vorgesehene verpflichtende Direktvermarktung für größere erneuerbare Erzeugungsanlagen löst dieses Problem nicht. Göppel unterstützt deshalb die Forderung von EU-Kommissar Oettinger, dass die Stromvertriebe stärker in die Vermarktung des EEG-Stroms einbezogen werden müssen. Die Vertriebe sind besonders nah am Endkunden und haben deshalb die besten Möglichkeiten, die Stromnachfrage in Unternehmen oder Haushalten zu beeinflussen. Wenn es viel Wind- oder Sonnenstrom gibt, könnte dieser dann zum Beispiel in Kühlhäusern oder zur Wärmegewinnung genutzt werden. Deshalb schlägt Göppel vor, dass Stromvertriebe den erneuerbaren Strom nach ihrem Marktanteil zugeteilt bekommen. Es entstünde ein Wettbewerb um den kostengünstigsten Ausgleich zwischen Angebot und Nachfrage. Alternativ könnten zum Beispiel Stadtwerke auch gezielt erneuerbare Stromerzeugungsanlagen aus ihrer Region auswählen und diese dann mit Gaskraftwerken zu einem regionalen Kraftwerkspark für eine stabile Stromversorgung verknüpfen.

Deshalb fordert der CSU-Umweltexperte auch, dass Windkraft in Süddeutschland möglich bleiben muss. Er lehnt Überlegungen im Bundesumweltministerium, die Förderung auf sehr windstarke Standorte zu begrenzen, entschieden ab: „Wir brauchen auch in Bayern, Thüringen und Baden-Württemberg die Chance, Windkraftanlagen in einen sinnvollen regionalen Energiemix zu integrieren. Strom aus modernen Schwachwindkraftanlagen kostet in Süddeutschland nur 8-9 ct/kWh und ist damit wegen der vermiedenen Transportkosten nicht teurer als aus Norddeutschland importierte Elektrizität.“

Schließlich wendet er sich gegen den aus dem Bundesumweltministerium eingebrachten Vorschlag, das sogenannte Grünstromprivileg zu streichen. Die EEG-Umlage wird bisher um 2 ct/kWH reduziert, wenn schwankende Stromerzeugung aus Wind und Sonne mit Wasserkraftstrom kombiniert wird. Das ist bisher auch der einzige Weg, bei dem Kunden sicher sein können, ökologisch erzeugten Strom aus Deutschland zu erhalten. Göppel schlägt deshalb vor, in den Koalitionsvertrag folgenden Satz aufzunehmen: „Wir werden die optionale Vermarktung von erneuerbarem Strom an Endkunden weiterführen. Sie muss den Anreiz bieten, Stromerzeugung und Kundenbedarf besser aufeinander abzustimmen und damit die unmittelbare Systemintegration der erneuerbaren Energien beschleunigen.“

Den Wortlaut seiner Vorschläge finden Sie hier.

Die detaillierten Vorschläge zum Strommarktdesign finden Sie hier.


Artikel vom: 28.11.2013 11:03