Regelung von Biberbeständen künftig erleichtert

Biber

 

 

 

 

 

 

Bundestag ändert Naturschutzgesetz

Berlin, 23.05.2007 – Mitte Juni wird der Bundestag eine Änderung des Deutschen Naturschutzgesetzes beschließen, die Eingriffe in Bestände besonders geschützter Arten, „auch allgemein durch Rechtsverordnung der Landesregierungen“ zulässt. Das bedeutet, dass künftig nicht mehr jeder einzelne Fang oder Abschuss eines Bibers durch das Landratsamt genehmigt werden muss.

MdB Josef Göppel begründete den Änderungsantrag in der Sitzung des Umweltausschusses am 23. Mai mit den Worten: „Der Biber ist ein erfolgreiches Beispiel für die Wiedereinbürgerung einer Tierart. In bestimmten Teilen Süddeutschlands haben sich die Populationen aber so stark entwickelt, dass Schäden an Bauwerken und sogar Gefahren für Menschen entstehen. Deswegen muss eine praktikable Möglichkeit geschaffen werden, solche Fälle schnell zu beheben.“

In der Begründung des Antrags heißt es deshalb: „Die vorgeschlagene Änderung ist aus verwaltungsökonomischen Gründen erforderlich, da die Länder so auch bei streng geschützten Arten, die regional nicht mehr gefährdet sind, mit Hilfe einer abstrakt-generellen Regelung Ausnahmegenehmigungen erteilen können.“

Artikel vom: 23.05.2007 19:41