Neuregelung des Mutterschutzrechts
Neuregelung des Mutterschutzrechts
Der Bundestag beschloss die Neuregelung des Mutterschutzrechts. Wesentliche Neuerungen sind
- die Verlängerung der Schutzfrist nach der Entbindung für Kinder mit Behinderung
- Änderungen beim Verbot der Mehr-, Nacht- und Sonntagsarbeit
- die Einrichtung eines Ausschusses speziell für Mutterschutzfragen
Das Gesetz soll erst zum 1.01.2018 in Kraft treten, so dass sich Behörden und Unternehmen auf die neuen Regelungen einstellen können.
Artikel vom: 08.01.2017 12:34