Neuregelung des Mutterschutzrechts

Neuregelung des Mutterschutzrechts 

Der Bundestag beschloss die Neuregelung des Mutterschutzrechts. Wesentliche Neuerungen sind 

  • die Verlängerung der Schutzfrist nach der Entbindung für Kinder mit Behinderung
  • Änderungen beim Verbot der Mehr-, Nacht- und Sonntagsarbeit
  • die Einrichtung eines Ausschusses speziell für Mutterschutzfragen

Das Gesetz soll erst zum 1.01.2018 in Kraft treten, so dass sich Behörden und Unternehmen auf die neuen Regelungen einstellen können.

 

Artikel vom: 08.01.2017 12:34