Neues Kreislaufwirtschaftsgesetz

Rückgewinnung von Rohstoffen steht im Vordergrund

Berlin, 30. März 2011 - Das Bundeskabinett hat eine Neufassung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes beschlossen. Damit wird die EU-Abfallrahmenrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt und das bestehende deutsche Abfallrecht umfassend modernisiert. Die Abfallwirtschaft wird konsequent auf Abfallvermeidung und Recycling ausgerichtet. Im Vordergrund steht die Rückgewinnung von Rohstoffen, die im Abfall enthalten sind.  Gleichzeitig wird die Aufgabenteilung zwischen Kommunen und Privatwirtschaft in der Entsorgung präzisiert.

MdB Josef Göppel setzt sich dafür ein, an der grundsätzlichen Aufgabenverteilung zwischen kommunaler und privater Entsorgung festzuhalten: „Es kann nicht sein, dass private Unternehmen sich die Rosinen unter den Wertstoffen herauspicken und die Kommunen nur die teure Entsorgung des Rests übernehmen müssen.“ Gewerbliche Sammlungen von verwertbaren Haushaltsabfällen sollen deshalb zukünftig nur zulässig sein, wenn die Erfüllung der kommunalen Entsorgungsaufgaben nicht gefährdet wird.

Mit dem neuen Kreislaufwirtschaftsgesetz wird der hohe deutsche Umwelt- und Entsorgungsstandard weiter fortentwickelt. Auf Grundlage einer neuen 5-stufigen Abfallhierarchie werden die Pflichten für die Abfallbesitzer konsequent am Umweltschutz orientiert. Vorrang hat die aus Sicht des Umweltschutzes beste Option. Dabei wird dem Recycling eine größere Bedeutung beigemessen als der energetischen Verwertung. Die Müllverbrennung wird wegen der Einbeziehung in den Emissionshandel künftig auch teurer.

Bis zum Jahr 2020 sollen 65 Prozent aller Siedlungsabfälle recycelt und 70 Prozent aller Bau- und Abbruchabfälle stofflich verwertet werden. Ende 2016 wird darüber hinaus geprüft, ob die Verwertungsquote für Bau- und Abbruchabfälle weiter gesteigert werden kann.

Spätestens ab dem Jahr 2015 müssen Bioabfälle sowie Papier-, Metall-, Kunststoff- und Glasabfälle flächendeckend getrennt gesammelt werden, denn das ist die Grundlage für ein hochwertiges Recycling.

Das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz schafft schließlich die Rechtsgrundlage für die Einführung einer „einheitlichen Wertstofftonne“. Danach sollen Haushalte künftig Verpackungen und sonstige Abfälle aus den gleichen Materialien, also beispielsweise aus Plastik oder Metall, in einer einheitlichen Wertstofftonne entsorgen können. Damit können die Wertstoffe aus dem Hausmüll erheblich einfacher, in besserer Qualität und in größerer Menge erfasst werden. Der bisher übliche gelbe Sack für Verpackungsabfälle fällt dann weg.

Den Gesetzentwurf sowie weiterführende Informationen finden sich hier im Internetangebot des Bundesumweltministeriums.

Artikel vom: 14.04.2011 18:04