Neues kommunales Investitionsprogramm

Hilfe für finanzschwache Gemeinden

Berlin, 27. März 2015 - Das Bundeskabinett hat am 18. März 2015 den Nachtragshaushalt 2015 sowie das Gesetz zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen und zur Entlastung von Ländern und Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern beschlossen. 

Von den sieben Milliarden Euro, die der Bund im Rahmen des Nachtragshaushalts für Investitionen in den kommenden Jahren bereitstellt, fließen 4,35 Milliarden Euro an das Ressort Verkehr und digitale Infrastruktur. Davon sind 1,1 Milliarden Euro für den Ausbau der Breitbandversorgung im ländlichen Raum vorgesehen. 1,292 Milliarden Euro werden dem Wirtschaftsministerium zugerechnet, 858 Millionen Euro erhält das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit.

Zudem erhält das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft 300 Millionen Euro zur Verbesserung des Hochwasserschutzes sowie das Familienministerium und das Auswärtige Amt jeweils 100 Millionen Euro.

Darüber hinaus wird der Bund den Kommunen zur Stärkung der Investitionskraft in den Jahren 2015 bis 2018 weitere fünf Milliarden Euro zur Verfügung stellen.

  • Der Bund richtet ein Sondervermögen in Höhe von 3,5 Milliarden Euro ein, aus dem in den Jahren 2015 bis 2018 Investitionen in finanzschwachen Kommunen gefördert werden. Der Bund beteiligt sich mit bis zu 90 Prozent, die Länder einschließlich der Gemeinden (Gemeindeverbände) beteiligen sich mit mindestens 10 Prozent am Volumen des öffentlichen Finanzierungsanteils der förderfähigen Kosten der jeweiligen Investitionen finanzschwacher Gemeinden (auch Gemeindeverbände). Das Bundesfinanzministerium definiert finanzschwache Kommunen als Gemeinden in Haushaltssicherung. CDU und CSU setzen sich in den parlamentarischen Beratungen dafür ein, Kommunen auch dann als „finanzschwach“ einzustufen, wenn sie mit eigenen Beiträgen zur Haushaltskonsolidierung die Haushaltssicherung knapp verhindern können, aber aufgrund geringer Steuerkraft keine nachhaltige Verbesserung ihrer finanziellen Perspektiven zu erwarten ist.
  • Die vorgesehene weitere Entlastung der Kommunen um 1,5 Milliarden Euro im Jahr 2017 erfolgt durch einen um 500 Millionen Euro höheren Bundesanteil an den Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU) — dazu werden die Erstattungsquoten nach § 46 Absatz 5 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch gleichmäßig erhöht — und durch einen um 1 Milliarde Euro höheren Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer zulasten des Bundesanteils an der Umsatzsteuer. 
Artikel vom: 27.03.2015 11:20