Neue Konditionen bei der Förderung erneuerbarer Energien aus dem Marktanreizprogramm

 

Höhere Förderung für Solarkollektoren und Holzheizungen

Berlin, 15. März 2011 - Am 15. März 2011 traten neue Förderrichtlinien für das Marktanreizprogramm in Kraft.

Ausführliche Informationen und Antragsformulare finden Sie hier. 

Die wesentlichen Änderungen im Überblick:

Solarkollektoren:

   1. Erhöhung der Basisförderung für Solarkollektoren zur kombinierten Warmwasserbereitung und Raumheizung auf 120 €/m2 bis 30. Dezember 2011; danach beträgt die Förderung wieder 90 €/m2 .
   2. Es wird ein neuer Kesseltauschbonus (Bonus für den zusätzlichen Austausch eines alten Heizkessels ohne Brennwertnutzung gegen einen neuen Brennwertkessel) eingeführt, der degressiv ausgestaltet ist. Der Bonus beträgt 600 € (früher 400 €) bis zum 30. Dezember 2011, danach 500 €.
   3. Der Kombinationsbonus für Solarthermie plus Wärmepumpe oder Solarthermie plus Biomasse beträgt ebenfalls 600 € (früher 500 €) bis 30. Dezember 2011, danach 500 €.

Biomassekessel:

   1. Wiedereinführung der Förderung von emissionsarmen Scheitholzvergaserkesseln. Es können nur Anträge für Scheitholzvergaserkessel gestellt werden, die besonders geringe Staubemissionen nachweisen können. Als Fördervoraussetzung muss ein Grenzwert für Staubemissionen auf dem Prüfstand von max. 15 mg/m3 eingehalten werden. Dieser Wert lehnt sich an die erst ab 2017 geltenden Emissionsgrenzwerte nach der Stufe 2 der 1. BImSchV an. Die Förderung beträgt pauschal 1 000 €.
   2. Alle bisherigen Förderungen bei Pelletöfen mit Wassertasche, Pelletkesseln (auch Kombinationskessel) und Holzhackschnitzelanlagen bleiben unverändert.

Wärmepumpen:

   1. Die technischen Förderanforderungen wurden überarbeitet. Unter anderem wurden die geforderten Jahresarbeitszahlen reduziert. Ab sofort gilt: Sole/Wasser-Wärmepumpen und Wasser/Wasser-Wärmepumpen müssen Mindestjahresarbeitszahlen von 3,8 (bei Wohngebäuden) bzw. 4,0 (bei Nichtwohngebäuden) erreichen. Bei Luft/Wasser-Wärmepumpen ist eine Jahresarbeitszahl von 3,5 Fördervoraussetzung, bei gasbetriebenen Wärmepumpen 1,3.
   2. Die Förderung für Wärmepumpen wird auf eine andere Bemessungsgrundlage umgestellt (statt früher Wohnfläche jetzt auf Wärmeleistung). Dies erfolgt im Interesse der Erleichterung der Antragstellung und Vereinfachung der Förderanforderungen. Das bisherige Förderniveau bleibt in etwa erhalten. Die Förderung liegt zwischen 2 400 € bei Wärmepumpen in Einfamilienhäusern bis hin zu 11 400 € bei Wärmepumpen mit einer Wärmeleistung von 100 kW.

KfW-Förderung

   1. Große effiziente Wärmepumpen für Bestandsgebäude, Prozesswärme oder Wärmenetzeinspeisung werden neu in die KfW-Förderung aufgenommen.
   2. Wegfall der Förderung für Biogasleitungen aufgrund der Empfehlungen aus der Evaluation. Hier sind derzeit keine Förderanreize aus dem MAP erforderlich.
   3. Fortführung der Ende 2010 ausgelaufenen Förderung für Biogasaufbereitungsanlagen.
   4. Änderungen bei der Förderung von Nahwärmenetzen

Ab wann gelten die neuen Konditionen?

Für den BAFA-Teil (Investitionszuschüsse für Solarkollektoren bis 40 Quadratmeter Kollektorfläche, Anlagen zur Verfeuerung fester Biomasse bis 100 kW Nennwärmeleistung und effiziente Wärmepumpen bis 100 kW Wärmeleistung) gilt:

Für alle nach der neuen Förderrichtlinie förderfähigen Anlagen können ab sofort Förderanträge gestellt werden. Dies gilt nicht, wenn für dieselbe Maßnahme bereits ein Antrag gestellt wurde. Für diese Anträge sind ausschließlich die bisherigen Richtlinien maßgeblich.

Artikel vom: 16.03.2011 11:37