Müssen Waldbesitzer künftig für jede Beratung zahlen?

Bundeskartellamt will kostenpflichtige Beratung durch Förster

Berlin, 26. März 2015 - In Baden-Württemberg gibt es einen für Waldbesitzer wichtigen Streitfall. Das Bundeskartellamt greift die Beratung privater Waldbesitzer durch staatliche Förster als Wettbewerbsverzerrung an.

Josef Göppel stimmte deshalb einem Antrag der Grünen zu, der eine beschleunigte Änderung des Bundeswaldgesetzes fordert, um die unabhängige Beratung der Kleinwaldbesitzer zu sichern.

Seine Erklärung zur Abstimmung:

"Ich werde dem Beschlussvorschlag des federführenden Ausschusses (Drs. 18/3578) zum Antrag „Nachhaltige Waldbewirtschaftung sicherstellen – Kooperative Holzvermarktung ermöglichen“ auf Drucksache 18/2876 nicht zustimmen.

Begründung: 

Der Antrag „Kooperative Holzvermarktung ermöglichen“ hat zum Ziel, das Auszeichnen von Bäumen entgegen der Meinung des Bundeskartellamtes als Maßnahme zur Sicherung der nachhaltigen Holznutzung und nicht als Teil des Verkaufsgeschäfts einzustufen. Die Unterstützung der nichtstaatlichen Waldnutzer durch Forstleute, die nicht in ein unmittelbares Nutzungsinteresse eingebunden sind, dient dem Gemeinwohlziel des Waldgesetzes. 

Der Antrag wurde in der Ausschusssitzung mit der Begründung abgelehnt, dass dessen Anliegen mit einer Änderung des Waldgesetzes abgeholfen werde. Diese Novellierung ist derzeit jedoch zeitlich nicht absehbar. Deshalb ist die Bekräftigung des auch in den Koalitionsfraktionen nicht umstrittenen Anliegens auf Drucksache 18/2876 sinnvoll und zielführend."

Artikel vom: 27.03.2015 11:18