Mülltrennung wird ab 2015 ausgeweitet

Erste Lesung des neuen Kreislaufwirtschaftsgesetzes

Berlin, 10. Juni 2011 -  Die Bundesregierung will das deutsche Abfallrecht neu ordnen und zugleich an die Abfallrahmenrichtlinie der EU anpassen. Neben der Umsetzung von EU-Bestimmungen geht es auch um eine stärkere Ausrichtung der Kreislaufwirtschaft auf den Ressourcen-, Klima- und Umweltschutz. Die Vermeidung und hochwertige Verwertung von Abfall soll gestärkt werden. Zu diesem Zweck wird eine fünfstufige Abfallhierarchie eingeführt. Sie sieht anstelle der bisherigen drei Stufen (Vermeidung, Verwertung, Beseitigung) eine weitere Ausdifferenzierung der Verwertungsstufe vor (Vorbereitung zur Wiederverwendung, Recycling, sonstige Verwertung). Die Hierarchie stärkt den Stellenwert des Recyclings.

Ab 2015 müssen Bioabfälle sowie Papier- Metall-, Kunststoff- und Glasabfälle flächendeckend getrennt gesammelt werden. Darüber hinaus wird die Rechtsgrundlage für die Einführung einer ”Wertstofftonne“ geschaffen. Ab 2013 soll ein Abfallvermeidungsprogram erstellt werden, das auch eine Prüfung der bisherigen Maßnahmen beinhaltet. Mit Hilfe dieses Programms werde die Vermeidung von Abfall einem ”kontinuierlichen Dynamisierungsprozess“ unterzogen, hofft die Bundesregierung.

Mit dem Gesetzentwurf wird die Grundlage für eine ”Kaskadennutzung“ geschaffen. Das bedeutet, dass Rohstoffe so lange, so häufig und so effizient wie möglich zu nutzen und erst am Ende ihrer Nutzungsdauer energetisch zu verwerten sind. Von 387 Millionen Tonnen Abfällen in Deutschland werden inzwischen 75 Prozent verwertet. Bei Verpackungen (fast 80 Prozent) und Abfällen aus der Bauwirtschaft (89,2 Prozent) wurden noch bessere Verwertungsergebnisse erzielt.

Die Abfallentsorgung ist eine wichtige Aufgabe der Daseinsvorsorge. Die kommunalen Entsorgungsträger gewährleisten Entsorgungssicherheit auf einem hohen ökologischen Niveau zu bezahlbaren Preisen. Bei den Beratungen des Gesetzentwurfs für ein neues Kreislaufwirtschaftsgesetz setzt sich Josef Göppel deshalb dafür ein, dass die Aufgabe der Abfallentsorgung in der Verantwortung der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger bleibt und auch die Überlassungspflicht an die Kommunen erhalten wird. Es muss sichergestellt sein, dass gewerbliche Sammlungen nicht die Rosinen herauspicken und ländliche Gebiete den Kommunen überlassen bleiben.

Die Bayerische Staatsregierung lehnt in Übereinstimmung mit dem Bayerischen Landkreistag und dem Bayerischen Städtetag einen gesetzlichen Zwang zur Einführung einer einheitlichen Wertstofftonne ab. Das bewährte bayerische System der Wertstoffhöfe, das eine sortenreine Erfassung ermöglicht, dürfe nicht gefährdet werden. Einem entsprechenden bayerischen Antrag hat der Bundesrat am 27. Mai 2011 zugestimmt. Danach soll bundesrechtlich nur eine einheitliche Wertstofferfassung vorgegeben werden, aber nicht unbedingt in Form einer Wertstofftonne. Damit werde sichergestellt, dass die kommunalen Wertstoffhöfe auch für die „einheitliche Wertstofferfassung“ genutzt werden können.

Artikel vom: 10.06.2011 13:43