Mehr Gerechtigkeit für Mütter

Gleichstellung der Geburten vor 1992

Berlin, 15. März 2013

Für die Gleichstellung der Mütter vor 1992 bei der Rente zeichnet sich eine Lösung ab. Zum Hergang:

Der CDU-Parteitag beschließt im Dezember 2012 als Forderung an die Bundesregierung, den Frauen, die vor dem Jahr 1992 ein Kind geboren haben,  in Zukunft ebenfalls drei Jahre pro Kind auf die Rente anzurechnen. Bisher bekommen diese Mütter nur ein Jahr angerechnet. Darüber gibt es zur Zeit in Berlin eine intensive Diskussion.

Bundesfinanzminister Schäuble hat dafür bisher keine Mittel im Bundeshaushalt zur Verfügung. Dennoch wird das Ziel von vielen Angeordneten der Unionsfraktion im Bundestag weiter verfolgt.

Josef Göppel hat gemeinsam mit anderen Unionsabgeordneten beantragt, diese Änderung noch vor der Bundestagswahl 2013 in Angriff zu nehmen. Daran hält er auch weiterhin fest. Inzwischen haben sich auch der Vorsitzende der Unionsfraktion, Volker Kauder und die CSU-Führung dafür ausgesprochen. Der Anstoß für diese Initiative war ein Vorschlag von Arbeitsministerin Ursula von der Leyen. Ihr Ziel ist es, den Menschen, die über 35 Jahre in Vollzeit gearbeitet haben, eine Rente zu sichern, die über der Grundsicherung liegt.

Mitte März 2013 zeichnet sich eine Einigung mit der FDP ab. Es soll einen "signifikanten Einstieg" in die Mütterrente geben.

Durch die Anerkennung der Erziehungszeiten würden Frauen, die vor 1992 ein Kind zur Welt brachten, jüngeren Müttern gleichgestellt. Die Anrechnung von drei Jahren erbringt pro Kind eine monatliche Rente von 81 Euro.

Artikel vom: 07.12.2012 19:51