Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft im Koalitionsvertrag

 

Berlin, 27. November 2013 - Die Themen Landwirtschaft und Umwelt wurden in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe verhandelt.

Die wichtigsten Ergebnisse:

Klimaschutz

Bis 2020 sollen national mindestens 40% weniger Treibhausgase bezogen auf 1990 ausgestoßen werden. Das kann Deutschlands Führungsrolle im Klimaschutz und in der technischen Innovation wieder herstellen. Europa soll 40 % Minderung bis zum Jahr 2030 erreichen. National gilt bis 2050 die Marke von 80 bis 95 % weniger Treibhausgasemissionen. Diese Minderung ist zur Erreichung des Zwei-Grad-Ziels erforderlich.

Das Bekenntnis zur Reform des Emissionshandels ist ein gutes Signal. Die zögerliche Herausnahme überzähliger „Verschmutzungsrechte“ (Backloading) widerspricht diesem genannten Ziel jedoch. Deshalb setzt sich Josef Göppel für ein Klimaschutzgesetz ein.

Umwelt

Nachhaltigkeit ist im neuen Koalitionsvertrag als Maßstab des Regierungshandelns festgelegt.

Der bundesweite Flächenverbrauch soll bis 2020 auf maximal 30 Hektar pro Tag beschränkt werden. Die wichtigsten Instrumente hierfür sind die Innenentwicklung von Städten und Gemeinden und das Flächenrecycling. In einem im Oktober 2013 bereits gestarteten Modellversuch soll außerdem die Wirksamkeit von Flächenzertifikaten geprüft werden.

Eine weitere Priorität der neuen Regierung ist der Lärmschutz auf Straße und Schiene sowie beim Flugverkehr. Das freiwillige Lärmsanierungsprogramm für Bestandsstrecken wird ausgebaut und rechtlich abgesichert. Der Schienenlärm soll bis 2020 halbiert werden. Falls die freiwilligen Maßnahmen nicht zur Erreichung dieses Ziels führen, sind auf stark befahrenen Strecken Nachtfahrverbote für nicht umgerüstete Güterwagen geplant. Auch im Flugverkehr soll verstärkt auf Lärmschutz geachtet werden. Unter anderen sollen Flughafengebühren nach Lärmbelastung gestaffelt werden. Dies hilft die Belastungen für die Bevölkerung zu verringern. Die Gleichbehandlung militärischen und zivilen Fluglärms wurde nicht aufgenommen!

Beim Hochwasserschutz hat man sich darauf geeinigt, den Flüssen mehr Raum zu geben. Es fehlt jedoch ein verbindlicher Zeitrahmen.

Die Koalition wird die Kreislaufwirtschaft verbessern. Es werden rechtliche Grundlagen zur Einführung der gemeinsamen haushaltsnahen Wertstofferfassung für Verpackungen und andere Wertstoffe geschaffen. Die Europäische Elektrogeräterichtlinie wird zügig in nationales Recht umgesetzt und die Sammelmengen von Elektro- und Elektronikschrott werden erhöht. Zur Eindämmung der illegalen Ausfuhr von Elektroschrott wird die Beweislast umgekehrt, so dass künftig der Exporteur nachweisen muss, dass es sich nicht um Elektroschrott handelt. Rücknahmesysteme für wiederverwertbare Produkte werden ausgebaut und die Rückgabe von Gebrauchtgeräten erleichtert.

Landwirtschaft

Die Agrarreform auf EU-Ebene ist ein Schritt in die richtige Richtung. Das wird von beiden Koalitionspartnern anerkannt. Wichtig ist jetzt die nationale Ausgestaltung. Hier lässt der Koalitionsvertrag konkrete Maßnahmen vermissen, sei es zum Umgang mit den Ökologischen Vorrangflächen oder zur Finanzierung der Programme für die ländliche Entwicklung (Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz). Die in Fachkreisen diskutierte Aufstockung um 200 Millionen Euro ist im Koalitionsvertrag nicht enthalten. Umstritten ist der Pestizideinsatz auf ökologischen Vorrangflächen.

Die Ablehnung von Patenten auf Züchtungen, die nicht aus der Gentechnik stammen, ist ein Erfolg für die deutschen Kleinzüchter und Bauern. Darüber hinaus ist im Koalitionsvertrag verankert, dass die Interessen des nicht-kommerziellen Bereichs gewahrt werden und der Zugang zu alten und regionalen Sorten nicht beschränkt wird.

Die gemeinsamen Beschlüsse zur grünen Gentechnik beziehen sich leider nur auf die Kennzeichnungspflicht von Tierprodukten. Das bleibt weit hinter dem von der CSU geforderten Verbot von Anbau, Freisetzung und Zulassung gentechnisch veränderter Lebewesen zurück.

Artikel vom: 28.11.2013 11:41