Holzheizungen nicht gefährdet

Göppel will einheitliche Übergangsfrist

Berlin, 29. November 2007 - Der weitere Betrieb von Kachelöfen und Holzöfen mit guter Verbrennung wird nach Ansicht der CDU/CSU-Fraktion durch die neuen Abgasgrenzwerte für Kleinfeuerungsanlagen nicht gefährdet. Die Unions-Fraktion hatte bereits im Vorfeld Änderungen am ursprünglichen Entwurf des Bundesumweltministeriums durchgesetzt, die der Praxis entgegenkommen.Diskutiert wird jetzt noch über eine einheitliche Übergangsfrist für bestehende Öfen.

Derzeit gilt bei Holzöfen ein Feinstaubgrenzwert von 150 mg/m3. Dieser Grenzwert soll Mitte kommenden Jahres auf 100 mg abgesenkt werden. Das ist ein Wert, den gute Kachel- und Kaminöfen schon seit Jahren erreichen. Bis 2015 müssen die Brennräume in neuen Öfen so weit verbessert werden, dass der Feinstaubausstoß auf 40 mg/m3sinkt. Von der Regelung sind nur gelegentlich betriebene Holzherde, Backöfen, offene Kamine und historische Öfen ausgenommen. Pelletheizungen unterschreiten mit Feinstaubemissionen von rund 20 mg/m3schon heute den künftigen Grenzwert deutlich. Für Pelletheizungen und zentrale Scheitholzkessel bringt der Entwurf sogar Erleichterungen mit sich. Zukünftig müssen diese Öfen nicht mehr jährlich vom Schornsteinfeger kontrolliert werden, sondern nur noch alle zwei Jahre.

Bestehende Öfen

Bestehende Einzelraumfeuerungsanlagen müssen nach einer gestuften Übergangsfrist die Einhaltung eines Feinstaubgrenzwerts von 100 mg/m3 einmalig nachweisen und dürfen dann dauerhaft ohne weitere Kontrollen betrieben werden. Die mittelfränkische Innung der Kachelofenbauer sieht darin für gemauerte Grundöfen kein Problem: „Gute Kachelöfen müssen die Vorschriften nicht fürchten, sie verbrennen das Holz praktisch frei von Rückständen." Nur in Ausnahmefällen könnte bei dieser Ofenart im Jahr 2015 die Nachrüstung eines Feinstaubfilters notwendig werden. Auch für hochwertige Kaminöfen, die in den letzten Jahren häufig in Wohnzimmern eingebaut wurden, ist der Nachweis unproblematisch. Es genügt in der Regel eine Typenbescheinigung, die beim Hersteller angefordert werden kann. Andernfalls misst der Schornsteinfeger einmalig, ob die Grenzwerte eingehalten werden.

Der Entwurf sieht vor, dass erst ab 2015 über 40 Jahre alte Kaminöfen mit sehr hohen Emissionen schrittweise ausgetauscht oder nachgerüstet werden müssen. Bis 2024 müssen dann in weiteren Stufen auch jüngere Kaminöfen mit dem Grenzwert von 100 mg das heutige Niveau eines guten Ofens erreichen. Umweltfreundliche, neue Scheitholzvergaserkessel werden aus dem Marktanreizprogramm mit 1250 Euro, Pelletheizungen mit 1500 Euro Zuschuß staatlich gefördert.

MdB Josef Göppel hält den Entwurf alles in allem für ausgewogen: „Die Feinstaubgrenzwerte ermöglichen es vor allem auf dem Land, dass mit heimischem Holz geheizt werden kann und gleichzeitig die gesundheitsgefährdende Feinstaubbelastung weiter sinkt." Ein Nachbesserungsbedarf besteht aus Sicht der CDU/CSU-Fraktion bei den Übergangsfristen. Die Unionsabgeordneten wollen, dass bestehende Öfen den neuen Grenzwert erst 2020 einhalten müssen, damit auch alte, aber gut gewartete Öfen nicht vorzeitig erneuert werden müssen.

Den Verordnungsentwurf und ausführliche Informationen des Bundesumweltministeriums finden Sie hier.  

Artikel vom: 29.11.2007 14:47