Holzheizungen nicht mit Feinstaubverordnung abwürgen

Heimische Ofenhersteller erfüllen Feinstaubgrenzwerte - Übergangsfristen sind der Knackpunkt

Westheim, 4. September 2007 – Besonders auf dem Land setzen immer mehr Hausbesitzer auf Holz als Brennstoff. Sie machen sich damit unabhängig von krisenanfälligen Öl- und Gaslieferungen und betreiben gleichzeitig aktiven Klimaschutz. Bei der Verbrennung von Holz wird nämlich nur so viel Kohlendioxid freigesetzt wie der Baum während des Wachstums aufgenommen hat. Ein schlecht geregelter Verbrennungsvorgang setzt jedoch Feinstaub und andere gesundheitsgefährdende Stoffe frei. Vor allem schlecht gewartete Holzheizungen oder importierte Billigöfen vom Baumarkt verursachen hohe Belastungen.

Die Bundesregierung plant deshalb auch für kleinere Holzöfen die Einführung von Emissionsgrenzwerten, die vom Schornsteinfeger in regelmäßigen Abständen geprüft werden. MdB Josef Göppel verschaffte sich beim Ofenhersteller Max Blank in Westheim einen Eindruck über den Stand der Technik und mögliche Auswirkungen der verschärften Grenzwerte. Das Ergebnis ist erfreulich: Moderne, heimische Scheitholzöfen können die neuen Grenzwerte einhalten. MdB Josef Göppel:„Mit hochwertigen Holzheizungen sind Klima- und Gesundheitsschutz kein Gegensatz. Vernünftige Grenzwerte sorgen dafür, dass schlechte Qualität nicht mehr auf den Markt kommt. Mit ordentlichen Öfen kann jeder Bürger auch in Zukunft Scheitholz verbrennen.“ Besitzer bestehender Holzheizungen sollen nicht zum vorzeitigen Austausch gezwungen werden. Josef Göppel setzt sich bei den Verhandlungen in Berlin für vernünftige Übergangsregeln ein. Im Gespräch ist der 31.12.2024. Danach müssten alte Kaminöfen ausgetauscht werden. Gemauerte Kachelöfen sind von der Verordnung nicht betroffen. Für Kachelöfen mit Einsätzen werden zurzeit Nachrüstsätze entwickelt.

Artikel vom: 04.09.2007 14:56