Grundzüge des neuen EEG stehen

Großdemonstration für die Energiewende vor dem Brandenburger Tor. Josef Göppel will mit einem Gruppenantrag Bürgerprojekten in den Ausschreibungen einen generellen Zuschlag zum jeweiligen Durchschnittspreis sichern.

Großdemonstration für die Energiewende vor dem Brandenburger Tor. Josef Göppel will mit einem Gruppenantrag Bürgerprojekten in den Ausschreibungen einen generellen Zuschlag zum jeweiligen Durchschnittspreis sichern.

Parlamentarische Beratungen starten am 8. Juni

Berlin, 2. Juni 2016 – Die Koalitionsspitzen konnten mit den Ministerpräsidenten beim EEG strittige Punkte ausräumen. Nach dem Kabinettsbeschluss am 8. Juni starten nun die parlamentarischen Beratungen, die bis Mitte Juli abgeschlossen sein sollen. Das neue EEG soll am 1. Januar 2017 in Kraft treten. Kern der Reform ist die Umstellung des Fördersystems auf Ausschreibungen. Künftig wird bei neuen Anlagen der Vergütungssatz nicht mehr gesetzlich festgelegt. Die Bundesnetzagentur wird stattdessen Kontingente ausschreiben. Die Anlagenbetreiber stehen dann mit einem selbst gewählten Vergütungssatz im Wettbewerb. Nur die günstigsten Anlagen kommen zum Zug. Nach den Plänen der Bundesregierung sollen aber alle Anlagen bis 750 kW Leistung davon ausgenommen bleiben. Für Bürgerwindprojekte bis zu drei Anlagen soll es eine Sonderregelung geben.

Besonders umstritten sind die Ausschreibungsmengen, da sie künftig den Ausbaupfad streng begrenzen. Bund und Länder haben sich bei Windkraft an Land auf 2800 MW jährlich geeinigt, etwas mehr als vom Bundeswirtschaftsministerium vorgeschlagen. In norddeutschen Regionen mit Netzengpässen soll die Bundesnetzagentur den Zubau zusätzlich begrenzen. Die Ausschreibungen bei Windkraft an Land soll 2019 beginnen. Für die Zwischenzeit will die Bundesregierung mit dem Inkrafttreten des EEG 2016 die Vergütungssätze einmalig um 5% absenken um den Ausbau zu bremsen.

Bei Photovoltaik sind 600 MW jährlich zur Ausschreibung vorgesehen. Hinzu kommen die kleineren und mittleren Anlagen unter 750 kW, die wie bisher nicht an Ausschreibungen teilnehmen sollen. Zusammen soll der Zubau jährlich 2500 MW betragen. Bayern hat sich besonders für die Biogasanlagen eingesetzt. Statt 100 MW jährlich sollen nun in den kommenden drei Jahren 150 MW und in den darauf folgenden drei Jahren 200 MW ausgeschrieben werden. Auch Bestandsanlagen sollen sich an den Ausschreibungen beteiligen dürfen. Damit soll auch nach dem Auslaufen der ersten 20-jährigen Vergütungszeit Investitionssicherheit geschaffen werden. 

MdB Josef Göppel lehnt die Drosselung des Ausbaus ab: „Die Bundesregierung will mit dem EEG 2016 einen Ökostromanteil von 40 bis 45% im Jahr 2025 erreichen. Wir waren aber Ende vergangenen Jahres schon bei 33%. Der Zubau würde in den kommenden Jahren deutlich unter dem langfristigen Trend liegen, der für eine vollständige Energiewende bis 2050 notwendig wäre. Die Branche würde für mehrere Jahre schrumpfen. Anschließend müssten Kapazitäten wieder aufgebaut werden. Das macht keinen Sinn!“

Außerdem sieht der Berichterstatter für Energiethemen im Umweltausschuss durch die Umstellung auf Ausschreibungen die Akteursvielfalt gefährdet. Große Anbieter könnten das Risiko eines verpassten Zuschlags bei der Ausschreibung auf mehrere Projekte verteilen. Örtliche Energiegenossenschaften mit nur einem Projekt könnten das nicht. Unter diesen Umständen fänden sich kaum noch Bürger, die Planungskosten von mindestens 400 000 Euro für einen kleinen Windpark mit ihren Einlagen vorfinanzierten. Göppel will deshalb in den parlamentarischen Beratungen einen generellen Zuschlag für Bürgerenergieprojekte mit bis zu drei Windkraftanlagen erreichen. Erst damit werde die Risikokonzentration für Kleinanbieter beseitigt und die Akteursvielfalt durch gleiche Wettbewerbsbedingungen gesichert. Mehrkosten entstünden dadurch nicht, weil das Ausschreibungsergebnis von den Kleinanbietern übernommen werden muss.

Artikel vom: 02.01.2016 13:52