Göppel zum Freihandelsabkommen: Entwicklungsländer nicht ausschließen!

Josef Göppel vor dem TTIP Leseraum im Berliner Wirtschaftsministerium. Handys und Fotoapparate sind verboten nur Wörterbücher für Fachenglisch sind erlaubt. Die Abgeordneten dürfen auch nur handschriftliche Notizen machen. Göppel hält TTIP in der jetzt diskutierten Form eines aufgeblähten „Weltvertrages“ für unannehmbar.

Josef Göppel vor dem TTIP Leseraum im Berliner Wirtschaftsministerium. Handys und Fotoapparate sind verboten nur Wörterbücher für Fachenglisch sind erlaubt. Die Abgeordneten dürfen auch nur handschriftliche Notizen machen. Göppel hält TTIP in der jetzt diskutierten Form eines aufgeblähten „Weltvertrages“ für unannehmbar.

Berlin, 26.04.2016 - Die Verhandlungen zum Freihandelsabkommen USA - EU laufen unbeirrt von Bedenken weiter. Josef Göppel hat in einer Sitzung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion erneut verlangt, in alle Regelungen Entwicklungsperspektiven für die Länder des Südens der Erde einzubeziehen. Er widersprach damit offen Bundeskanzlerin Merkel, die TTIP möglichst schnell abschließen will.

Hier seine Positionen:

 

Kann man Standards für den Welthandel ohne China und die Entwicklungsländer festlegen?

Die Strategie, einen „Gold-Standard“ für den Welthandel zu setzen, bevor die asiatischen Länder das tun, kann nur scheitern. China wird sich von einem Abkommen USA - EU nichts vorschreiben lassen. An Verhandlungen in der Welthandelsorganisation WTO unter Einbeziehung aller Länder führt kein Weg vorbei!

Eine aktuelle Studie der Bertelsmann-Stiftung (hier Link setzen) weist nach, dass durch TTIP das Pro-Kopf-Einkommen vor allem in Afrika zurückgehen wird. Die Länder dort werden es schwerer haben, eigene Verarbeitungsstätten aufzubauen. Sie bleiben auf den Status von Rohstofflieferanten mit geringer Wertschöpfung beschränkt. Der Flüchtlingsdruck nach Europa wird zunehmen.

2. Alles streng wissenschaftlich?

Im TTIP Abkommen müssen alle Zulassungsverfahren für Produkte und Verfahren „wissenschaftlich basiert“ sein. In der Freihandelssprache heißt das, „science based approvel to regulation“. Staaten dürfen nur Produkte am Markteintritt hindern, von denen sie wissenschaftlich begründete Beweise haben, dass das Produkt schädlich ist. Das entspricht dem amerikanischen Rechtsprinzip: Alles ist erlaubt, doch wenn ein Schaden eintritt ist eine hohe Haftung fällig.

Das europäische Vorsorgeprinzip setzt dagegen auf die Vermeidung von Schäden durch strenge Vorgaben und Grenzwerte. Demokratisch zustande gekommene Verbote von chemischen Mitteln oder Genpflanzen müssen nach europäischem Verständnis zum vorsorgenden Schutz für Mensch und Natur möglich sein. Das will die amerikanische Seite nicht akzeptieren.


3.
Wie wirkt TTIP auf die Landwirtschaft?

In der Landwirtschaft wird sich durch TTIP die Ausrichtung auf den Export verstärken. Der Strukturwandel auf Kosten bäuerlicher Familienbetriebe und handwerklicher Verarbeiter wird sich beschleunigen. Die US-Seite drängt massiv auf die Öffnung des europäischen Marktes für Genprodukte und Hormonfleisch.

Die Senkung von Agrarzöllen zwischen USA und EU ohne Einbeziehung der Entwicklungsländer wird deren Produkte vom Markt drängen.


4.
Regionale Produkte und „Buy America“

Den rechtlichen Schutz für regionale Produkte wie Parmesankäse oder Fränkische Bratwurst lehnt die US-Seite bisher ab. Gleichzeitig verteidigt sie das Prinzip „Buy America“ für Aufträge der öffentlichen Hand.

In dieses Kapitel spielt auch die Freistellung der öffentlichen Daseinsvorsorge, wie Wasserversorgung, Rettungsdienste oder Schulen vor Investorenklagen herein. Die bisher diskutierten Garantien sind so schwammig gehalten, dass sie verhinderte Investoren doch zu Klagen ermuntern.
 

5. Warum soll ein Regulationsrat eingesetzt werden?

Zum ersten Mal soll in einem Freihandelsabkommen ein sogenannter Regulationsrat eingerichtet werden. Ihm sollen alle Gesetzesvorhaben vorgelegt werden, die den Welthandel berühren könnten. Der Regulationsrat wacht darüber, dass der freie Handel nicht durch neue Standards „behindert“ wird.

Wie wird das in der Praxis aussehen? Jeder Gesetzentwurf muss vor der Beratung im jeweiligen Parlament zur Stellungnahme an den Regulationsrat. Dabei geht es nicht nur um Gesetzesinitiativen im Europäischen Parlament, sondern auch um jene der nationalen Parlamente in den EU-Mitgliedsstaaten und allen ihren Bundesländern; in den USA ebenfalls alle Vorhaben der einzelnen Bundesstaaten! Insgesamt müssten rund 250 Parlamente ihre Gesetzentwürfe an den Regulationsrat einreichen - eine neue Superbürokratie, die in der Praxis zur Lähmung der Gesetzgebungsarbeit führt. Das ist jedoch offenbar gewollt. Möglichst keine gesetzlichen Vorgaben sollen den „freien“ Handel beschränken.
 

6. Wie soll der Investorenschutz nun aussehen?

Der Investorenschutz ist das umstrittenste Thema in TTIP. Fühlt sich ein Investor durch eine staatliche Vorschrift wirtschaftlich benachteiligt, so soll er seine Ansprüche vor einem privaten Schiedsgericht vertreten lassen können, das nicht öffentlich tagt. Etwa ein Dutzend internationale Rechtsanwaltskanzleien wechseln sich als Anwälte und Richter ab. Die EU verlangt einen Handelsgerichtshof, der mit amtlichen Richtern besetzt ist, öffentlich tagt und eine Berufung ermöglicht. Das lehnen die Amerikaner bisher ab.

Das Abkommen der USA mit Kanada zeigt, dass Investoren vor den privaten Schiedsgerichten nicht nur gegen entstandene, sondern auch gegen erwartete Behinderungen einer Investition klagen können. Kanada musste zum Beispiel nach einem Schiedsspruch ein Gesetz rückgängig machen, dass die Beimischung von Neuro-Toxin in Kraftstoffen verbot. Das Erstreiten von Entschädigungen für geplante Investitionen ist inzwischen ein florierendes Geschäftsfeld für Rechtsanwälte und Finanzakrobaten.
 

7. Aber technische Standards anpassen ist doch eine gute Sache!

In der Tat erwarteten sich zunächst viele deutsche Mittelständler durch die Angleichung technischer Normen und Standards Erleichterungen im US-Geschäft. Jetzt stellt sich aber heraus, dass die USA gegenüber der EU bei der Vereinheitlichung von Normen massiv nachhinken. In der EU sind die technischen Normen durch Organisationen wie ISO oder IEC bereits harmonisiert; in den USA legen die Bundesstaaten, ja sogar einzelne counties, spezifische Produktanforderungen fest. Washington kann das nach der jetzigen Rechtslage nicht so schnell ändern. Der deutsche Zentralverband Elektrotechnik und Elektroindustrie lehnt deshalb die gegenseitige Anerkennung technischer Normen ohne eine vorausgehende Harmonisierung in den USA ab.

Wegen solcher Probleme hat sich in Deutschland die Initiative „Kleine und mittlere Unternehmen gegen TTIP“ gegründet, der inzwischen 2.400 Firmen angehören.

 


8. Arbeitnehmer profitieren am meisten von TTIP?

Der Besuch von Barack Obama bei der Hannover Messe im April 2016 wurde zu einer Werbekampagne für TTIP. Damit werde „der größte Innovationsmotor der Welt angeworfen“. Jede Milliarde mehr Export schaffe 6.000 neue Arbeitsplätze. Exportarbeitsplätze würden zudem besonders gut bezahlt.

Inzwischen musste die Europäische Kommission eine erheblich bescheidenere Rechnung verkünden: Bis 2027 werde es ein zusätzliches Wachstum von 0,5 % geben - nicht jährlich, sondern insgesamt in 11 Jahren! Der Grund dafür sind die jetzt schon hohen Handelsströme in die USA. Frühere Aussagen, jeder Haushalt würde durch TTIP jährlich 645 Euro mehr in der Tasche haben, musste die Kommission widerrufen.

9. Wie geht es weiter?

Das Europäische Parlament hat am 08. Juli 2015 mit 448 zu 247 Stimmen einen Beschluss gefasst, der Vorgaben für die EU-Verhandlungsdelegation enthält. Nach dem Abschluss der Verhandlungen wird das Europaparlament aber nur schwer einzelne Formulierungen ändern können. Die nationalen Parlamente, wie der Deutsche Bundestag, können - wenn 

überhaupt - nur insgesamt ja oder nein sagen. Es kommt also entscheidend auf die öffentliche Debatte an! In der jetzt diskutierten Form eines aufgeblähten „Weltvertrages“ ist TTIP unannehmbar.

 

 

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