Göppel lehnt Sterbehilfe ab

Berlin, 6. November 2015 – Der Deutsche Bundestag hat über vier Gesetzentwürfe zur Sterbehilfe abgestimmt. Drei Gesetzentwürfe wollten den assistierten Suizid straffrei stellen. Josef Göppel stimmte mit 36 weiteren Abgeordneten im ersten Wahlgang für den Gesetzentwurf von Sensburg, der als einziger der vier Entwürfe ein Verbot des assistierten Suizids bedeutet hätte. 309 Abgeordnete unterstützten bereits im ersten Wahlgang den letztlich erfolgreichen Entwurf, der nur die geschäftsmäßige Suizidbeihilfe untersagt.

Der Deutsche Bundestag hat sich zwei Jahre mit den Fragen zur Wahrung der Menschenwürde am Lebensende, palliativmedizinischer Betreuung und zum assistierten Suizid befasst. Beim Ringen um eine gesetzliche Regelung der Sterbehilfe sieht Göppel die Gefahr, dass aus dem Recht auf Selbstbestimmung ein gesellschaftlicher Zwang für Todkranke entsteht, ihr Leben zu beenden. Das dürfe nicht geschehen. Die moderne Schmerzmedizin erlaube auch schwerstkranken Menschen einen würdevollen Tod.

In der zweiten Abstimmungsrunde standen nur noch die beiden Entwürfe mit den meisten Stimmen zur Wahl: Der Entwurf von Hintze, der eine umfangreiche Liberalisierung vorsah und auch Sterbehilfevereine legalisiert hätte sowie der Entwurf von Brand, der die geschäftsmäßige Suizidbeihilfe untersagt. Göppel unterstützte dann zusammen mit der Mehrheit der Abgeordneten diesen Entwurf. Sterbehilfevereine bleiben damit weiterhin streng verboten. Das Parlament verhindert damit, dass kommerzielle Firmen eine gesellschaftliche Atmosphäre verbreiten, die Schwerkranken einen Suizid nahelegt. 

Artikel vom: 06.11.2015 10:51