Gesetz zur Förderung erneuerbarer Energien

Göppel: Neue Einkommenschancen für den ländlichen Raum


Berlin, 2. April 2005 - Das neue Gesetz über erneuerbare Energien erhöht die Vergütungen für Bioenergie und Wasserkraft deutlich und beschränkt im Gegenzug die schon relativ marktnahe Windenergie. Josef Göppel stimmte deshalb im Bundestag trotz der Ablehnungsempfehlung seiner Fraktionsführung zu. Hier die wichtigsten Einzelheiten:
Bioenergie
Die Vergütungssätze liegen je nach Anlagengröße zwischen 8,4 und 11,5 Cent/kWh.
Bei ausschließlichem Einsatz von Pflanzen aus der Landwirtschaft, der Forstwirtschaft, aus dem Gartenbau und der Landschaftspflege sowie aus Gülle und landwirtschaftlichen Reststoffen gibt es einen Zuschlag von 6 Cent.
Bei gleichzeitiger Wärmeerzeugung in einem Blockheizkraftwerk wird ein Zuschlag von 2 Cent gewährt.
Ebenfalls 2 Cent zusätzlich erhalten Anlagen mit besonders innovativen Technologien, wie Trockenfermentierung.
Besonders erfreulich ist, dass alle Zulagen auch für Altanlagen gezahlt werden.
Die jährliche Absenkung der Vergütung bleibt bei 1 Prozent.
Wasserkraft
Die Vergütung für Wasserkraftwerke unter 500 kw liegt künftig bei 9,67 Cent/kWh.
Bei diesen kleinen Anlagen unterliegt die Vergütung künftig keiner jährlichen Absenkung.
Wichtig ist auch, dass für den Nachweis eines guten ökologischen Zustandes die wasserrechtliche Genehmigung ausreicht. Die zunächst geplanten teuren Zusatzauflagen sind entfallen.
Windenergie
Die Basisvergütung wird von 6,2 auf 5,5 Cent/kWh abgesenkt.
Die jährliche Degression der Vergütung steigt von 1,5 auf 2,0 Prozent.
Die Dauer der Vergütung wird je nach Leistung verkürzt.
Die Gesamtausgaben für Windenergie in Deutschland werden dadurch um etwa 25 Prozent sinken.
Photovoltaik
Bei Anlagen auf Gebäuden gibt es keine nennenswerten Veränderungen.
Bei den Netzanschlüssen wird die Stellung des Solarstromlieferanten gegenüber den Stromkonzernen verbessert.
Solaranlagen auf freien Flächen werden künftig weniger gefördert.
Für Josef Göppel haben erneuerbare Energien neben ihrem Beitrag zum Klimaschutz und der Schonung von Ressourcen drei wichtige volkswirtschaftliche Effekte:
Neue Wachstumsimpulse durch technologische Innovationen.
Vermehrte Exportchancen für die deutsche Wirtschaft.
Erhöhte Wertschöpfung in strukturschwachen ländlichen Räumen für Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Handwerk.


 

Artikel vom: 03.04.2004 11:41