Genpflanzen: Nationales Anbauverbot möglich

Aber EU-Kommission weiterhin zu unkritisch

Brüssel, 11. Juni 2014 – Einzelne EU-Staaten können auch weiterhin den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen verbieten. Darauf haben sich die europäischen Umweltminister nach langer Debatte geeinigt. Auch wenn die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit genetisch verändertes Saatgut zulässt, kann nun ein Mitgliedsstaat auf der Basis eines eigenen Gegengutachtens den Anbau untersagen. Eine Klage des Saatgutherstellers dagegen ist aber möglich. Kritiker befürchten angesichts der gentechnikfreundlichen Grundhaltung der EU-Kommission eine Welle von Zulassungen. Die Ausstiegsklausel sei zu schwammig formuliert und könne möglicherweise in der Praxis den Anbau nicht rechtzeitig verhindern.

Josef Göppel hatte mit weiteren Abgeordneten aus allen Fraktionen einen Brief an alle Abgeordneten gerichtet, in dem die Zustimmung Deutschlands zu einem nationalen Anbauverbot gefordert wurde. Er setzt sich nun für eine rasche Anwendung in Deutschland ein: „Die deutschen Ministerien müssen zügig für Rechtssicherheit sorgen. Einen Anbau des in der EU bereits zugelassenen Genmaises darf es bei uns nicht geben.“ Göppel hatte am 30. Januar dieses Jahres mit vier weiteren Unionsabgeordneten gegen die Zulassung von Genmais gestimmt.

Artikel vom: 13.06.2014 10:45