Für die Kennzeichnung von genverändertem Honig

Göppel stimmt für Grünen-Antrag und bedauert Votum des EU-Umweltausschusses

Berlin, 20. März 2014 - Der Umweltausschuss des Europaparlaments hat mit nur drei Stimmen Mehrheit die Kennzeichnungspflicht für Honig mit gentechnisch veränderten Pollen abgelehnt.

In ungewöhnlich kontroverser Diskussion hatte zuvor der Deutsche Bundestag mit 440 Nein-Stimmen zu 110 Ja-Stimmen eine Kennzeichnungspflicht für Honig mit gentechnisch veränderten Pollen zurückgewiesen. Josef Göppel stimmte mit zwei weiteren Abgeordneten der Koalition für die Kennzeichnung.
Nach der Abstimmung des EU-Umweltausschusses bedauerte Göppel das Veto des Gremiums, verwies aber darauf, dass das europäische Gesetzgebungsverfahren keineswegs abgeschlossen sei, auch wenn Gen-Honigbefürworter diesen  Eindruck zu erwecken versuchten. Sowohl das Europäische Parlament als auch der Rat der EU-Regierungen müssen noch über das Ergebnis des informellen Trilogs abstimmen.
Göppel bezeichnete die Anstrengungen zur Kennzeichnung als wichtigen Schritt zu der im Koalitionsvertrag geforderten „Wahrheit und Klarheit“ für Verbraucher. Der Versuch, ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs durch bloße Definitionsänderungen zu umgehen, werde weitere Rechtsstreitigkeiten hervorrufen, die voraussichtlich mit dem gleichen Urteil endeten.
Deutsche Imker würden von einer klaren Kennzeichnung profitieren, weil bis auf einige Versuchsfelder in der Bundesrepublik noch kaum Genveränderungen zu befürchten seien.
“Das Vertrauen der Bevölkerung kann nur durch volle Transparenz erhalten werden”, so Göppel in seiner Erklärung zur Abstimmung im Bundestag. Die Vorbehalte in Europa gegenüber genmanipuliertem Honig seien groß. Auch das bisherige Abstimmungsverhalten der deutschen Abgeordneten im EU-Parlament bilde die wachsende politische und gesellschaftliche Skepsis gegenüber Gen-Honig ab: Von den 99 deutschen Europaparlamentariern hatten 41 für die Kennzeichnung votiert, 47 Abgeordnete dagegen.
Am 7. März schlug ein informeller Trilog vor, die Kennzeichnungspflicht nur dann zu verlangen, wenn der Anteil gentechnisch veränderter Pollen über 0,9 Prozent liege. Der Europäische Gerichtshof urteilte 2011 hingegen, dass die Kennzeichnung unabhängig von der Menge des genveränderten Anteils erfolgen muss. Nun entscheiden das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union über die aktuelle Empfehlung des EU-Umweltausschusses.
Für Göppel steht fest: Seit der Europäische Gerichtshof 2011 urteilte, dass Honig mit Pollen gentechnisch veränderter Pflanzen gekennzeichnet werden müsse und der Zulassungspflicht unterliege, setze die EU-Kommission dem eine “fragwürdige Umdeutung” entgegen, die sie den Verbrauchern mithilfe der so genannten Honig-Richtline auftischen wolle. Pollen genveränderter Pflanzen seien demnach natürlicher Bestandteil des Honigs und müssten daher gar nicht also solche deklariert werden.
Allein bei der Verbraucherorganisation foodwatch hatten sich binnen der letzten zwei Wochen mehr als 40 000 Verbraucherinnen und Verbraucher der Forderung nach einer Kennzeichnung von gentechnisch veränderten Pollen in Honig angeschlossen. Nun startet foodwatch eine Email-Aktion für die Ausweitung der Kennzeichnungspflicht auf sämtliche genmanipulierte Lebensmittel.
https://www.foodwatch.org/de/informieren/gentechnik/e-mail-aktion-schluss-mit-gentechnik-wider-willen/#signerBottom

 

 

 

 

 

 

Artikel vom: 14.03.2014 11:26