Förderung ländlicher Räume neu ausgerichtet

Infrastruktur zur Daseinsvorsorge in Förderprogramm aufgenommen

Berlin, 7. Juli 2016 - Der Deutsche Bundestag hat die Reform des Förderprogramms für ländliche Räume beschlossen. Die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und Küstenschutz“ (GAK) zielte bisher allein auf land- und forstwirtschaftliche Betriebe. Durch die GAK werden Agrarstruktur- und Infrastrukturmaßnahmen finanziert, die zusammen mit den Landesmitteln über ein Budget von mehr als einer Milliarde Euro pro Jahr verfügen. Nun kann auch das dörfliche Leben und die Infrastruktur der Daseinsvorsorge gefördert werden. Dazu gehören zum Beispiel Dorfläden, die gesundheitliche Versorgung, ländlicher Tourismus oder die Umnutzung dörflicher Bausubstanz. Das Fördervolumen steigt dazu um 30 Millionen jährlich. Damit soll gezielt den Herausforderungen des demographischen Wandels in ländlichen Räumen begegnet werden. Durch die Reform wird die nationale Förderung so angepasst, dass die Möglichkeiten des europäischen Landwirtschaftsfonds für Ländliche Entwicklung (ELER) vollständig genutzt werden können. 

Göppel hat in den Beratungen mit durchgesetzt, durch eine Ergänzung des Gesetzesentwurfs  "Maßnahmen einer markt- und standortangepassten sowie umweltgerechten Landbewirtschaftung einschließlich Vertragsnaturschutz und Landschaftspflege" fördern zu können. Das schaffe insbesondere für kleinbäuerliche Betriebe zusätzliche Einkommensmöglichkeiten.

Artikel vom: 07.07.2016 14:47