Europäischer Gerichtshof entzieht Genehmigung für Gen-Kartoffel


Risiken im Zulassungsverfahren nicht ausreichend berücksichtigt


Luxemburg, 13. Dezember 2013 – Der Europäische Gerichtshof hat die Zulassung der Gen-Kartoffel Amflora für unrechtmäßig erklärt. Die Europäische Kommission hatte 2010 auf Antrag von BASF den Freilandanbau der genetisch veränderten Kartoffel, die in der Industrie und als Futtermittel genutzt werden sollte, erlaubt. Ungarn hatte dagegen – unterstützt von Frankreich, Luxemburg, Österreich und Polen – Klage eingereicht. Gegen die Anbauversuche gab es in Deutschland massiven Widerstand, teilweise mussten Felder von der Polizei geschützt werden.


Das Gericht urteilte nun, dass im Zulassungsverfahren die Fachausschüsse nicht ausreichend beteiligt wurden. Die Richter monierten, dass wissenschaftliche Gutachten mit kritischen Aussagen zum Anbaurisiko, bei der Entscheidung der Fachausschüsse deshalb nicht ausreichend gewürdigt wurden. „Das Ergebnis des Verfahrens oder der Inhalt der angefochtenen Beschlüsse [hätten] wesentlich anders ausfallen können.“, heißt es deshalb in der Begründung.

MdB Josef Göppel zeigt sich erleichtert: „Amflora enthält ein Resistenz-Gen gegen Antibiotika. Eine Auskreuzung könnte deshalb unkontrollierbare Folgen haben. So etwas gehört nicht aufs Feld und schon gar nicht ins Tierfutter. Erschreckend ist, dass erst der Europäische Gerichtshof dafür sorgt, dass künftig kritische Gutachten in der Risikoanalyse berücksichtigt werden müssen.“

Artikel vom: 19.12.2013 14:09