Einsatz von Gen-Scheren - Ein neuer Trick der Konzerne

Foto: EFSA GMO Panel 2013; EFSA Journal 2013; 11(10) 3355 - Die Genschere erkennt bestimmte Regionen auf der DNA und kann dort auch neue DNA einführen

Foto: EFSA GMO Panel 2013; EFSA Journal 2013; 11(10) 3355 - Die Genschere erkennt bestimmte Regionen auf der DNA und kann dort auch neue DNA einführen

Berlin, 27. April 2017 - Ein neues Verfahren zur Platzierung kurzer DNA-Abschnitte in Zellen lässt den Streit um Gentechnik in der Landwirtschaft neu aufflammen. Mit Gen-Scheren können künstlich hergestellte DNA-Abschnitte in lebende Zellen eingebaut werden. 
Der Anwendung des „Genome Editing“ in Forschung und Praxis widmete  sich eine Dialogveranstaltung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) zur neuen Gentechnik. 

Josef Göppel MdB erinnert die aktuelle Auseinandersetzung an frühere Debatten. Vorstöße der Genfirmen, nur die Analysen mit gentechnischen Methoden vorzunehmen, dann aber herkömmliche Züchtungsmethoden einzusetzen, seien nach anfänglicher Euphorie gescheitert. Mit diesen Methoden ließen sich keine Patente begründen und keine Lizenzpakete aus Saatgut, Dünger und Pflanzenschutz verkaufen.

Gen-Scheren gibt es schon länger, allerdings hatte man damit nur zu bestimmten Stellen in der Zelle Zugang. Die neue Methode „Clustered Regularly Short Palindromic Repeats“ (CRISPR) ermöglicht den Einbau kurzer DNA-Stücke an jeder beliebigen Stelle des Erbguts. Diese „Oligonukleotide“ können im Labor hergestellt werden.

Die Befürworter der Methode vergleichen das mit natürlicher Mutation. Dort hängt das Ergebnis jedoch immer von der Selbstregulation auf den Veränderungsreiz ab. Die CRISPR-Technologie unterliegt solchen Eigenreaktionen der Zellen nicht. Deshalb kann es zu ungewollten Mutationen an anderen Stellen kommen.

Die Frage, ob es sich hier um Gentechnik handelt, liegt bereits beim Europäischen Gerichtshof. Falls die EU-Gremien zur Einstufung als konventionelle Züchtung kommen, muss eine Debatte über Patentierung und Eigentumsrechte geführt werden. Obwohl der rechtliche Status der neuen Techniken nicht geklärt ist und der Bundestag Patente auf Lebewesen einstimmig abgelehnt hat, melden Unternehmen reichlich Patente an. Das Recht auf freie Wahl von Saatgut, Dünger und Pflanzenschutz darf jedoch nicht fallen!

Der Ökolandbau ist bei der Vermarktung seiner Produkte elementar auf die Freiheit von naturfremden Einwirkungen angewiesen. Falls sich jetzt die Deklaration „gentechnikfrei“ durchsetzen sollte und später doch Veränderungen nachgewiesen würden, bräche der dynamischste Wachstumsmarkt des Agrarsektors zusammen. 

Artikel vom: 02.05.2017 14:34