Der Koalitionsvertrag - Bewertung aus kommunaler Sicht

Die wichtigsten Punkte für Gemeinden und Landkreise

 

Berlin, 27. November 2013 – Der Bund wird die Kommunen finanziell entlasten. So stehen zum Beispiel über die vierjährige Legislaturperiode gerechnet 6 Milliarden Euro zur Finanzierung von Kinderkrippen, Kitas, Schulen und Hochschulen zur Verfügung.

Die wichtigsten Punkte im Einzelnen:

  • Steuern: Auch künftig bleibt die interkommunale Zusammenarbeit steuerfrei. Die Gewerbesteuer bleibt unangetastet. Die Grundsteuer soll modernisiert werden.
  • Föderalismusreform: Die geplante Föderalismusreform III wird mit  Beteiligung der Kommunen verhandelt. Hier wird es aus Sicht der Kommunen vor allem um die Regionalpolitik nach 2019 und die Frage gehen, wie gleichwertige Lebensverhältnisse in Deutschland hergestellt werden können. Dabei wird es auch um die Fortsetzung der Gemeindeverkehrsfinanzierung gehen.
  • Breitbandausbau: Der Breitbandausbau ist für die Kommunen im ländlichen Raum besonders wichtig. Die Koalitionspartner bekennen sich zu einem flächendeckenden Ausbau mit schnellem Internet (mindestens 50 Mbit/s) bis zum Jahr 2018. Finanziell wird der Bund den Ausbau durch zusätzliche Investitionsanreize für Telekommunikationsunternehmen und das neue Sonderfinanzierungsprogramm „Premiumförderung Netzausbau“ bei der KfW-Bankengruppe unterstützen.
  • Regionalförderung / Städtebauförderung: Die Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) wird zu einer „Gemeinschaftsaufgabe ländliche Entwicklung“ weiterentwickelt. Die Städtebauförderung wird auf 700 Millionen Euro jährlich aufgestockt. Die Förderung richtet sich künftig nach der Bedürftigkeit der Kommunen. Die Unterscheidung zwischen Ost- und Westdeutschland entfällt. Das Programm „Soziale Stadt“ wird aufgewertet und mit 150 Millionen Euro jährlich ausgestattet. In der „Initiative Ländliche Infrastruktur“ werden gemeinsam mit den Ländern Konzepten für strukturschwache und besonders vom demografischen Wandel betroffene Räume entwickelt.
  • Wohnungsmarkt: Der soziale Wohnungsbau wird wieder belebt. Hierfür werden die Bundesländer bis Ende 2019 mit jährlich 518 Mio. € unterstützt. Die vorgesehene Erleichterung für Kommunen bei der Übernahme ehemalig militärisch genutzter Flächen und Einrichtungen trägt dazu bei, die aktive Kommunalentwicklung zu verbessern. Zudem soll die Mietpreisbremse den Mietwohnungsmarkt entspannen. Mieterhöhungen dürfen maximal 10% über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.
  • Bildung / Betreuung: Die Kinderbetreuung wird weiter ausgebaut. Bund und Länder werden ein drittes Investitionsprogramm auflegen, mit dem der Rechtsanspruch auf Betreuung für Kinder unter 3 Jahren umgesetzt wird.
  • Gesundheit und Pflege: Die Gesundheitsversorgung soll vor allem im ländlichen Raum verbessert werden. Auch Gemeinden sollen nun zum Beispiel intiativ Medizinische Versorgungszentren gründen können.
  • Selbstbestimmtes älter werden: Die Große Koalition wird die Mehrgenerationenhäuser weiterentwickeln und ihre Finanzierung verstetigen. Darüber hinaus werden gemeinschaftliche Wohnformen von älteren Menschen in einem eigenen Programm gefördert.
  • Eingliederungshilfe: Der Bund wird bei der Neuregelung der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen mit Inkrafttreten eines Bundesteilhabegesetzes (früher Bundesleistungsgesetz genannt) zu einer finanziellen Entlastung der Kommunen beitragen.
  • Flächeninanspruchnahme: Der jüngst gestartete Modellversuch zum Handel mit Flächenzertifikaten wird fortgeführt. Damit soll die Innenentwicklung von Kommunen gefördert werden.
  • Hochwasserschutz: Die extremen Hochwasser werden wegen des Klimawandels häufiger. Das nationale Hochwasserschutzprogramm erlaubt beschleunigte Planungs- und Genehmigungsverfahren, damit die drängendsten Maßnahmen rasch umgesetzt werden können.
Artikel vom: 28.11.2013 11:39