CSU-Umweltarbeitskreis fordert Ausstiegsdatum 2020 im Atomgesetz

Keine Verlängerung der Monopole unter dem Mantel der erneuerbaren Energien

München, 18. Mai 2011 – Der CSU-Umweltarbeitskreis will das Jahr 2020 als Ausstiegsdatum im neuen Atomgesetz verankern. Die Zuteilung von Restlaufzeiten könne den Atomausstieg durch Teillastbetrieb um Jahre verzögern. In einem Aufruf zur CSU-Vorstandsklausur am kommenden Wochenende in Andechs fordert der Vorsitzende des Arbeitskreises, der Bundestagsabgeordnete Josef Göppel auch, die alten Monopolstrukturen der Stromversorgung dürften nicht unter dem Mantel der erneuerbaren Energien fortgeführt werden.

Göppel betont vor allem die Chancen, die mit einer breiten Einbindung der Bürger verbunden ist: „Das Wesen der erneuerbaren Energien ist dezentral und flächenhaft. Der Erfolg von Energiegenossenschaften beweist, dass viele Menschen in die erneuerbare Stromerzeugung in ihrer Region investieren wollen. Sie werden damit von reinen Konsu-menten zu eigenverantwortlichen Erzeugern und Verbrauchern von Energie. Das schafft mehr Selbstverantwortung, Wertschöpfung und breite Eigentumsstreuung – alles Grundwerte der CSU. Es kommt darauf an, möglichst viel Energie in Bayern selbst zu erzeugen, weil damit eine höhere Wertschöpfung verbunden ist, Durchleitungsgebühren gespart werden können, und die wirtschaftliche Stärke wächst.“

Der CSU-Umweltarbeitskreis hält den Atomausstieg bis 2020 für realistisch erreichbar. Die Zuteilung von Restlaufzeiten sei keine Lösung, weil durch Teillastbetrieb der Atomausstieg um Jahre verzögert werden könnte. Jede andere Lösung gefährdet aus Sicht des Umweltflügels die künftige Mehrheitsfähigkeit der CSU.

Konkrete Kritik übt der Arbeitskreis am EEG-Erfahrungsbericht zur künftigen Förderung erneuerbarer Energien. Der Entwurf des EEG-Erfahrungsberichts begünstige Windräder auf See und verschlechtere die Bedingungen im Binnenland. Er enthalte weder eine Öffnung für Photovoltaikanlagen im Rahmen der kommunalen Bauleitplanung noch die technologische Weiterentwicklung zur Solararchitektur. Er führe bei der Biogastechnik zu einer massiven Umsteuerung zu Großanlagen auf der Basis von Mais. Die Bedingungen zur Vergärung von Reststoffen würden sich verschlechtern. Die Anhebung der Fördergrenze von 500 KW auf 5000 KW würde Großinvestoren begünstigen und die Landwirte hinausdrängen. Der Aufruf schließt deshalb mit der Mahnung: „Die alte Monopolstruktur der Stromversorgung darf nicht unter dem Mantel der erneuerbaren Energien fortgesetzt werden!“

Artikel vom: 17.05.2011 15:28