Bayerische Windabstände erzwingen mehr Stromleitungen

Josef Göppel stimmte gegen die Länderöffnungsklausel

Berlin, 27. Juni 2014 - Die Neuregelung der Abstandsregelung für Windkraftanlagen droht den Ausbau der Windkraft in Bayern zum Erliegen zu bringen. Josef Göppel hat deshalb im Deutschen Bundestag gegen die Länderöffnungsklausel gestimmt: "Weniger Windkraft in Bayern bedeutet, dass mehr Stromleitungen für den Transport aus Nord- und Ostdeutschland gebaut werden müssen. Damit geht uns die regionale Wertschöpfung verloren."

Hier finden Sie einen Artikel der Zeit zu diesem Thema.

Bei der Abstimmung im Deutschen Bundestag begründete Josef Göppel sein "Nein" wie folgt:

"In der öffentlichen Anhörung zur Länderöffnungsklausel wandten sich alle kommunalen Spitzenverbände gegen dieses Vorhaben; ebenso Wirtschaftsverbände wie der BDEW bis hin zum Deutschen Bauernverband und sogar die großen Naturschutzverbände.

Alle Stellungnahmen warnen davor, das fein ausdifferenzierte Instrumentarium der kommunalen Planungshoheit durch pauschale Landesregeln zu vergröbern. Betroffenen Anwohnern vermittelt das eine Scheinsicherheit, die vor Gerichten nicht standhält.

Der Bundesgesetzgeber ist für bundesweit rechtssichere Rahmenbedingungen verantwortlich. Die Länderöffnungsklausel verstößt gegen den Grundsatz der Rechtseinheit beim Bauen, der in der Föderalismusreform 2006 bewusst gestärkt wurde.

Die in Bayern und Sachsen vorgesehenen Mindestabstände schwächen den Ausbau der Windkraft so weit ein, dass die Ziele des Energiekonzepts der Bundesregierung nicht mehr erreicht werden können.

Das Zugeständnis an die Gemeinden, mit Bebauungsplänen geringere Abstände festlegen zu können, offenbart die Widersprüchlichkeit des gesamten Vorhabens.

Einem solchen Gesetz kann ich nicht zustimmen."

Artikel vom: 16.07.2014 15:13